Sachverhalt:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsantrag der CDU-Fraktion v. 12.03.2012 wurde am 22.03.2012 im Finanzausschuss beraten und beschlossen. In Punkt 3 des Beschlussvorschlags der CDU-Fraktion wurde das Wort „werden“ durch „sollen“ ersetzt.
Danach wurde im Finanzausschuss wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür: |
14 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
2 |
Der o.g. Beschlussvorschlag wurde entsprechend angepasst. Die SV 087/2012/1 ersetzt komplett die SV 087/2012.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Schwelm erklärt die aus dem Stärkungspaktgesetz abzuleitende
Vorgabe eines jahresbezogenen Haushaltsausgleichs im Haushaltsjahr 2016 unter
Inanspruchnahme der landesseitigen Förderung zur obersten Maxime seines Handelns.
2. Die Verwaltung wird gebeten, unter Bezugnahme auf 1. regelmäßig über die Soll - Ist-
Abweichung zu informieren.
3. Ab dem Haushaltsjahr 2017 sollen entstehende jahresbezogene Haushaltsüberschüsse vorrangig und überwiegend zur Rückführung von Liquiditätskrediten verwendet werden.
Gleichzeitig spricht sich der Rat aber auch dafür aus, die Bürgerinnen und
Bürger nach einer langen Zeit der Konsolidierung wieder bei den Steuern und Abgaben
zu entlasten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30. September 2012 ein Konzept zur Einführung von Zielen und Kennzahlen im städtischen Haushalt vorzulegen. Bereits kurzfristig soll sie zwei Produktbereiche vorschlagen und dort für das Haushaltsjahr 2013 die Erörterung und Diskussion um Ziele und Kennzahlen einleiten.