Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2013 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
183/2012
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits im Vorjahr praktiziert, werden die Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor der Einbringung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung liegt der seit 2010 geltende kalkulatorische Zinssatz von 5,25 % zugrunde. Im Gegensatz zur Stadtentwässerung wirkt sich eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,00 % bzw. 4,75 % nicht auf die Gebührensätze aus. Die Kostenreduzierung bei einer Senkung um 0,25 %-Punkte würde sich bei einem geplanten Anlagevermögen von rd. 333.000,00 € auf rd. 800,00 € belaufen. Auf eine Darstellung der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation in drei Varianten wird daher verzichtet. Der kalkulatorische Zinssatz wird dem Beschluss über die Gebührenbedarfsberechnung /                  -kalkulation der Abwassergebühren (Vorlage 182/2012) entsprechend angepasst. Die aktualisierten Berechnungen werden, sofern erforderlich, der Sitzungsniederschrift beigefügt.


 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden für 2013 ermittelt:

 

 

Gebührensatz

2012

Gebührensatz

2013

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,99

2,00

+ 0,01

+ 0,50

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

0,93

0,98

+ 0,05

+ 5,38

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,11

1,21

+ 0,10

+ 9,01

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,22

2,42

+ 0,20

+ 9,01

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,56

0,61

+ 0,05

+ 8,93

 

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten erhöhen sich ausgehend von Gebührensätzen des Vorjahres für die Entsorgungskosten an den Kreis gegenüber dem Vorjahr mit 28.300,00 € (+ rd. 1 %) geringfügig. Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2013 lagen zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Die unterschiedliche Erhöhung der Gebührensätze in den einzelnen Abfallfraktionen ist im Wesentlichen auf den Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren zurückzuführen. Im Bereich der kleinen Restabfallbehälter sind wie im Vorjahr keine Über- / Unterdeckungsbeträge eingerechnet. Der Wegfall eines Überdeckungsausgleichs mindert die Erlöse im Bereich der Bioabfallbehälter um rd. 23.000,00 €. Dies bewirkt eine Erhöhung des Gebührensatzes in Höhe von 0,05 €. Bei den Restabfall-Großbehältern wirkt sich der Wegfall des Überdeckungsausgleichs von rd. 7.000,00 € und die Einrechnung des Unterdeckungsbetrages von rd. 5.000,00 € mit insgesamt 0,03 € verschlechternd auf den Gebührensatz aus.

 

Im Verhältnis zum Gebührensatz für kleine Restabfallbehälter steigt der Gebührensatz für Großbehälter überproportional. Dies ist auf eine Überprüfung und Anpassung der Kostenverteilungsschlüssel zurückzuführen.

 

Die Abweichungen (absolut und prozentual) der Kosten- und Erlöspositionen zum Vorjahr sind mit Erläuterungen in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) im Einzelnen dargestellt.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrundegelegt. Bei den kleinen Restabfallbehältern   (30 – 240 L) ist mit einer Steigerung von rd. 2.500 Litern zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,01 € aus. Die Nutzung der 1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd.           – 1.500 Litern leicht rückläufig. Der Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,01 €. Im Bereich der Bioabfallbehälter ist ein Rückgang von rd. 2.500 Litern zu verzeichnen. Hierdurch verschlechtert sich der Gebührensatz um 0,01 €.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter. Die Abfuhr erfolgt in 14tägigem Rhythmus.

 

 

Gebühren

 

2012

 

2013

 

Veränderung

 

Restabfall

 

119,40 €

 

120,00 €

 

+ 0,60 €

 

Bioabfall

 

55,80 €

 

58,80 €

 

+ 3,00 €

 

Abfall gesamt

 

175,20 €

 

178,80 €

 

+ 3,60 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2013 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.