Sachverhalt:
Wie bereits im Vorjahr
praktiziert, werden die Gebührenbedarfsberechnungen / -kalkulationen losgelöst
von den Satzungen und zeitlich vor Einbringung des Wirtschaftsplanes dem
Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungsrat hat in
seiner Sitzung am 20.06.2012 für den für die Gebührenkalkulationen 2013 zu
verwendenden kalkulatorischen Zinssatz eine Bandbreite von 4,75 % bis 5,25 %
beschlossen. In der Vorlage 122/2012 ist ausgeführt, dass diese Vorgehensweise
zum Ziel hat, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Der
kalkulatorische Zinssatz ist die maßgebliche Stellschraube, um Kostensteigerungen
insbesondere im Bereich der Stadtentwässerung entgegenzuwirken.
Zur Ermittlung des
Gebührenbedarfs der Abwasserbeseitigung 2013 wurde zunächst der seit 2010
geltende kalkulatorische Zinssatz von 5,25 % (Variante A) zugrundegelegt.
Hieraus ergibt sich eine Kostenerhöhung von rd. 537.000,00 € (rd. 7 %)
gegenüber dem Vorjahr. Die Kostensteigerung ist mit rd. 377.000,00 €
insbesondere auf umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen zurückzuführen. Darüber
hinaus erhöhen sich der Personalaufwand um rd. 40.000,00 € und die
kalkulatorischen Abschreibungen um rd. 58.000,00 €. Ein aus der
Betriebsabrechnung 2010 auszugleichender Unterdeckungsbetrag verursacht weitere
Kosten in Höhe von rd. 44.000,00 €.
Bedingt durch auszugleichende
Überdeckungsbeträge aus der Betriebsabrechnung 2010 werden die Erlöse
geringfügig um rd. 32.500,00 € erhöht.
Die Abweichungen (absolut und
prozentual) der Kosten- und Erlöspositionen zum Vorjahr sind mit Erläuterungen
in der Vergleichsübersicht (Anlage 5) im Einzelnen dargestellt.
Während die
Bemessungsgrundlagen zur Niederschlagswassergebühr (versiegelte Fläche in
Quadratmetern) im Vergleich zur Vorjahreskalkulation mit rd. + 1.500 m² relativ
konstant geblieben sind, ist bei der Schmutzwassergebühr mit rückläufigen
Mengen (Wasserverbrauch in Kubikmetern) zu rechnen. Die Reduzierung um rd.
37.000 m³ wirkt sich mit 0,06 € negativ auf den Gebührensatz aus.
Im Rahmen der Kalkulation
wurden unter den vorstehend beschriebenen Voraussetzungen folgende
Gebührensätze ermittelt:
Schmutzwassergebühr (SW)                          3,17 € (bisher: 3,02 €; + 0,15 €)
Niederschlagswassergebühr
(NW)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 1,30
€ (bisher: 1,17 €; + 0,13 €)
Eine Reduzierung des
kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25%-Punkte führt zur Senkung der Kosten um rd.
133.000,00 €. Dies bewirkt eine Verringerung der Gebührensätze um 0,04 € (SW)
und 0,025 € (NW). Folgende Gebührensätze ergeben sich bei den jeweiligen
kalkulatorischen Zinssätzen:
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Gebührensätze 2013 bei
einem kalk. Zinssatz von: |
nachrichtlich: Gebühren- sätze 2012 |
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5,25 % Variante A |
5,00 % Variante B |
4,75 % Variante C |
5,25 % |
Schmutzwasser |
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Kanalanschluss (übrige Benutzer)
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3,17 € |
3,13 € |
3,09 € |
3,02 € |
Veränderung
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-0,04 € |
-0,04 € |
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Niederschlagswasser |
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Kanalanschluss (übrige Benutzer)
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1,30 € |
1,27 € |
1,25 € |
1,17 € |
Veränderung
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-0,03 € |
-0,02 € |
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Die Gebührenkalkulation mit
den kalkulatorischen Zinssätzen von 5,25 % (Variante A), 5,00 % (Variante B)
und 4,75 % (Variante C) einschließlich Beispielberechnungen des
Musterhaushaltes sind als Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage beigefügt. Da sich die
Werte der Gebührenbedarfsberechnung bei Veränderung des kalkulatorischen
Zinssatz nur in einer Kostenposition auswirken, wird auf eine Darstellung in
drei Varianten verzichtet. Der Vorlage ist die Variante A als Anlage 4
beigefügt. Bei Bedarf erfolgt eine Auslegung der Varianten B und C in der
Sitzung.
Eine Veränderung des
kalkulatorischen Zinssatzes wirkt sich auf die Gebührensätze für geschlossene
Gruben und Kleinkläranlagen geringfügig aus. Durch die Reduzierung der Kosten
bei den Benutzern mit Kanalanschluss verändern sich die Verteilungsschlüssel,
so dass für Gruben- und Kleinkläranlagenbenutzer eine Kostenerhöhung im ein-
bzw. zweistelligen €-Bereich zu verzeichnen ist. Dies führt ausschließlich bei
der Kleinkläranlagen-Grundgebühr zu einer negativen Entwicklung von 0,02
€/Einwohner.
Im Übrigen führt eine
Reduzierung der Verbrauchsmengen um 156 m³ (- 6,4 %) und Mindererlösen durch
Wegfall eines Überdeckungsausgleichs (rd. - 8.800,00 €) bei in etwa
gleichbleibenden Kosten (rd. 31.000,00 €) zu einer Erhöhung des Gebührensatzes
für Benutzer von geschlossenen Gruben von 9,68 € auf 13,57 €.
Die Fixkosten (Personal- /
Verwaltungskosten, Verbandslasten abzüglich Überdeckungsausgleich) im Bereich
der Kleinkläranlagen wurden mit rd. 1.800,00 € (Vorjahr rd. 2.800,00 €)
ermittelt. Die Reduzierung basiert bei in etwa gleichbleibenden Kosten auf
Mehrerlöse aufgrund eines höheren Überdeckungsausgleichs (rd. + 1.000,00 €).
Durch geringfügig veränderte Bemessungsgrundlagen von 466 Einwohnern (Vorjahr
482 Ew.) ergibt sich eine Grundgebühr von 3,83 € (Vorjahr 5,86 €). Diese
Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Zinssatz von 5,25 % (Variante
A). Im Rahmen der Varianten B und C erhöht sich der Gebührensatz auf 3,85 €
bzw. 3,87 €.
Ein erhöhter Gebührensatz von
bisher 15,85 € auf 16,09 € (+ 0,24 €; + 1,5 %) ergibt sich bei der
Entsorgungsgebühr für Kleinkläranlagen. Während die Entsorgungskosten mit rd.
9.000,00 € konstant bleiben, reduzieren sich die Abfuhrmengen um rd. 1,5 %.
Die Gebührenkalkulation und
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung 2013 wird in drei
Varianten zur Beratung vorgelegt. Um Beschlussfassung der Variante A, B oder C
wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Reduzierung des
kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,00 % bzw. 4,75 % führt zu einer
Verschlechterung des Ergebnisses um rd. 133.000,00 € bzw. 266.000,00 €
jährlich. Die Ausschüttung an die Stadt verringert sich entsprechend.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2013 in der Fassung der Variante _______ für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend  |
Investiv |
Konsumtiv   |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag: