Betreff
Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes (Rufbereitschaft) des Jugendamtes
Vorlage
160/2012
Aktenzeichen
4/51-18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Außerhalb der regulären Arbeitszeiten der Verwaltung ist es in der Vergangenheit immer wieder notwendig geworden, Einsätze in Familien, z.B. zur Inobhutnahme oder Intervention bei Krisensituationen durchzuführen. In diesen Situationen war es bisher üblich, dass Polizei/ Ordnungsamt nach dem Zufallsprinzip versucht haben, Mitarbeiter des ASD/ Jugendamtes telefonisch zu erreichen. Eine Verlässlichkeit war dadurch nicht gegeben. Durch die aus anderen Städten bekannt gewordenen Problemfälle, bei denen Kinder u.U. auch zu Schaden gekommen sind, scheint es unumgänglich, eine verbindliche Regelung zu treffen, um Lücken in der Meldekette und den daraus folgenden Handlungen zu vermeiden.

 

Auf der Grundlage Art. 6 II GG (Wächteramt), § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) und § 76 I SGB VIII (eingeschränkte Übertragbarkeit) ist das Jugendamt der Stadt Schwelm verpflichtet, einen Bereitschaftsdienst vorzuhalten, der alle Zeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten umfasst. Die Verwaltung hat eine Kostenberechnung angestellt. Nach dieser Berechnung ergeben sich jährliche Kosten für Personal in Höhe von rund 25.000,- €. Die Mittel sind in die Haushaltsplanung für das Jahr 2013 einzubringen.

 

Für das Jahr 2012 sind die Kosten anteilig zu rechnen und müssen ggf. überplanmäßig bereitgestellt werden (abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Personalaufwendungen in diesem Bereich).

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 enthält bisher keine entsprechenden Haushaltsmittel. Bei einem entsprechenden Ratsbeschluss ist eine Aufnahme in die Änderungsliste erforderlich.

Die organisatorische Durchführung des Bereitschaftsdienstes kann in Absprache mit dem Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Bereitschaftsdienst (Rufbereitschaft) für das Jugendamt ab sofort einzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.03.03.

Bezeichnung

Hilfe zur Erziehung

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

8500,00

Folgekosten

25000,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

2012: Für das laufende Haushaltsjahr wird mit Minderausgaben im Bereich Hilfen zur Erziehung gerechnet.

2013 und folgende: Es kann zur Zeit kein Deckungsvorschlag gemacht werden.