Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.06.2012 hat die Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu der am 20.06.2012 stattfindenden Ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben. Vor dieser Sitzung findet eine Sitzung des Aufsichtsrates statt.
Anlagen zur Tagesordnung wurden am 11.06.2012 übersandt. Sie sind am 13.06.2012 eingegangen.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
TOP 1: Genehmigung der
Niederschrift III/11 über die Ordentliche Gesellschafterversammlung am 08.
Dezember 2011
TOP 2:
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
Hierzu wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Die Gesellschafterversammlung stellt – der Empfehlung des Aufsichtsrates vom 20. Juni 2012 entsprechend – die Bilanz zum 31. Dezember 2011 mit der Bilanzsumme von 29.574.107,85 EUR und die Gewinn – und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 abschließend mit dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.792.628,75 EUR in der von der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüften Form fest und nimmt den Lagebericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis.
TOP 3: Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung
Folgender Beschlussvorschlag liegt vor:
Die Gesellschafterversammlung beschließt, gemäß § 18.2 des Gesellschaftsvertrages, den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 2.792.628,75 EUR durch Entnahme und aus der vertraglichen Rücklage auszugleichen.
TOP 4: Entlastung der Geschäftsführung
Es wird vorgeschlagen, – der Empfehlung des Aufsichtsrates vom 20.Juni 2012 entsprechend - der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 5: Entlastung des Aufsichtsrates
Hierzu wird vorgeschlagen, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf.
Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
TOP 6: Bestellung des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2012
Es liegt folgender Beschlussvorschlag vor:
Die Gesellschafterversammlung beschließt - der Empfehlung des Aufsichtsrates vom 20.Juni 2012 entsprechend – die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2012 zu beauftragen.
TOP 7: Verschiedenes
Es liegen bisher keine Tagesordnungspunkte vor.
Da die ordentliche
Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER
mbH)Â bereits am 20.06.2012 stattfindet
und Unterlagen zu den Beschlussvorschlägen erst am 13.06.2012 eingegangen sind,
können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt
Schwelm nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich,
so dass eine DringlichkeitsentscheidungÂ
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein
Ratsmitglied erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Â
Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer Ralf Schweinsberg oder Vertreter, wird ermächtigt, in der Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) am 20.06.2012 den Vorschlägen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates im Sinne der Darlegungen in der Sitzungsvorlage 144/2012 zuzustimmen.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Datum:Â 18.06.2012
                      gezeichnet                                                     gezeichnet                                                    Â
                      ( Stobbe)                                                        ( Flüshöh)
                      Bürgermeister                                  Ratsmitglied
                      Â
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 18.06.2012 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für den Rat:
 Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 18.06.2012 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH).