Betreff
Liquiditätskredite 2012
Vorlage
169/2012/2
Aktenzeichen
3/Pl
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 20.11.2011 wurde mit Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2012 auf 75.000.000 € festgesetzt. Dieser Betrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die Entwicklung der Liquiditätskredite von September 2011 bis September 2012 ist der Anlage1 zu entnehmen.

 

Aktuell beläuft sich das kurzfristige Kreditvolumen der Stadt Schwelm auf  52.300.000 € und wurde wie folgt aufgenommen:

 

 

Zeitraum

Betrag in €

Zinssatz in %

08.10.12 – 29.10.2012

15.000.000,00

0,18

08.10.12 – 29.10.2012

37.300.000,00

0,19

Summe

52.300.000,00

 Mittelwert 0,185

 

 

 

 

Die Europäische Zentralbank hat am 05.07.2012 den Leitzins auf ein historisches Tief (0,75%) gesenkt und ihn in ihrer letzten Sitzung am 06.09.2012 auf diesem Niveau belassen.

 

 

Dies hat zur Folge, dass sich der Zinsmarkt für kurz-, bzw. langfristige Liquiditätskredite ebenfalls auf einem historischen Tiefstand befindet.

 

Um dieses günstige Zinsniveau für einen längeren Zeitraum zu sichern, besteht gemäß Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 34-48.05.01/01) aus April 2011 die Möglichkeit, ein Volumen bis zur Hälfte der am 31.12.2010 tatsächlich aufgenommenen Kredite zur Liquiditätssicherung (aufgenommen am 31.12.2010 rund 57.200.000 €) mit einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren langfristig aufzunehmen.

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises bestehen keine Bedenken, dass die Stadt Schwelm einen langfristigen Liquiditätskredit mit einem Gesamtvolumen von bis zu 28.600.000 € für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren aufnimmt.

Die Liquiditätsentwicklung über den Konsolidierungszeitraum der Stadt Schwelm bis 2021 ist im Haushaltplanentwurf 2013 (Seite 3505) grafisch dargestellt. Über den gesamten Prognosezeitraum (2012-2021) werden durchschnittlich jährlich rund 65 Mio. € an Liquiditätskrediten benötigt. Somit ist der o. a. Betrag von 28.600.000 €  im gesamten Prognosezeitraum erforderlich.

 

Erste Abfragen für eine längerfristige Aufnahme wurden am 14.8.2012 an diverse Vermittler und Kreditinstitute gerichtet. Eine weitere Abfrage wurde am 23.10.2012 durchgeführt.

In der nachfolgenden Übersicht sind die Angebote für das Kreditvolumen von 28.600.000 € mit den günstigsten Zinssätzen für 5, 7 und 10 Jahre aufgeführt.

 

Zeitraum

Betrag in €

Zinssatz in %

Stand: 14.08.12

Zinssatz in %

Stand: 23.10.12

5 Jahre

28.600.000

1,18

1,29

7 Jahre

28.600.000

1,62

1,59

10 Jahre

28.600.000

2,10

2,19

 

Die tatsächliche Entwicklung des Zinsmarktes ist nicht vorhersehbar. So musste z.B. im Jahr 2008 ein durchschnittlicher Zinssatz von 4,177 % gezahlt werden. Daher wurden in der beigefügten Anlage 2 verschiedene Alternativen zur Zinsentwicklung dargestellt.

Bei der Darstellung der Varianten wurde der durchschnittliche jährliche Gesamtbedarf von 65.000.000 € zu Grunde gelegt.

 

Aus den Varianten der Anlage 2 ist ersichtlich, dass der langfristige Kredit eine hohe Planungssicherheit für den kommunalen Haushalt bietet, er führt allerdings gegenüber den aktuellen kurzfristigen Zinssätzen zu einer höheren Zinsbelastung.

Hier ist eine Abwägung erforderlich.

 

 

In der Sitzung des Finanzausschusse am 27.09.2012 wurde die Verwaltung gebeten zur nächsten Ratssitzung am 25.10.2012 einen weiteren “Beschlussvorschlag“ zu erarbeiten.

 

Im Beschlussvorschlag sind daher drei Beschlussalternativen aufgeführt.

 

Die Beschlussvorlage 169/2012/1 wird durch die Tischvorlage 169/2012/2 ersetzt. (Aktualisierung der Zinssätze).


Beschlussvorschlag:

 

A)    Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend einen Liquiditätskredit in Höhe von 28.600.000 € fest für die Dauer von 7 Jahren aufzunehmen und aus den eingeholten Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige Beratung in den politischen Gremien bis zu einem Zinssatz von 1,99 % auszuwählen.

 

B)     Die Verwaltung wird ermächtigt, sobald eine negative Entwicklung des Zinsmarktes zu erwarten ist, einen Liquiditätskredit in Höhe von __________ € fest für die Dauer von __Jahren aufzunehmen und aus den eingeholten Angeboten  das wirtschaftlichste Angebot ohne nochmalige Beratung in den politischen Gremien  bis zu einem Zinssatz von ___ % auszuwählen.

 

C) Liquiditätskredite werden weiterhin für einen kurzfristigen Zeitraum aufgenommen. Auf eine langfristige Festlegung wird verzichtet.