Betreff
Vermietung des städtischen Bühnenmobils
Vorlage
215/2012
Aktenzeichen
KB Sz
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2006 gelten folgende Tarife für das Bühnenmobil:

 

Tarif 1: Vermietungen innerhalb Schwelms

Mietzins                        250,00 Euro

Pauschale                     200,00 Euro

Zuschlag (Aufbau)            150,00 Euro

Zuschlag (Abbau)            150,00 Euro

 

Tarif 2: Vermietungen außerhalb Schwelms

Mietzins                        500,00 Euro

Pauschale                     400,00 Euro

Zuschlag (Aufbau)            150,00 Euro

Zuschlag (Abbau)            150,00 Euro

 

Der Mietzins wird pro Veranstaltungstag berechnet. Die Pauschale wird erhoben, wenn der Transport und der Auf- bzw. Abbau während der Dienstzeiten der Technischen Betriebe Schwelm (TBS) erfolgt. Muss der Auf- und / oder Abbau außerhalb der Dienstzeiten stattfinden, wird neben der jeweiligen Pauschale ein Zuschlag für den Auf- und Abbau berechnet. Kann der Auf- bzw. Abbau nicht wie vereinbart erfolgen, weil der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen ist, werden die zusätzlichen Einsatzzeiten in Rechnung gestellt. Die Straßenbenutzungsgebühren (LKW-Maut) werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

 

Die bisher geltenden Pauschalen wurden seinerzeit auf Basis des für die Stadt geltenden Verrechnungssatzes der TBS ermittelt. Seit 2012 werden im Verrechnungssatz auch die Verwaltungskosten der TBS, die bis dahin über separate Haushaltsstellen abgerechnet worden sind, berücksichtigt. Dadurch ist eine Anpassung der bisher geltenden Tarife erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife zum 01.01.2013, wie folgt, neu festzulegen.

 

Mietzins

Mietzins am 1. Veranstaltungstag                     350,00 Euro / Tag

Mietzins ab dem 2. Veranstaltungstag         175,00 Euro / Tag

 

Der neue Mietzins deckt den durchschnittlichen jährlichen laufenden Unterhaltungsbedarf ab. Dabei wird von jährlich 10 Einsätzen an jeweils einem Veranstaltungstag ausgegangen. Darüber hinaus ist die Bildung einer kleinen Rücklage für zusätzlich anfallende Reparaturen möglich.

 

Leistungen der Technischen Betriebe Schwelm

Die TBS berechnen für den Personaleinsatz 68,00 Euro und für den KFZ-Einsatz 36,00 Euro pro Stunde. Dabei werden bei einem Bühnenmobileinsatz zwei Mitarbeiter und ein KFZ eingesetzt. Pro Minute werden somit 2,86 Euro (1,41 Euro vor Berücksichtigung der Verwaltungskosten im Verrechnungssatz) von den TBS berechnet.

 

Vorarbeiten:                   28,60 Euro (10 Min. Herstellung Fahrbereitschaft x 2,86 Euro/Min.)

Aufbau:                        214,50 Euro (75 Min. x 2,86 Euro)

Transport:                     2 (Hintransport + Rückfahrt) x einfache Entfernung in km

x 2,4 Min. (Ø-Geschwindigkeit: 25 km/h = 2,4 Min./km) x 2,86 Euro

Abbau:             128,70 Euro (45 Min. x 2,86 Euro)

Transport:                     2 (Hinfahrt + Rücktransport) x einfache Entfernung in km

                                    X 2,4 Min. (Ø-Geschwindigkeit: 25 km/h = 2,4 Min./km) x 2,86 Euro

Nacharbeiten:            14,30 Euro (5 Min. für Abstellen des Bühnenmobils x 2,86 Euro)       

 

Zuschläge:                    Zuschläge fallen zusätzlich an, wenn die Mitarbeiter der TBS außerhalb ihrer Dienstzeiten tätig werden               

Aufbau:                        112,32 Euro (50% von: Personalkosten 2 x 1,13 Euro/Min. = 2,26 Euro/Min. x Einsatzzeit 85 Min. + Fahrtzeit)

Abbau:                         72,77 Euro (50% von: Personalkosten 2 x 1,13 Euro/Min. = 2,26 Euro/Min. x Einsatzzeit 50 Min. + Fahrtzeit)

 

TBS-Kosten bei Transport durch Dritte:

Ausgabe:                      16,95 Euro (15 Min. x 1 Mitarbeiter x 1,13 Euro/Min.)

Zuschlag:                        8,48 Euro (50% von 15 Min. x 1 Mitarbeiter x 1,13 Euro/Min.)

Rückgabe:                    16,95 Euro (15 Min. x 1 Mitarbeiter x 1,13 Euro/Min.)

Zuschlag:                        8,48 Euro (50% von 15 Min. x 1 Mitarbeiter x 1,13 Euro/Min.)

 

Die Straßenbenutzungsgebühren (LKW-Maut) werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehender Aufwand, der vom Mieter zu vertreten ist, wird ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Wird nach Fertigen des Mietvertrages eine Anmietung vom Mieter storniert, soll eine Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro erhoben werden.

 

Von den TBS mitgeteilte Veränderungen der Stundensätze für Personal und KFZ sollen zukünftig automatisch in die Berechnung einfließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen für den Etat 2013:


                                                                                                            Bisher            Neu

04.01.01.441100 - Mieten und Pachten                                          2.500               3.500

04.01.01.481103 - Interne Erträge Bühnenmobil                 3.300               5.400

 

03.04.01.581103 - Interne Aufwendungen Bühnenmobil        450                     900

03.05.01.581103 - Interne Aufwendungen Bühnenmobil        600                     900

04.01.01.581103 - Interne Aufwendungen Bühnenmobil        900                  1.700

04.01.03.581103 - Interne Aufwendungen Bühnenmobil        750                  1.000

05.04.01.581103 - Interne Aufwendungen Bühnenmobil        600                     900

                                                                                                            3.300               5.400

 

Der Ansatz bei 04.01.01.529110 - Aufwendungen für son. Dienstleistungen TBS - wurde bereits in 2012 von 5.000 Euro um 3.650 Euro auf 8.650 Euro erhöht. Für 2013 wurde ein Ansatz von 8.650 Euro angemeldet.


Beschlussvorschlag:

Die Mietkonditionen für das Städtische Bühnenmobil werden, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zum 01.01.2013 angepasst.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

   

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: