Betreff
Kalkulatorischer Zinssatz für Gebührenkalkulationen 2013
Vorlage
122/2012
Aktenzeichen
Bo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Wie in der Vergangenheit, wird dem Verwaltungsrat die Gelegenheit gegeben, im Vorfeld der Gebührenkalkulationen über den kalkulatorischen Zinssatz zu beraten.

 

Es wird weiterhin das Ziel verfolgt, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Die maßgebliche Stellschraube im Bereich der Stadtentwässerung ist der kalkulatorische Zinssatz. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle Kosten für die Gebührenkalkulation feststehen, ist es noch nicht möglich festzustellen, mit welchem kalkulatorischen Zinssatz dieses Ziel erreicht werden kann. Seit 2010 liegt der Zinssatz bei 5,25 % (2009: 5,5 %; 2008: 5,75 %).

Aus diesem Grund sollte eine Bandbreite für den kalkulatorischen Zinssatz festgelegt werden, innerhalb welcher im Rahmen der Gebührenkalkulation der kalkulatorische Zinssatz endgültig bestimmt wird.

Es wird eine Bandbreite von 4,75 % bis 5,25 % für den kalkulatorischen Zinssatz vorgeschlagen.


Beschlussvorschlag:

Für die Gebührenkalkulationen wird – unter Beachtung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – das Ziel der weitgehenden Gebührenkonstanz festgelegt.

Um dieses Ziel erreichen zu können, wird für den für die Gebührenkalkulationen 2013 zu verwendenden kalkulatorischen Zinssatz eine Bandbreite von 4,75 % bis 5,25 % beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,25 %-Punkte führt unter sonst gleichen Bedingungen zu einer Gebührensatzreduzierung für Schmutzwasser um knapp 0,04 € und bei Niederschlagswasser um gut 0,03 €.

Die Ergebnisreduzierung liegt bei gut 135 T€.