Betreff
25. Flächennutzungsplanänderung Bereich Winterberg
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Genehmigung eioner) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
118/2012
Aktenzeichen
StEB/Le
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Die Bezirksregierung Arnsberg hat bei der Prüfung der 25. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Winterberg) einen Formfehler bei der ortsüblichen  Bekanntmachung festgestellt und die Genehmigung verweigert. Die Öffentliche Auslegung muss wiederholt werden. Zur Erreichung des Sitzungszuges vor den Sommerferien im Juni für den erneuten Satzungsbeschluss ist eine Dringlichkeitsentscheidung am heutigen Tage unumgänglich.


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied :

Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die 25. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Winterberg) wird beschlossen.

 

 

 

Datum: 10.05.2012

 

                                          

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                          Jochen Stobbe                                      Nockemann

                            Bürgermeister                                     Ratsmitglied

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 10.05.2012 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die 25. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Winterberg).