Sachverhalt:
Die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine erhalten seit 1950 einen jährlichen städtischen Zuschuss. Wiederholt wurde über die Beibehaltung der Zuschussgewährung diskutiert. In der Sitzung am 20.02.2008 haben sich die Mitglieder des Kulturausschusses für die Beibehaltung ausgesprochen.
Der folgenden Aufstellung kann die Entwicklung der gewährten Zuschüsse in den zurückliegenden Jahren entnommen werden.
Im Haushalt 2012 sind bei 04.01.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - 720,00 Euro zur Verteilung an die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine eingeplant. Gesangvereine erhalten einen Sockelbetrag von 35,00 Euro. Instrumentalvereine erhalten einen Sockelbetrag von 70,00 Euro. Die Vereine erhalten in 2012 pro aktives Mitglied einen Zuschuss von 0,6796 Euro.
Die von der Verwaltung vorgesehene Verteilung kann der als Anlage beigefügten Aufstellung entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 04.01.01 |
Bezeichnung
Kommunale Veranstaltungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend  |
Investiv |
Konsumtiv   |
Bedarf i. Haushaltsjahr 720,00 |
Folgekosten 720,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
|
Deckungsvorschlag:
entfällt