Sachverhalt:
Wie bereits im Vorjahr praktiziert, werden die Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor der Einbringung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.
Der Gebührenbedarfsberechnung
liegt der seit 2010 geltende kalkulatorische Zinssatz von 5,25 % zugrunde. Im
Gegensatz zur Stadtentwässerung wirkt sich eine Reduzierung des
kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,00 % bzw. 4,75 % nicht auf die Gebührensätze
aus. Die Kostenreduzierung bei einer Senkung um 0,25 %-Punkte würde sich bei
einem geplanten Anlagevermögen von rd. 333.000,00 € auf rd. 800,00 € belaufen.
Auf eine Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation in drei
Varianten wird daher verzichtet. Der kalkulatorische Zinssatz wird dem
Beschluss über die Gebührenbedarfsberechnung /                 -kalkulation der Abwassergebühren (Vorlage
182/2012) entsprechend angepasst. Die aktualisierten Berechnungen werden,
sofern erforderlich, der Sitzungsniederschrift beigefügt.
Gebührensätze
Folgende Gebührensätze wurden
für 2013 ermittelt:
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Gebührensatz 2012 |
Gebührensatz 2013 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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1,99 |
2,00 |
+ 0,01 |
+ 0,50 |
Bioabfall 60 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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0,93 |
0,98 |
+ 0,05 |
+ 5,38 |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
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1,11 |
1,21 |
+ 0,10 |
+ 9,01 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
|
2,22 |
2,42 |
+ 0,20 |
+ 9,01 |
Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)
|
0,56 |
0,61 |
+ 0,05 |
+ 8,93 |
Kosten / Erlöse
Die Gesamtkosten erhöhen sich
ausgehend von Gebührensätzen des Vorjahres für die Entsorgungskosten an den
Kreis gegenüber dem Vorjahr mit 28.300,00 € (+ rd. 1 %) geringfügig.
Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2013 lagen zum
Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über
einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst
eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Die unterschiedliche Erhöhung
der Gebührensätze in den einzelnen Abfallfraktionen ist im Wesentlichen auf den
Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren zurückzuführen. Im Bereich
der kleinen Restabfallbehälter sind wie im Vorjahr keine Über- /
Unterdeckungsbeträge eingerechnet. Der Wegfall eines Überdeckungsausgleichs
mindert die Erlöse im Bereich der Bioabfallbehälter um rd. 23.000,00 €. Dies
bewirkt eine Erhöhung des Gebührensatzes in Höhe von 0,05 €. Bei den
Restabfall-Großbehältern wirkt sich der Wegfall des Überdeckungsausgleichs von
rd. 7.000,00 € und die Einrechnung des Unterdeckungsbetrages von rd. 5.000,00 €
mit insgesamt 0,03 € verschlechternd auf den Gebührensatz aus.
Im Verhältnis zum
Gebührensatz für kleine Restabfallbehälter steigt der Gebührensatz für
Großbehälter überproportional. Dies ist auf eine Überprüfung und Anpassung der
Kostenverteilungsschlüssel zurückzuführen.
Die Abweichungen (absolut und
prozentual) der Kosten- und Erlöspositionen zum Vorjahr sind mit Erläuterungen
in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) im Einzelnen dargestellt.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Bei den kleinen Restabfallbehältern  (30 – 240 L) ist mit einer Steigerung von rd. 2.500 Litern zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,01 € aus. Die Nutzung der 1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd.          – 1.500 Litern leicht rückläufig. Der Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,01 €. Im Bereich der Bioabfallbehälter ist ein Rückgang von rd. 2.500 Litern zu verzeichnen. Hierdurch verschlechtert sich der Gebührensatz um 0,01 €.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter. Die Abfuhr erfolgt in 14tägigem Rhythmus.
Gebühren |
2012 |
2013 |
Veränderung |
Restabfall |
119,40 € |
120,00 € |
+ 0,60 € |
Bioabfall |
55,80 € |
58,80 € |
+ 3,00 € |
Abfall gesamt |
175,20 € |
178,80 € |
+ 3,60 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2013 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.