Betreff
Änderung der Satzung für das Jugendamt Schwelm
Vorlage
163/2012
Aktenzeichen
4/51-18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ende Februar 2012 ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Durch dieses Artikelgesetz werden auch Vorschriften in andere Gesetze übernommen, geändert oder ergänzt. Auch das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) wurde geändert.

 

§ 5 Abs. 1 und 2 AG-KJHG bestimmt Folgendes:

 „Als beratendes Mitglied gehört dem Jugendhilfeausschuss auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates an, die oder der durch den Integrationsrat gewählt wird.“

In Schwelm entspricht der Integrationsrat dem KAMS.

 

Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Die Satzung des Jugendamtes der Stadt Schwelm ist folglich entsprechend dieser gesetzlichen Neuregelung anzupassen.

 

 

Satzungsänderungen (Synopse):

alte Fassung            :                                                           neue Fassung:

Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm vom 17.12 1999

 

II. Der Jugendhilfeausschuss

§4 Mitglieder

Abs. 4 Beratende Mitglieder sind:

... 4.9 je ein/e Vertreter/in der dem Rat angehörigen Fraktionen, sofern sie kein Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss haben.

 

 

 

 

 

Für die Mitglieder nach 4.3 – 4.9 ist jeweils ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.

NEUE Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm

 

II. Der Jugendhilfeausschuss

§4 Mitglieder

Abs. 4 Beratende Mitglieder sind

... 4.9 ein/e Vertreter/in des Integrationsrates (KAMS) der/die vom Integrationsrat bestellt wird,

 

4.10 je ein/e Vertreter/in der dem Rat angehörigen Fraktionen, sofern sie kein Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss haben.

 

Für die Mitglieder nach 4.3 – 4.10 ist jeweils ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt, die Satzung für den JHA der Stadt Schwelm entsprechend des Entwurfes der Verwaltung zu ändern.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: