Sachverhalt:
Das Thema Erhalt des
Infrastrukturvermögens „Straße“ und der o. g. Antrag der CDU-Fraktion vom
27.10.2011 sind in der Sitzung des AUS am 08.11.2011 mit den Vorlagen 200/2011
und 200/2011/1 beraten worden.
Danach sollte die
Verwaltung zunächst einen Bericht zu den neueren Empfehlungen der Fachliteratur
zum „Erhaltungsmanagement“ von öffentlichen Verkehrsflächen zusammen mit einer
Fortschreibung der bisherigen Berichte von TBS und Verwaltung vorlegen.
Von der Verwaltung war
dargestellt worden, dass der Bilanzwert des Infrastrukturvermögens „Straße“ zum
Stichtag 31.12.2010 rd. 24,3 Mio. € bei einer AfA von ca. 1,9 Mio. € betrug. Zum
Infrastrukturvermögen „Straße“ der Stadt Schwelm zählen alle
§
Gemeindestraßen
(12.01.01)
§
Landesstraßen (12.01.02
soweit in der Baulast der Stadt Schwelm)
§
Bundesstraßen (12.01.03
soweit in der Baulast der Stadt Schwelm)
§
Parkplätze (12.01.04)
§
Wirtschaftswege
(13.01.05)
§
Brücken
Dem vorgenannten
Bilanzwert steht in 2012 eine Re-Investitionssumme von 486 T€ (ca. 2 %)
gegenüber. Nur dieser Wert rechnet finanztechnisch zum Werterhalt des Vermögens
„Straße“.
Neben diesen investiven
Maßnahmen sind in der Ergebnis-Rechnung für den Haushalt 2012
Unterhaltungsmaßnahmen von kleinen Ausbesserungen bis zu größeren
Straßenbauunterhaltungsarbeiten in Höhe von rd. 675.000 € geplant. Die Kosten
dieser Arbeiten tragen zur weiteren
Gebrauchsfähigkeit einer Straße bei, sind aber weder refinanzierbar noch führen
sie finanztechnisch zu einem Werterhalt / einer Wertsteigerung der Bilanzsumme
für das Vermögen „Straße“.
Recherchen im Internet
führten u. a. zu den vom Auto Club Europa und der IG Bauen-Agrar-Umwelt beim
Institut für Straßenwesen Aachen an der RWTH Aachen in Auftrag gegebenen
Bericht vom April 2005 über den Zustand der kommunalen Straßeninfrastruktur
sowie einer Veröffentlichung der Landesvereinigung Bauwirtschaft
Baden-Württemberg zum Finanzbedarf der kommunalen Straßenerhaltung.
In den Publikationen wird
u. a. ausgeführt:
Für die städtische Finanzplanung ist es wichtig, eine Basis zu finden, die es ermöglicht, die Haushaltsansätze für die Straßenerhaltung kontinuierlich zu planen und größere Schwankungen hierbei zu vermeiden (KRAUSE, 2002). Für den Straßenbau sind bisher nur sehr unterschiedliche Kennwerte, die auch nur jeweils für den Einzelfall zutreffen, in der Literatur genannt. Diese sind entweder auf den Wiederbeschaffungswert bezogen oder alternativ auf die Gesamtstraßenfläche (SCHMUCK, 1989, MAERSCHALK, 1999).
Der Mindestbetrag für eine flächenhafte Betrachtung
der Straßenerhaltung liegt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zwischen 0,50
und 2,00 € pro qm und Jahr, in Abhängigkeit von Bauweise, Alter, Zustand und
Verkehrsbelastung (ZILLENBILLER, 2000). In Bayern wird vom Obersten
Rechnungshof beispielsweise ein Mindestbetrag von 1 €/m2 und Jahr angesetzt.
Teilweise werden diese Erhaltungssätze noch nach alten (1,10 Euro pro qm und
Jahr) und neuen Bundesländern (2,30 Euro pro qm und Jahr) unterschieden
(MAERSCHALK, 1999).
Anhand des Anlagevermögens lässt sich mit entsprechend unterschiedlichen Re-Investitionsraten für die einzelnen Straßenbestandteile ein durchschnittlicher Jahresbedarfermitteln. Um die Straßeninfrastruktur langfristig in dem für erforderlich erachteten Zustand zu erhalten gehen Bedarfsprognosen des Bundes davon aus, dass bei einer Re-Investitionsrate von 0,7 – 1,5 % des Bruttoanlagevermögens angesetzt werden muss. Die Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen FGSV greift in einem aktuellen Merkblatt sogar nur den ansonsten als oberen Grenzwert genannten Wert von 1,5 % auf und beschreibt diesen als jährlichen Finanzbedarf für die Straßenunterhaltung in Abhängigkeit vom Wiederbeschaffungsneuwert (FGSV, 2004).
Auf Schwelm bezogen ergibt sich aktuell folgendes Bild:
Wert des Infrastrukturvermögens „Straße“ (Stichtag 31.12.2010)           = rd. 24,3 Mio. €
Gesamtgröße                                                                                   = rd. 804.000 qm
Re-Investition geplant für 2012                                                            =     486.000 €
Dies entspricht rd. 2 % des Anlagevermögens bzw. rd. 0,60 €/qm Straßenfläche.
Wie schon vorher dargestellt ist die Planung des Finanzierungsbedarfs der kommunalen Straßenerhaltung allein mit prozentualen Richtwerten in Bezug zum Anlagevermögen bzw. zu den Flächengrößen schwierig und nur bedingt aussagekräftig.
Hierzu folgendes Beispiel:
Es wird ein Straßenvermögen mit ca. 24,3 Mio. €, eine AfA von 1,9 Mio. € pro Jahr und eine Re-Investition von 486.500 € angenommen. Nach überschlägiger Berechnung wird das Vermögen „Straße“ in etwa 16 Jahren die 10 Mio. € - Grenze unterschreiten.
Wegen des zu diesem Zeitpunkt geringeren
Anlagevermögens und – obwohl sich die Straßenzustände auch jährlich
verschlechtern werden – gleichbleibenden Re-Investitionssummen stellen sich
dann die Werte für den Finanzbedarf der kommunalen Straßenerhaltung wie folgt
dar:
Wert des Infrastrukturvermögens „Straße“                                            = rd. 10,0 Mio. €
Gesamtgröße                                                                                   = rd. 804.000 qm
Re-Investition           geplant für 2012                                                       =     486.000 €
Dies entspricht nun 4,86% des dann vorhandenen Anlagevermögens aber weiterhin rd. 0,60 €/qm Straßenfläche.
Abschließend bleibt
festzuhalten, dass
§
sich das
Infrastrukturvermögen „Straße“ mit den derzeit bereitgestellten
Re-Investitionssummen kontinuierlich reduzieren wird,
§
die z. Zt. in
Abstimmung mit den TBS betriebene Planung der Straßenerhaltungsarbeiten anhand
einer laufend fortzuschreibenden Straßenliste (mit
Zustandsklasseneinteilung)Â sich
grundsätzlich bewährt hat, dennoch in Zusammenarbeit mit den TBS weiter zu
optimieren ist,
§
unter Berücksichtigung
der angespannten Haushaltslage der Stadt Schwelm die aktuelle Finanzplanung zur
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens „Straße“ einen wirtschaftlich
realisierbaren Weg darstellt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung dieser Verwaltungsvorlage werden wie folgt angegeben:
6 Arbeitsstunden des höheren Dienstes = 432,00 €, 2 Arbeitsstunden des mittleren Dienstes = 92,00 €, gesamt = 524,00 €.
(Stundensätze gem. RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 01.07.2011)