Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 10.01.2012 "Antrag Haushalt X" - Änderung Ausbaubeitragssatzung
Vorlage
063/2012
Aktenzeichen
5.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Über den Eingang von Anträgen der FDP-Fraktion vom 10.01.2012 hat der Kämmerer in der Sitzung des Finanzausschusses am 26.01.2012 berichtet. Die Beratungen zu den Anträgen sollen in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen. Dieser Vorlage ist der „Antrag Haushalt X“ – Änderung Ausbaubeitragssatzung – als Anlage beigefügt.

Die abschließende Beratung/Entscheidung ist in der Finanzausschusssitzung am 22.03.2012 bzw. in der Ratssitzung am 29.03.2012 unter Vorlagen-Nr. 044/2012 vorgesehen.

 

Mit dem o. g. Antrag schlägt die FDP-Fraktion vor, dass die in § 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung -ABS) genannten Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand ab 01.01.2012 um 10% gesenkt werden.

 

Die ABS datiert vom 29.07.2011 und regelt in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG, dass Beiträge von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben werden, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile erwachsen (§ 1 Abs. 1 ABS).

Weiterhin legt § 3 Abs. 1 Satz 1 ABS i. V. mit § 8 Abs. 4 Satz 4 KAG fest, dass die Stadt den Anteil des Aufwandes trägt, der auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit entfällt.

Insgesamt beruhen damit die genannten Rechtsvorschriften auf dem Gedanken, dass die Kosten einer Straßenbaumaßnahme in einem angemessenen Verhältnis von den unmittelbar bevorteilten Straßenanliegern einerseits und  andererseits der Allgemeinheit, mithin aus dem allgemeinen Steueraufkommen der Gemeinde, zu bestreiten sind.

Wie schon in der Vorlage der Verwaltung Nr. 129/2010 ausgeführt, sind die Satzungsregelungen an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen angelehnt. Die Bemessung der Anliegeranteile entspricht der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung.

Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass eine Reduzierung des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand als ein freiwilliger Verzicht auf Einnahmen betrachtet werden könnte.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der FDP-Fraktion wird nicht gefolgt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erstellung dieser Verwaltungsvorlage werden wie folgt angegeben:

3 Arbeitsstunden des höheren Dienstes = 216,00 €, 1 Arbeitsstunde des mittleren Dienstes =  46,00 €, gesamt = 262,00 €.

(Stundensätze gem. RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 01.07.2011)