Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 10.01.2012 "Antrag Haushalt XI" - Winterdienst
Vorlage
064/2012
Aktenzeichen
5.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Über den Eingang von Anträgen der FDP-Fraktion vom 10.01.2012 hat der Kämmerer in der Sitzung des Finanzausschusses am 26.01.2012 berichtet. Die Beratungen zu den Anträgen sollen in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen. Dieser Vorlage ist der „Antrag Haushalt XI“ – Winterdienst – als Anlage beigefügt.

Die abschließende Beratung/Entscheidung ist in der Finanzausschusssitzung am 22.03.2012 bzw. in der Ratssitzung am 29.03.2012 unter Vorlagen-Nr. 044/2012 vorgesehen.

Bei der Buchungsstelle 12.01.01.522119 (Bezeichnung ab 2012: 12.01.01.524210) – An TBS für Winterdienst – handelt es sich um die Kosten, die der Stadt für den an die TBS übertragenen Winterdienst für die Reinigung von Gehwegen an öffentlichen Parkplätzen und als Straßenbaulastträger für die Gemeindestraßen und Wirtschaftswege, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Straßenreinigungssatzung liegen, sowie für die Fußgängerüberwege an verkehrswichtigen Straßenkreuzungen (Anteil von 75%) entstehen. Die Finanzierung des „innerstädtischen Winterdienstes im Übrigen“ erfolgt über den Gebührenhaushalt der TBS.

Die Haushaltsplanung bzw. die Rechnungsergebnisse weisen für die letzten Jahre folgende Werte aus:

               

HH-Jahr

HH-Ansatz

Rechnungsergebnis

2009

keine separate Buchungsstelle

rd.   93.000 €

2010

93.000 €

rd. 154.000 €

2011

100.000 €

rd.   44.000 €

 

Das durchschnittliche Rechnungsergebnis der letzten 3 Jahre beträgt 97.000 €.

Gemäß § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung sind Erträge und Aufwendungen bei der Planung des Haushaltes – soweit sie nicht errechenbar sind – sorgfältig zu schätzen.

Die Schwierigkeit bei den Aufwendungen für den Winterdienst ist, dass der Verlauf des Winter mit allen dabei auftretenden Unwägbarkeiten (Dauer, Intensität und Häufigkeit der Schneefälle, Frostperioden) nicht genau planbar ist und deshalb nur geschätzt werden kann.

Unter Beachtung des Vorsichtsprinzips, das auch im NKF die gesamte Finanzwirtschaft durchzieht, und zur Vermeidung von Haushaltsüberschreitungen am Ende des Haushaltsjahres 2012, welche unter Umständen Deckungslücken aufreißen würden, ist der Haushaltsansatz mit Aufwendungen von 150.000 € geplant worden.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der FDP-Fraktion soll nicht gefolgt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erstellung dieser Verwaltungsvorlage werden wie folgt angegeben:

4 Arbeitsstunden des höheren Dienstes = 288,00 €, 2 Arbeitsstunden des mittleren Dienstes =  92,00 €, gesamt = 380,00 €.

(Stundensätze gem. RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 01.07.2011)