Betreff
Haushaltsantrag Nr VIII der FDP -Kürzung des Etat für Verkehrszeichen 12.01.01.522115-
Vorlage
031/2012/1
Aktenzeichen
5.12 Rü.
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion beantragte am 10.01.2012 (siehe Anlage 1) mit Haushaltsantrag Nr. VIII die Aufwendungen im Produkt 12.01.01.522115 (An TBS für Unterhaltung Verkehrszeichen u. ä.) pauschal um 25% (38.525,00 €) zu kürzen. Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass die Verwaltung in 2011 ohne Absprache kurzfristig weitere ca. 60 Haltverbotschilder habe anbringen lassen. Zur Richtigstellung dieser Begründung wird auf Sitzungsniederschrift des AUS vom 09.11.2011 TOP 14 der öffentlichen Tagesordnung (Winterdienst 210/2011) verwiesen. Der Niederschrift ist zu entnehmen, dass die Verwaltung im Rahmen der Beschilderungsmaßnahme lediglich 32 Haltverbotschilder hat aufstellen lassen. Diese Beschilderungen haben lt. Angaben des TBS Kosten in Höhe von 2.275,00 € verursacht.

 

Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. In diesem Zusammenhang wird auf die Bereisung am 31.01.2012 im Rahmen der Beratung der Verwaltungsvorlage 210/2011/03 verwiesen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde nimmt hier zu den  angemeldeten Sachkosten in Höhe von 12.000,00 € (einschl. Fremdleistungen) Stellung.

 

12.000,00 € Sachkosten (einschl. Fremdleistungen) sind aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde angemessen. Wenn davon ausgegangen wird, dass ein Verkehrsschild ca. 100,00 € kostet, können für 10.000,00 € ca. 100 Schilder angeschafft werden. In den Sachaufwendungen sind weitere 2.000,00 € für Fremdvergaben der TBS enthalten. Auch dieser Ansatz ist angemessen.

Jährlich werden ca. 40-60 verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen. Diese Anordnungen enthalten verschiedene verkehrsrechtliche Regelungen von der Anordnung eines Haltverbotes über die Aufbringung einer Sperrfläche oder auch die Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes. Unabhängig hiervon wird jährlich ein geringer Prozentsatz an Verkehrsschildern erneuert, da sie im Laufe der Zeit verwittern. Mit diesem Ansatz wird auch der Ersatz von zerstörten Verkehrsschildern finanziert. Hier stehen allerdings bei Ermittlung des Verursachers die Einnahmen aus dem Schadenersatz gegenüber. Die Vereinnahmung erfolgt bei 12.01.01.432100 und ist für 2012 mit 1.900,00 € angemeldet.

 

Eine pauschale Kürzung der Sachaufwendungen um 25 % würde bei den Sachkosten eine Reduzierung von 3.000,00 € auf dann 9.000,00 € Jahresansatz ausmachen. Die Straßenverkehrsbehörde hält diese Kürzung nicht für sinnvoll, da dann Haushaltsüberschreitungen unumgänglich wären.

 

TBS erläutert die Personal- und Fahrzeugkosten in Höhe von 142.100,00 € (einschl. Umlage von 74.600,00 €) mit nachfolgenden Ausführungen.

 

Die Personal- und Fahrzeugkosten betragen 142.100,00 € (einschl. Umlage von 74.600,00 €). Diesem Wert liegen ca. 1.600 Personalstunden und ca. 600 Fahrzeugstunden zu Grunde, die im Bereich der Schilder und Markierungen jährlich entstehen. Aufgaben im Rahmen dieses Produktes sind das Einbauen von Bodenhülsen und Aufstellen von Schilderpfosten und Absperrpfosten, das Montieren von Verkehrsschildern, die Kontrolle und das Austauschen, das Reinigen und Freischneiden, das Richten und Reparieren (auch nach Verkehrsschäden) sowie die Herstellung von Markierungen aller Art.

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 31/2012.

 

Abschließende Beratungen/Entscheidungen sind in der Finanzausschusssitzung am 22.03. bzw. in der Ratssitzung am 29.03.2012 unter Vorlagen-Nr. 044/2012 vorgesehen.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Schwelm dem Antrag Nr VIII der FDP-Fraktion aufgrund des unten dargestellten Sachverhalts nicht zu folgen.


Finanzielle Auswirkungen: