b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanza usschuss und Rat)
Sachverhalt:
Im Vorfeld der Beschlussfassung über den Erlass einer Gebührensatzung hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2013 in seiner Sitzung am 25.09.2012 zugestimmt. Dieses Verfahren wurde gewählt, um die sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen bei Einbringung des Wirtschaftsplanes 2013 berücksichtigen zu können. Detaillierte Ausführungen zur Gebührenkalkulation sind in der Vorlage 184/2012 dargestellt.
Die Berechnungsunterlagen,
die der Beschlussfassung zu Vorlage 184/2012 zugrunde gelegen haben, sind zur
Beratung der Vorlage 206/2012 erneut beigefügt:
           Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)
           Gebührenkalkulation (Anlage 3)
           Vergleichsübersicht Winterdienst einschl. Erläuterungen (Anlage
4)
           Vergleichsübersicht Sommerreinigung einschl.
Erläuterungen (Anlage 5)
Die ab 2012 geltenden
Gebührensätze sind als Artikel 1 in den Satzungsentwurf (Anlage 1)
eingearbeitet.
Der Entwurf des 6. Nachtrages
zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) in der Stadt Schwelm wird mit den vorstehend aufgeführten
Inhalten mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 6. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 206/2012
wird beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssazung.