Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2013 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
182/2012
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits im Vorjahr praktiziert, werden die Gebührenbedarfsberechnungen / -kalkulationen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor Einbringung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 20.06.2012 für den für die Gebührenkalkulationen 2013 zu verwendenden kalkulatorischen Zinssatz eine Bandbreite von 4,75 % bis 5,25 % beschlossen. In der Vorlage 122/2012 ist ausgeführt, dass diese Vorgehensweise zum Ziel hat, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Der kalkulatorische Zinssatz ist die maßgebliche Stellschraube, um Kostensteigerungen insbesondere im Bereich der Stadtentwässerung entgegenzuwirken.

 

Zur Ermittlung des Gebührenbedarfs der Abwasserbeseitigung 2013 wurde zunächst der seit 2010 geltende kalkulatorische Zinssatz von 5,25 % (Variante A) zugrundegelegt. Hieraus ergibt sich eine Kostenerhöhung von rd. 537.000,00 € (rd. 7 %) gegenüber dem Vorjahr. Die Kostensteigerung ist mit rd. 377.000,00 € insbesondere auf umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen zurückzuführen. Darüber hinaus erhöhen sich der Personalaufwand um rd. 40.000,00 € und die kalkulatorischen Abschreibungen um rd. 58.000,00 €. Ein aus der Betriebsabrechnung 2010 auszugleichender Unterdeckungsbetrag verursacht weitere Kosten in Höhe von rd. 44.000,00 €.

Bedingt durch auszugleichende Überdeckungsbeträge aus der Betriebsabrechnung 2010 werden die Erlöse geringfügig um rd. 32.500,00 € erhöht.

 

Die Abweichungen (absolut und prozentual) der Kosten- und Erlöspositionen zum Vorjahr sind mit Erläuterungen in der Vergleichsübersicht (Anlage 5) im Einzelnen dargestellt.

 

Während die Bemessungsgrundlagen zur Niederschlagswassergebühr (versiegelte Fläche in Quadratmetern) im Vergleich zur Vorjahreskalkulation mit rd. + 1.500 m² relativ konstant geblieben sind, ist bei der Schmutzwassergebühr mit rückläufigen Mengen (Wasserverbrauch in Kubikmetern) zu rechnen. Die Reduzierung um rd. 37.000 m³ wirkt sich mit 0,06 € negativ auf den Gebührensatz aus.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden unter den vorstehend beschriebenen Voraussetzungen folgende Gebührensätze ermittelt:

 

Schmutzwassergebühr (SW)                             3,17 € (bisher: 3,02 €; + 0,15 €)

Niederschlagswassergebühr (NW)               1,30 € (bisher: 1,17 €; + 0,13 €)

 

Eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25%-Punkte führt zur Senkung der Kosten um rd. 133.000,00 €. Dies bewirkt eine Verringerung der Gebührensätze um 0,04 € (SW) und 0,025 € (NW). Folgende Gebührensätze ergeben sich bei den jeweiligen kalkulatorischen Zinssätzen:

 

 

Gebührensätze 2013 bei einem kalk. Zinssatz von:

nachrichtlich:

Gebühren- sätze 2012

 

5,25 %

Variante A

5,00 %

Variante B

4,75 %

Variante C

5,25 %

Schmutzwasser

 

 

 

 

Kanalanschluss (übrige Benutzer)

3,17 €

3,13 €

3,09 €

3,02 €

Veränderung

 

-0,04 €

-0,04 €

 

Niederschlagswasser

 

 

 

 

Kanalanschluss (übrige Benutzer)

1,30 €

1,27 €

1,25 €

1,17 €

Veränderung

 

-0,03 €

-0,02 €

 

 

Die Gebührenkalkulation mit den kalkulatorischen Zinssätzen von 5,25 % (Variante A), 5,00 % (Variante B) und 4,75 % (Variante C) einschließlich Beispielberechnungen des Musterhaushaltes sind als Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage beigefügt. Da sich die Werte der Gebührenbedarfsberechnung bei Veränderung des kalkulatorischen Zinssatz nur in einer Kostenposition auswirken, wird auf eine Darstellung in drei Varianten verzichtet. Der Vorlage ist die Variante A als Anlage 4 beigefügt. Bei Bedarf erfolgt eine Auslegung der Varianten B und C in der Sitzung.

 

Eine Veränderung des kalkulatorischen Zinssatzes wirkt sich auf die Gebührensätze für geschlossene Gruben und Kleinkläranlagen geringfügig aus. Durch die Reduzierung der Kosten bei den Benutzern mit Kanalanschluss verändern sich die Verteilungsschlüssel, so dass für Gruben- und Kleinkläranlagenbenutzer eine Kostenerhöhung im ein- bzw. zweistelligen €-Bereich zu verzeichnen ist. Dies führt ausschließlich bei der Kleinkläranlagen-Grundgebühr zu einer negativen Entwicklung von 0,02 €/Einwohner.

 

Im Übrigen führt eine Reduzierung der Verbrauchsmengen um 156 m³ (- 6,4 %) und Mindererlösen durch Wegfall eines Überdeckungsausgleichs (rd. - 8.800,00 €) bei in etwa gleichbleibenden Kosten (rd. 31.000,00 €) zu einer Erhöhung des Gebührensatzes für Benutzer von geschlossenen Gruben von 9,68 € auf 13,57 €.

 

Die Fixkosten (Personal- / Verwaltungskosten, Verbandslasten abzüglich Überdeckungsausgleich) im Bereich der Kleinkläranlagen wurden mit rd. 1.800,00 € (Vorjahr rd. 2.800,00 €) ermittelt. Die Reduzierung basiert bei in etwa gleichbleibenden Kosten auf Mehrerlöse aufgrund eines höheren Überdeckungsausgleichs (rd. + 1.000,00 €). Durch geringfügig veränderte Bemessungsgrundlagen von 466 Einwohnern (Vorjahr 482 Ew.) ergibt sich eine Grundgebühr von 3,83 € (Vorjahr 5,86 €). Diese Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Zinssatz von 5,25 % (Variante A). Im Rahmen der Varianten B und C erhöht sich der Gebührensatz auf 3,85 € bzw. 3,87 €.

 

Ein erhöhter Gebührensatz von bisher 15,85 € auf 16,09 € (+ 0,24 €; + 1,5 %) ergibt sich bei der Entsorgungsgebühr für Kleinkläranlagen. Während die Entsorgungskosten mit rd. 9.000,00 € konstant bleiben, reduzieren sich die Abfuhrmengen um rd. 1,5 %.

 

Die Gebührenkalkulation und Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung 2013 wird in drei Varianten zur Beratung vorgelegt. Um Beschlussfassung der Variante A, B oder C wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,00 % bzw. 4,75 % führt zu einer Verschlechterung des Ergebnisses um rd. 133.000,00 € bzw. 266.000,00 € jährlich. Die Ausschüttung an die Stadt verringert sich entsprechend.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2013 in der Fassung der Variante _______ für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: