Betreff
a) 6. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanza usschuss und Rat)
Vorlage
206/2012
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Vorfeld der Beschlussfassung über den Erlass einer Gebührensatzung hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2013 in seiner Sitzung am 25.09.2012 zugestimmt. Dieses Verfahren wurde gewählt, um die sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen bei Einbringung des Wirtschaftsplanes 2013 berücksichtigen zu können. Detaillierte Ausführungen zur Gebührenkalkulation sind in der Vorlage 184/2012 dargestellt.

 

Die Berechnungsunterlagen, die der Beschlussfassung zu Vorlage 184/2012 zugrunde gelegen haben, sind zur Beratung der Vorlage 206/2012 erneut beigefügt:

 

            Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)

            Gebührenkalkulation (Anlage 3)

            Vergleichsübersicht Winterdienst einschl. Erläuterungen (Anlage 4)

            Vergleichsübersicht Sommerreinigung einschl. Erläuterungen (Anlage 5)

 

Die ab 2012 geltenden Gebührensätze sind als Artikel 1 in den Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 

Der Entwurf des 6. Nachtrages zur Satzung  über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Schwelm wird mit den vorstehend aufgeführten Inhalten mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 6. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 206/2012 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssazung.