Betreff
Entlastung der Organe der Städt. Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2011
Vorlage
148/2012
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 16.04.2012 den von der Sparkasse vorgelegten Geschäftsbericht 2011 gebilligt und den von der Prüfungsstelle des Westfälisch -Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2011 wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme      592.669.784,72 EUR

 

Jahresüberschuss   967.375,06 EUR

                       

Bilanzgewinn                                                                                        967.375,06  EUR

 

Die ausführliche Fassung des  Geschäftsberichts wird allen Ratsmitgliedern in Papierform zur Verfügung gestellt.

Eine Kurzfassung des Geschäftsberichts ist dieser Sitzungsvorlage  als Anlage 1 beigefügt.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der Organe der Sparkasse  zu entscheiden.

 

Auf die Auslegung des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Sparkasse ist in der Westfälischen Rundschau und in der Westfalenpost hinzuweisen.

Dies erfolgt durch die Sparkasse.

 

Auf Grund ihrer ausgeübten Funktion im Verwaltungsrat im Jahre 2011 bis zur Schlussbesprechung am 16.04.2012 sind von der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit folgende Ratsmitglieder ausgeschlossen:

 

-         Frau Elke Garn                                         - Herr Matthias Kampschulte

-     Herr Jürgen Feldmann               - Frau Brigitta Gießwein         

-     Herr Heinz – Joachim Rüttershoff        - Herr Rolf Steuernagel

-         Herr Hans – Werner Kick                             - Herr Oliver Flüshöh

-         Herr Klaus Peter Schier                           - Herr Marcel Gießwein.

-         Herr Michael Schwunk                                                         

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Den Organen der Städtischen Sparkasse zu Schwelm wird gemäß § 8 Abs. 2

Buchstabe f) des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) Entlastung

für das Geschäftsjahr 2011 erteilt.