Betreff
Antrag der CDU-Fraktion, Zuschuss an den Trägerverein Schwelmebad
Vorlage
090/2012/1
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Durch den Vorsitzenden des Trägervereins wurde im Sportausschuss am 14.03.2012 ein Sachstandsbericht zur Arbeit des Trägervereins im Freibad abgegeben.

Insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins waren Gegenstand der anschließenden Diskussion. Nach Aussage des Vereinsvorsitzenden benötigt der Trägerverein einen zusätzlichen Förderbetrag in Höhe von 25.000 – 30.000 € um die Freibadsaison 2012 sichern zu können.

 

Nach Abwägung, dass unter den gegebenen Umständen eine Eröffnung des Freibades gefährdet erscheint, stellt  die CDU-Fraktion den Antrag, dem Trägerverein Schwelmebad e. V.  in 2012 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 € zusätzlich zu den bereits im Etat vorgesehenen 50.000 € zu gewähren.

 

Auf Nachfrage stellt der Vorsitzende klar, dass der Betrieb des Freibades eingestellt werden muss, wenn die kommende Saison 2012 ähnlich verläuft wie die vergangene in 2011.

 

Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass die 30.000 € zusätzlich nicht im Etat enthalten sind und sie auch schwer darstellbar seien. Wenn der Ausschuss heute den Auftrag erteilt, kann zu dem Zuschuss heute keine abschließende Aussage gemacht werden.

 

Der Sportausschuss stimmt über den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt ab:

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

4

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

4

 

 

 

 

Im Anschluss wurde die Vorlage im Finanzausschuss am 22.03.2012 beraten.

Nach umfangreicher Beratung, auch erneut in den Fraktionen in einer Sitzungsunterbrechung, wird im Finanzausschuss folgender Beschluss gefasst:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.01.13.531700 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen – wird der enthaltene Zuschuss an den „Trägerverein Schwelmebad“ im Jahr 2012 einmalig von bisher 50.000 € auf 80.000 € erhöht.

Der Erhöhungsbetrag von 30.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

14

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

0

 

Zur Sitzung des Rates am 29.03. soll die Verwaltung Vorschläge zur inhaltlichen Konkretisierung des  Sperrvermerks vorlegen.

 

Textvorschlag Sperrvermerk:

 

1. Der Trägerverein Schwelmebad e. V. oder dessen Vorstand soll in seiner Jahreshauptversammlung am 14.04.2012 einen vom Rat, der Verwaltung und Verein anerkannten externen Berater zunächst auf unbestimmte Zeit bestellen.

 

2. Der Berater wird seine Aufgaben aufeinander abgestimmt in 2 Verträgen gegen ein Honorar fixieren. Der eine Vertrag wird zwischen Verein und Berater geschlossen, der andere zwischen Berater und Stadt. Das Honorar des jeweiligen Beratervertrages wird nach Aufwand monatl. zwischen den Vertragsparteien abgerechnet.

 

3. Die 3 Beteiligten werden im Einvernehmen den Betrag von insgesamt max. 30.000€ entsprechend der Bedarfe in bedarfsgerechten Teilzahlungen zur Auszahlung bringen. Hierbei wird insbesondere ab den Monaten Juli f.f. auch die Zukunftsprognose in die Betrachtung einbezogen.

 

4. Sofern die Punkte 1 und 2 erfüllt sind wir der Sperrvermerk für eine 1. bedarfsgerechte Teilzahlung aufgehoben.

 

5. Sofern zu Punkt 3 aus Sicht der Verwaltung oder des Trägervereins kein Einvernehmen erzielt werden kann bzw. die Interpretation der Prognose unterschiedlich ist, wird der Vorgang dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Sofern das Einvernehmen besteht erfolgen die Auszahlungen gem. dem beschriebenen Verfahren.

 

6. Entsprechende HH-Mittel für die Umsetzung des kommunalen Honoraranteils sind im Rahmen des aufgestellten Sanierungsplans durch Konsolidierung im Gesamtetat zu erwirtschaften.

 

 

 

Die Vorlage 90/2012/1 ersetzt die Vorlage 90/2012.


Beschlussvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.01.13.531700 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen – wird der enthaltene Zuschuss an den „Trägerverein Schwelmebad“ im Jahr 2012 einmalig von bisher 50.000 € auf 80.000 € erhöht.

Der Erhöhungsbetrag um 30.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen.