Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 01.01.13 - "Gebäudemanagement"
Vorlage
219/2012
Aktenzeichen
FB 2 / Wa / Bam
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Über die Haushaltsstelle 01.01.13.524190 - "Sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen" werden diverse Ausgaben abgewickelt, die keiner anderen Haushaltsstelle zugeordnet werden können. Exemplarisch, aber nicht abschließend, seien hier Kehr- und Messgebühren / Sperrmüllbeseitigung / Schädlingsbekämpfung oder Legionellenuntersuchung im Trinkwassersystem zahlreicher städtischer Objekte genannt.

Bis einschließlich 2012 werden über die genannte Haushaltsstelle auch die Kosten der Gebäudereinigung gedeckt. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung dieses Kostenanteils wurde hierfür ab 2013 die neue Haushaltsstelle 01.01.13.524193 eingerichtet.

 

Der Etatansatz für 2012 beläuft sich auf insgesamt 230.300,-- EUR. Der hierin enthaltene Anteil für die Fremdreinigung städtischer Gebäude beträgt 150.400,-- EUR. Diese Zahl wurde in 09/2011 im Zusammenhang mit der Fertigung der Etatanmeldung  für 2012 ermittelt und berücksichtigt die damalige Planung, nur die drei Pilotobjekte Märkisches Gymnasium, Verwaltungsgebäude II und Grundschule Westfalendamm in die Fremdreinigung zu überführen.

Die spätere Entwicklung, die auf der gegenständlichen Haushaltsstelle zu einer erhöhten Kostenlast in Sachen Fremdreinigung geführt hat, konnte jedoch beim Etatansatz 2012 aus zeitlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

 

So hat der Rat mit Beschluss vom 09.02.2012 entschieden, die gesamte Gebäudereinigung unter der Maßgabe eines optimalen Einsatzes des verbleibenden Reinigungspersonals sukzessive bis zum 31.12.2021 auf Fremdreinigung umzustellen. Zunächst wurden die Objekte Feuerwehrgerätehaus Linderhausen, Grundschule Westfalendamm, Turnhalle Westfalendamm, Grundschule Möllenkotten und Turnhalle Möllenkotten in die Fremdreinigung überführt. Der insoweit mit Wirkung ab dem 01.06.2012 erteilte Auftrag hat für die Vertragslaufzeit in 2012 ein Volumen von rd. 28.300,-- EUR.

 

Daneben mussten bzw. müssen in 2012 aber über die genannte Haushaltsstelle weitere Fremdreinigungskosten abgewickelt werden, z. B. für:

-   reguläre Urlaubs- und Krankheitsvertretungen der Eigenreinigungskräfte,

-   Vertretungen für langzeiterkrankte Eigenreinigungskräfte,

-   unvorhersehbare Sonderreinigungsmaßnahmen (Noro-Viren-Befall in zwei Schulen),

-   Vertretung von Eigenreinigungskräften, die vorübergehend anderweitig eingesetzt werden mussten (Vertretung Schulhausmeister).

 

Mit Stand Mitte Oktober 2012 belaufen sich damit die insgesamt bereits getätigten Ausgaben für die Fremdreinigung auf rd. 193.900,-- EUR. Zusammen mit den übrigen Aufwendungen ergibt sich bei der Haushaltsstelle 01.01.13.524190 ein Gesamtsoll von rd. 253.000,-- EUR, so dass aktuell eine Überbuchung in Höhe von rd. 22.700,-- EUR vorliegt, die bislang über den Deckungskreis aufgefangen werden konnte.

 

Da bis zum Jahresende weitere Ausgaben über die genannte Haushaltsstelle zu tätigen sind, hat die Hochrechnung bis zum 31.12. einen Mittelbedarf über den regulären Etatansatz hinaus in Höhe von 80.000,-- EUR ergeben, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

-   rd. 22.700,-- EUR zum Ausgleich der bereits vorhandenen Überbuchung

-   rd. 10.700,-- EUR für die Gebäudereinigung für bereits vorliegende Rechnungen oder bereits erteilte, aber noch nicht abgerechnete Aufträge

-   rd. 22.400,-- EUR für die Gebäudereinigung für die weitere Vertretung der langzeiterkrankten Eigenreinigungskräfte oder für bekannte Urlaubsvertretungen

-   rd. 15.000,-- EUR für die Gebäudereinigung für Vertretungskosten wegen noch unvorhersehbarer Erkrankungen

-   rd. 9.200,-- EUR für sonstige Ausgaben

 

Nach den vorstehenden Ausführungen sind damit bei der Haushaltsstelle 01.01.13.524190 für das gesamte Jahr 2012 für die Fremdreinigung der städtischen Gebäude Finanzmittel in Gesamthöhe von voraussichtlich 242.000,-- EUR erforderlich. Dieser Betrag übersteigt den im aktuellen Etatansatz (230.300,-- EUR) hierfür vorgesehenen Anteil (150.400,-- EUR) um 91.600,-- EUR. Durch Einsparungen bei den übrigen bei dieser Haushaltsstelle abzuwickelnden Kosten kann die Höhe der erforderlichen Haushaltsüberschreitung aber auf 80.000,-- EUR verringert werden.

 

 

 

Dieser Mehrbedarf kann nur teilweise durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen des Deckungskreises aufgefangen werden, nämlich:

 

10.000,-- EUR durch Minderausgaben bei 01.01.13.525500 - "Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens"

20.000,-- EUR durch Minderausgaben bei 01.01.13.521520 - "Wartung technischer Anlagen von Gebäuden"

 

Der verbleibende Mehrbedarf von 50.000,-- EUR wird durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300 - "Gewerbesteuer" gedeckt. Der Einsatz von Deckungsmitteln aus ersparten Personalaufwendungen kann nicht erfolgen, da der Mittelbedarf bis zum Jahresende im Gesamtdeckungskreis der Personalkosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist.


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 01.01.13.524190 - "Sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen" werden überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 80.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist wie folgt sichergestellt:

10.000,-- EUR durch Minderausgaben bei 01.01.13.525500 - "Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens"

20.000,-- EUR durch Minderausgaben bei 01.01.13.521520 - "Wartung technischer Anlagen von Gebäuden"

50.000,-- EUR durch Mehreinnahmen bei 16.01.01.401300 - "Gewerbesteuer"


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

80000,00

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

10.000,-- EUR            Minderausgaben bei 01.01.13.525500 - "Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens"

20.000,-- EUR            Minderausgaben bei 01.01.13.521520 - "Wartung technischer Anlagen von Gebäuden"

50.000,-- EUR Mehreinnahmen bei 16.01.01.401300 - "Gewerbesteuer"