Betreff
Sachstand zum Konzept "Umstieg auf Fremdreinigung"
Vorlage
172/2012
Aktenzeichen
FB 2-Wa
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Entsprechend des Auftrages des Rates der Stadt Schwelm vom 09.02.2012 (Vorlage Nr. 101/2011/2) wird nachfolgender Stand zum Konzept „Umstieg auf Fremdreinigung“ vorgestellt.

 

Die zunächst noch in Eigenreinigung verbleibenden Objekte werden nach Maßgabe der Unternehmung Trust & Competence durch Herrn Dr. Georg Schulz optimiert. Für jede Reinigungskraft wurden bzw. werden die Einsatzreviere auf Basis des von Herrn Dr. Schulz kalkulierten Reinigungsaufwandes neu bemessen und zugeschnitten. Um einen optimalen Personaleinsatz zu erreichen, mussten den Reinigungskräften zum Teil neue sowie mehrere Wirkungsbereiche zugewiesen werden. Im Anschluss erfolgten personenbezogene Einweisungen in die Einsatzgebiete und Schulungen hinsichtlich der Ablauforganisation sowie Weiterbildungen bezüglich des korrekten Umgangs mit den eingesetzten Reinigungsmitteln. Nach einer drei- bis vierwöchigen  Eingewöhnungs- und Erprobungsphase werden erneut Gespräche mit den Reinigungskräften und den Verantwortlichen vor Ort geführt, um eventuell erforderlich gewordene Anpassungen, Veränderungen sowie Nachschulungen vorzunehmen.

Zudem soll der Materialeinkauf weiter optimiert werden, um die Anschaffungskosten zu reduzieren und einen effizienteren Einsatz von Reinigungsmaterialien, auch im Hinblick auf einen ökonomischen und ökologischen Einsatz, zu gewährleisten.

 

Durch die Einführung von Arbeitszeitkonten wird die Ressource Arbeitszeit optimal genutzt. Persönliche Ausfallzeiten sowie erarbeitete Plusstunden eröffnen die Möglichkeit, u.a. den Vertretungsbedarf flexibel zu gestalten. Soweit eine erforderlich werdende Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall nicht durch eigene Kräfte sichergestellt werden kann, wird bereits auf die Unterstützung durch Dienstleistungsunternehmen zurückgegriffen.

 

Um die Interessen der Beschäftigten und der Stadt Schwelm als Arbeitgeber in Einklang zu bringen, wurde eine Dienstvereinbarung auf den Weg gebracht, deren Abschluss zeitnah bevorsteht.

 

Hinsichtlich der seit dem 01.06.2012 in Fremdreinigung überführten Objekte, Grundschule Möllenkotten und Westfalendamm sowie Feuerwehrgerätehaus Linderhausen, liegen unter Berücksichtigung der Sommerferien noch keine nennenswerten Erfahrungswerte vor.

 

Unter Berücksichtigung der natürlichen Personalfluktuation ist mit einer weiteren Vergabe an Fremdleistungsunternehmen ab 10/2014 zu rechnen (Volumen von ca. 1 Stunde/Woche). Weitere Überführungen in Fremdreinigung sind vom heutigen Kenntnisstand ausgehend an das planbare Ausscheiden von Reinigungskräften gebunden. Zur Veranschaulichung wird auf die in der Ergänzungsvorlage 172/2012/1 im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung verwiesen. Vorrangig wird die Fremdvergabe der Turnhallen angestrebt, um die Synergieeffekte aus der Vorsteuerabzugsberechtigung (Betriebe gewerblicher Art) zu erzielen.

 

Ab dem Jahr 2019 wird vor dem Hintergrund der bis dahin eingetretenen Entwicklungen eine Beurteilung, welche Reinigungskräfte nach dem 31.12.2021 noch in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen werden, mit dann konkreteren Annahmen als heute bekannt, möglich (z.B. persönliche Veränderungen durch Wegzug, Arbeitswechsel, Krankheit etc.). Ebenso bleiben stetige Veränderungen des Raumbedarfes in Schulen und Verwaltungsgebäuden zu berücksichtigen.

 

Soweit adäquate verwaltungsinterne Umsetzungen der Reinigungskräfte möglich und zielführend sind, werden erforderliche Fortbildungen in die Wege geleitet.

 

Unter Berücksichtigung finanzieller und sozialversicherungsrechtlicher Konsequenzen wird das Steuerungselement Abfindung vor dem 31.12.2021 nicht zum Einsatz kommen. Die Aufhebung von Arbeitsverträgen hat grundsätzlich finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen der Betroffenen zur Folge (drohender Eintritt einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeitsamt bzw. dem Jobcenter,  Anspruch Arbeitslosengeld I in Höhe von nur 60-67%  des Brutto-Arbeitsentgeltes, grundsätzliche Auswirkungen auf die Höhe der Alterssicherung, Steuerlast auf Entlassungsentschädigung usw.).

 

Dieser Bericht stellt einen Sachstand zu dem zu erstellenden Konzept „Umstieg auf Fremdreinigung“ dar. Das Konzept soll mit den dann vorliegenden Erkenntnissen zur Optimierung der Eigenreinigung, zum Einsatz der Fremdreinigung sowie den geplanten möglichen Qualifizierungsmaßnahmen der Reinigungskräfte im November 2012 vorgestellt werden.