Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2011
Vorlage
149/2012
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2011 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 967.375,06 EUR aus.

 

Über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2  SpkG  der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.

 

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 967.375,06  EUR

 

a)      in Höhe von 415.799,29 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten

-         davon Steuern: 65.799,29 EUR            

-         davon Nettoausschüttung: 350.000,00 EUR                        

b)      in Höhe von 551.575,77 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse einzustellen.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag sollen  keine Beträge eingestellt werden.

 

Abweichend vom Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG  der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem Verwendungsvorschlag erfüllt.

 

Im Haushaltsplan 2012 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 -  Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen - für das Jahr 2012 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 350.000 EUR vorgesehen.

 

Von der Brutto – Gewinnausschüttung (415.799,29 EUR) werden 15 % Kapitalertragsteuer (62.369,00 EUR) sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag (3.430,29  EUR), also insgesamt 65.799,29 EUR einbehalten, die an das Finanzamt abzuführen sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 350.000 € entspricht dem o.g. Veranschlagungsbetrag.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Eine entsprechende Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2012 durch die Stadt Schwelm sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von insgesamt 967.375,06 EUR aus dem Geschäftsjahr 2011 wird

 

a)      in Höhe von 415.799,29 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet

-         davon Steuern: 65.799,29 EUR            

-         davon Nettoausschüttung: 350.000,00 EUR                        

b)      in Höhe von 551.575,77  EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse eingestellt.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

150102

Bezeichnung

Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen   

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

350.000,00

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt