Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.10.2011 "Erhaltung des Infrastrukturvermögens Straße" - Priorisierung und Konzeptionierung des Unterhaltungs- und Sanierungsbedarfs
Vorlage
067/2012
Aktenzeichen
5.3
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Das Thema Erhalt des Infrastrukturvermögens „Straße“ und der o. g. Antrag der CDU-Fraktion vom 27.10.2011 sind in der Sitzung des AUS am 08.11.2011 mit den Vorlagen 200/2011 und 200/2011/1 beraten worden.

Danach sollte die Verwaltung zunächst einen Bericht zu den neueren Empfehlungen der Fachliteratur zum „Erhaltungsmanagement“ von öffentlichen Verkehrsflächen zusammen mit einer Fortschreibung der bisherigen Berichte von TBS und Verwaltung vorlegen.

 

Von der Verwaltung war dargestellt worden, dass der Bilanzwert des Infrastrukturvermögens „Straße“ zum Stichtag 31.12.2010 rd. 24,3 Mio. € bei einer AfA von ca. 1,9 Mio. € betrug. Zum Infrastrukturvermögen „Straße“ der Stadt Schwelm zählen alle

§         Gemeindestraßen (12.01.01)

§         Landesstraßen (12.01.02 soweit in der Baulast der Stadt Schwelm)

§         Bundesstraßen (12.01.03 soweit in der Baulast der Stadt Schwelm)

§         Parkplätze (12.01.04)

§         Wirtschaftswege (13.01.05)

§         Brücken

 

Dem vorgenannten Bilanzwert steht in 2012 eine Re-Investitionssumme von 486 T€ (ca. 2 %) gegenüber. Nur dieser Wert rechnet finanztechnisch zum Werterhalt des Vermögens „Straße“.

Neben diesen investiven Maßnahmen sind in der Ergebnis-Rechnung für den Haushalt 2012 Unterhaltungsmaßnahmen von kleinen Ausbesserungen bis zu größeren Straßenbauunterhaltungsarbeiten in Höhe von rd. 675.000 € geplant. Die Kosten dieser Arbeiten  tragen zur weiteren Gebrauchsfähigkeit einer Straße bei, sind aber weder refinanzierbar noch führen sie finanztechnisch zu einem Werterhalt / einer Wertsteigerung der Bilanzsumme für das Vermögen „Straße“.

 

Recherchen im Internet führten u. a. zu den vom Auto Club Europa und der IG Bauen-Agrar-Umwelt beim Institut für Straßenwesen Aachen an der RWTH Aachen in Auftrag gegebenen Bericht vom April 2005 über den Zustand der kommunalen Straßeninfrastruktur sowie einer Veröffentlichung der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg zum Finanzbedarf der kommunalen Straßenerhaltung.

 

In den Publikationen wird u. a. ausgeführt:

Für die städtische Finanzplanung ist es wichtig, eine Basis zu finden, die es ermöglicht, die Haushaltsansätze für die Straßenerhaltung kontinuierlich zu planen und größere Schwankungen hierbei zu vermeiden (KRAUSE, 2002). Für den Straßenbau sind bisher nur sehr unterschiedliche Kennwerte, die auch nur jeweils für den Einzelfall zutreffen, in der Literatur genannt. Diese sind entweder auf den Wiederbeschaffungswert bezogen oder alternativ auf die Gesamtstraßenfläche (SCHMUCK, 1989, MAERSCHALK, 1999).

Der Mindestbetrag für eine flächenhafte Betrachtung der Straßenerhaltung liegt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zwischen 0,50 und 2,00 € pro qm und Jahr, in Abhängigkeit von Bauweise, Alter, Zustand und Verkehrsbelastung (ZILLENBILLER, 2000). In Bayern wird vom Obersten Rechnungshof beispielsweise ein Mindestbetrag von 1 €/m2 und Jahr angesetzt. Teilweise werden diese Erhaltungssätze noch nach alten (1,10 Euro pro qm und Jahr) und neuen Bundesländern (2,30 Euro pro qm und Jahr) unterschieden (MAERSCHALK, 1999).

 

Anhand des Anlagevermögens lässt sich mit entsprechend unterschiedlichen Re-Investitionsraten für die einzelnen Straßenbestandteile ein durchschnittlicher Jahresbedarfermitteln. Um die Straßeninfrastruktur langfristig in dem für erforderlich erachteten Zustand zu erhalten gehen Bedarfsprognosen des Bundes davon aus, dass bei einer Re-Investitionsrate von 0,7 – 1,5 % des Bruttoanlagevermögens angesetzt werden muss. Die Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen FGSV greift in einem aktuellen Merkblatt sogar nur den ansonsten als oberen Grenzwert genannten Wert von 1,5 % auf und beschreibt diesen als jährlichen Finanzbedarf für die Straßenunterhaltung in Abhängigkeit vom Wiederbeschaffungsneuwert (FGSV, 2004).

 

Auf Schwelm bezogen ergibt sich aktuell folgendes Bild:

Wert des Infrastrukturvermögens „Straße“ (Stichtag 31.12.2010)            = rd. 24,3 Mio. €

Gesamtgröße                                                                                        = rd. 804.000 qm

Re-Investition geplant für 2012                                                                =      486.000 €

Dies entspricht rd. 2 % des Anlagevermögens bzw. rd. 0,60 €/qm Straßenfläche.

 

Wie schon vorher dargestellt ist die Planung des Finanzierungsbedarfs der kommunalen Straßenerhaltung allein mit prozentualen Richtwerten in Bezug zum Anlagevermögen bzw. zu den Flächengrößen schwierig und nur bedingt aussagekräftig.

Hierzu folgendes Beispiel:

Es wird ein Straßenvermögen mit ca. 24,3 Mio. €, eine AfA von 1,9 Mio. € pro Jahr und eine Re-Investition von 486.500 € angenommen. Nach überschlägiger Berechnung wird das Vermögen „Straße“ in etwa 16 Jahren die 10 Mio. € - Grenze unterschreiten.

 

Wegen des zu diesem Zeitpunkt geringeren Anlagevermögens und – obwohl sich die Straßenzustände auch jährlich verschlechtern werden – gleichbleibenden Re-Investitionssummen stellen sich dann die Werte für den Finanzbedarf der kommunalen Straßenerhaltung wie folgt dar:

 

Wert des Infrastrukturvermögens „Straße“                                               = rd. 10,0 Mio. €

Gesamtgröße                                                                                        = rd. 804.000 qm

Re-Investition            geplant für 2012                                                           =      486.000 €

Dies entspricht nun 4,86% des dann vorhandenen Anlagevermögens aber weiterhin rd. 0,60 €/qm Straßenfläche.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass

§         sich das Infrastrukturvermögen „Straße“ mit den derzeit bereitgestellten Re-Investitionssummen kontinuierlich reduzieren wird,

§         die z. Zt. in Abstimmung mit den TBS betriebene Planung der Straßenerhaltungsarbeiten anhand einer laufend fortzuschreibenden Straßenliste (mit Zustandsklasseneinteilung)  sich grundsätzlich bewährt hat, dennoch in Zusammenarbeit mit den TBS weiter zu optimieren ist,

§         unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage der Stadt Schwelm die aktuelle Finanzplanung zur Unterhaltung des Infrastrukturvermögens „Straße“ einen wirtschaftlich realisierbaren Weg darstellt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erstellung dieser Verwaltungsvorlage werden wie folgt angegeben:

6 Arbeitsstunden des höheren Dienstes = 432,00 €, 2 Arbeitsstunden des mittleren Dienstes =  92,00 €, gesamt = 524,00 €.

(Stundensätze gem. RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 01.07.2011)