Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
177/2012
Aktenzeichen
3/IS/La
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2012 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 003/2012 vom 11.01.2012 die Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2011 - Zeitraum 01.03.2011 bis  31.12.2011 - bekannt gegeben.

Zwischenzeitlich sind weitere Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2011 genehmigt worden.

Bis zur endgültigen Feststellung der jeweiligen Jahresabschlüsse kann sich die Notwendigkeit weiterer Haushaltsüberschreitungen ergeben.

 

Ab dem 17.01.2012 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2011 (bis 12.03.2012) die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2011 im Zeitraum vom 17.01.2012 bis zum 12.03.2012 im Ergebnisplan in Höhe von 88.900,03 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 24.07.2012 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2012 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2012 im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 24.07.2012 im Ergebnisplan in Höhe von 84.096,79 € und im Finanzplan in Höhe von 23.669,24 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Sämtliche Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.