Betreff
Kindertagesstätte Grothestraße -Sachstandsbericht-
Vorlage
113/2012
Aktenzeichen
StEB/Le
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Das Kinderförderungsgesetz KiföG räumt allen unter 3jährigen Kindern ab dem 01.08.2012 insgesamt erweiterte Betreuungsansprüche ein. Es teilt dabei die U3-Kinder in 2 Altersgruppen (0-1 Jahr + 1-3 Jahre) mit unterschiedlich starken Ansprüchen ein.

 

(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

1.diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten a. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

 

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

 

Die Stadt Schwelm ist wie alle sonstigen Gemeinden verpflichtet, diese gesetzliche Vorgabe durch die Schaffung entsprechender Angebote umzusetzen. Die intensive Suche sämtlicher beteiligten Fachbereiche (FB4, IM, StEB) nach geeigneten Standorten für Kindertagestätten resultierte unter anderem in einem Standort an der Grothestraße, der in einem Übersichtslageplan dargestellt und als Anlage beigefügt ist.

Die Kindertagesstätte soll im westlichen Teil des Flurstückes 403 auf einer Fläche von ca. 2000m² errichtet werden. Das Grundstück, auf dem sich bis vor Kurzem noch ein Kinderspielplatz befand, befindet sich in städtischem Besitz und ist im Forsteinrichtungswerk derzeit noch als Waldfläche gewidmet.

Zur Realisierung der Planung muss für eine Fläche von 2.000m² ein Waldumwandlungsverfahren durchgeführt werden. Das zuständige Regionalforstamt Ruhrgebiet hat dem StEB die erforderliche Genehmigung gegen eine Ersatzaufforstung von ca. 500m² in Aussicht gestellt, die auch durch eine Ausgleichszahlung von € 3.000,- abgelöst werden können.

IM hat bereits die Fläche zum Verkauf an Investitionsträger ausgelobt und im Rahmen des Verfahrens zwei Angebote erhalten, von denen ein Angebot eine konkrete Planung beinhaltete. Diese Planung wurde seitens StEB geprüft und als genehmigungsfähig im Sinne des § 34 Baugesetzbuch beurteilt.

Der Verkauf des Grundstückes wird durch IM im Liegenschaftsausschuss am 31.05.2012 vorbereitet.