Sachverhalt:
Über den Eingang von Anträgen der FDP-Fraktion vom 10.01.2012 hat der
Kämmerer in der Sitzung des Finanzausschusses am 26.01.2012 berichtet. Die
Beratungen zu den Anträgen sollen in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen.
Dieser Vorlage ist der „Antrag Haushalt X“ – Änderung Ausbaubeitragssatzung –
als Anlage beigefügt.
Die abschließende Beratung/Entscheidung ist in der Finanzausschusssitzung
am 22.03.2012 bzw. in der Ratssitzung am 29.03.2012 unter Vorlagen-Nr. 044/2012
vorgesehen.
Mit dem o. g. Antrag
schlägt die FDP-Fraktion vor, dass die in § 3 der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) für straßenbauliche
Maßnahmen in der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung -ABS) genannten Anteile
der Beitragspflichtigen am Aufwand ab 01.01.2012 um 10% gesenkt werden.
Die ABS datiert vom
29.07.2011 und regelt in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG, dass
Beiträge von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben werden,
dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und
Anlagen wirtschaftliche Vorteile erwachsen (§ 1 Abs. 1 ABS).
Weiterhin legt § 3 Abs. 1
Satz 1 ABS i. V. mit § 8 Abs. 4 Satz 4 KAG fest, dass die Stadt den Anteil des
Aufwandes trägt, der auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die
Allgemeinheit entfällt.
Insgesamt beruhen damit die genannten Rechtsvorschriften auf dem Gedanken, dass die Kosten einer Straßenbaumaßnahme in einem angemessenen Verhältnis von den unmittelbar bevorteilten Straßenanliegern einerseits und andererseits der Allgemeinheit, mithin aus dem allgemeinen Steueraufkommen der Gemeinde, zu bestreiten sind.
Wie schon in der Vorlage
der Verwaltung Nr. 129/2010 ausgeführt, sind die Satzungsregelungen an die
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen angelehnt. Die
Bemessung der Anliegeranteile entspricht der neueren obergerichtlichen
Rechtsprechung.
Abschließend bleibt darauf
hinzuweisen, dass eine Reduzierung des Anteils der Beitragspflichtigen am
Aufwand als ein freiwilliger Verzicht auf Einnahmen betrachtet werden könnte.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der
FDP-Fraktion wird nicht gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung dieser Verwaltungsvorlage werden wie folgt angegeben:
3 Arbeitsstunden des höheren Dienstes = 216,00 €, 1 Arbeitsstunde des mittleren Dienstes = 46,00 €, gesamt = 262,00 €.
(Stundensätze gem. RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 01.07.2011)