Betreff
Haushaltssatzung, Sanierungsplan mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes, sowie Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
084/2012/1
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Haushaltsplanes 2012 mit Anlagen wurde vom Kämmerer am 15.08.2011 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er wurde am 15.09.2011 in den Rat eingebracht und lag gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen ab dem 07.11.2011 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gegen den Entwurf konnten Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.

Einwendungen wurden nicht erhoben.

Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 56.414.783 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 65.832.772 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2012 auf – 9.417.989 €.

Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 5. Änderungsliste vermindert sich unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses vom 22.03.2012 der Saldo des Ergebnisplanes auf – 5.430.849 €.

Die Änderungslisten wurden zwischenzeitlich beraten. Dies gilt auch für den Entwurf des Sanierungsplanes, sowie für die Aktualisierung der  internen Leistungsverrechnung 2012 und der Produktbeschreibungen 2012.

Nach Abschluss der Beratungen im Finanzausschuss wurde der Sanierungsplanentwurf überarbeitet und an die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses angepasst.

Hinsichtlich der Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes wird die textliche Umgestaltung vom Haushaltssicherungskonzept hin zum Sanierungsplan Gegenstand der weiteren Gespräche mit der Kommunalaufsicht sein.

Dem Personalwirtschaftskonzept sind daher in Abstimmung mit der Bezirksregierung keine textlichen Erläuterungen beigefügt.

Im Rahmen der unterjährigen Berichtspflicht ist über die Fortschreibung des Sanierungsplanes und des Personalwirtschaftskonzeptes zu berichten.

Die aktualisierte Fassung des Sanierungsplanes liegt als Anlage 1 bei.

Anlage 2 enthält die Haushaltssatzung nach dem Stand der Änderungslisten sowie der Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses vom 22.03.2012.

 

Diese Vorlage ersetzt die bisherige Sitzungsvorlage 084/2012.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stellenplan 2012 wird beschlossen.

 

  1. Der  Haushaltssanierungsplan 2012 mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2012 wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

(siehe Anlage)

 

  1. Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung durchzuführen.