Betreff
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung, des Sanierungsplanentwurfes mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes und des Haushaltsplanentwurfes mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich Änderungslisten
Vorlage
075/2012
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich des Haushaltsplanes 2012 mit Anlagen wurde vom Kämmerer am 15.08.2011 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er wurde am 15.09.2011 in den Rat eingebracht und liegt gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen ab dem 07.11.2011 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gegen den Entwurf konnten Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.

Einwendungen wurden nicht erhoben.

Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 56.414.783 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 65.832.772 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2012 auf – 9.417.989 €.

Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 4. Änderungsliste vermindert sich der Saldo des Ergebnisplanes auf – 5.234.649 €.

Die 1. Änderungsliste wurde mit Sitzungsvorlage 193/2011/1 vorgelegt, die 2. Änderungsliste mit Sitzungsvorlage 004/2012.

Die weiteren Änderungslisten sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Die Einbringung des Etatentwurfs 2012 erfolgte zunächst ohne Haushaltssicherungskonzept bzw. Sanierungsplan.

Am 08.12.2011 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (sog. Stärkungspaktgesetz) beschlossen.

Auslöser für diese Initiative ist die massive Haushaltskrise zahlreicher Kommunen in NRW.

Das Stärkungspaktgesetz sieht für die Jahre 2011 bis einschließlich 2020 Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von 350 Mio. €/Jahr vor. In einem ersten Schritt werden ab 2011 die Kommunen zur Teilnahme verpflichtet, die voraussichtlich bis zum Jahr 2013 überschuldet sein werden. Dies sind 34 Kommunen, darunter auch die Stadt Schwelm.

Die zur Teilnahme verpflichteten Kommunen haben bereits im Dezember 2011 die erste Auszahlung aus dem Stärkungspaktgesetz erhalten. Um ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren, sind diese Gemeinden verpflichtet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens im Jahr 2016, mit der Hilfe des Konsolidierungsbeitrages des Landes den Haushaltsausgleich zu erreichen, 2017 bis 2020 wird der Konsolidierungsbeitrag schrittweise abgebaut, ab 2021 entfällt die Konsolidierungshilfe.

Der Haushaltsausgleich muss durch die Kommunen kontinuierlich auch bei abnehmendem bzw. ohne Landesbeitrag erreicht werden.

Die Stadt Schwelm erhält in den Jahren 2011 bis 2016 rd. 3.561.400 Mio. € pro Jahr. Der Betrag für die Jahre 2017 bis einschließlich 2020 wird degressiv abgeschmolzen.

Hier sind, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Kommunalaufsicht, folgende Werte in den Ergebnisplan aufgenommen worden:

 

2017: 2.777.892 €

2018: 2.029.998 €

2019: 1.317.718 €

2020:    641.052 €

 

Mit Hilfe dieses Betrages, der  weiteren Umsetzung der in den Vorjahren beschlossenen HSK – Maßnahmen  und weiterer Konsolidierungsmaßnahmen ist es realistisch, ab dem  Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.                                                                   

Zu den Konsolidierungsmaßnahmen der Vorjahre zählt auch die Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes bis 2021.

Der Entwurf des Sanierungsplanes nach dem Stand der 4. Änderungsliste ist als Anlage 3 beigefügt.

Ebenso beigefügt ist der Entwurf der Haushaltssatzung nach dem Stand der 4. Änderungsliste als Anlage 4.

Die interne Leistungsverrechnung 2012 sowie die Produktbeschreibungen 2012 werden zur Zeit aktualisiert und in Form einer Tischvorlage vorgelegt. Dies gilt auch für

alle Änderungen, die sich im  Rahmen der weiteren Etatberatungen in den Fachausschüssen noch ergeben.

Es wird gebeten, den Entwurf der Haushaltssatzung, den Sanierungsplanentwurf mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes und den Haushaltsplanentwurf mit Anlagen einschließlich der 1. bis 4. Änderungsliste mit in die Beratungen aufzunehmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Haushaltssatzung 2012 (einschließlich Haushaltsplan mit Anlagen) sowie  den  Sanierungsplan mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes unter Berücksichtigung der Beratungen vom 22.03.2012  zu beschließen.