Betreff
a) Jahresabschluss 2011 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat) b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
123/2012
Aktenzeichen
JA 2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Vorstand legt den als Anlage beigefügten Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2011 der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR vor.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, vertreten durch Herrn Abts, wird in der Sitzung die Inhalte und Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfung darstellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den TBS AöR für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2011 hat zu keinen Einwänden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt.

 

Der Jahresüberschuss 2011 beträgt 1.130.949,20 Euro.

 

Gemäß § 10 KUV sollen „für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen (...) aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Nach § 14 KUV soll „neben angemessenen Rücklagen nach § 10 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erfolgen.

 

Vor diesem rechtlichen Hintergrund halten Vorstand und kaufmännische Leitung die Thesaurierung eines nicht unerheblichen Anteils des Jahresüberschusses für angebracht.

 

Ungeachtet dessen und in Anbetracht der defizitären Haushaltslage der Stadt schlägt der Vorstand eine Ausschüttung in Höhe von 1.100.000,- Euro an die Stadt Schwelm vor. Der Differenzbetrag von 30.949,20 Euro soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

 

1.        Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2011 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 1.130.949,20 Euro.

2.        Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.100.000,- Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet. Der Differenzbetrag in Höhe von 30.949,20 Euro wird der Gewinnrücklage der TBS zugeführt.

3.        Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2011 erteilt.

 

Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b / Ergebnisverwendung):

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b / Ergebnisverwendung):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 

 

 


Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2011