Sachverhalt:
Über den Eingang von Anträgen der FDP-Fraktion vom 10.01.2012 hat der
Kämmerer in der Sitzung des Finanzausschusses am 26.01.2012 berichtet. Die
Beratungen zu den Anträgen sollen in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen.
Dieser Vorlage ist der „Antrag Haushalt IV“ – Grünflächen – als Anlage
beigefügt.
Die abschließende Beratung/Entscheidung ist in der
Finanzausschusssitzung am 22.03.2012 bzw. in der Ratssitzung am 29.03.2012
unter Vorlagen-Nr. 044/2012 vorgesehen.
Mit dem o. g. Antrag der
FDP-Fraktion sollen die Ansätze bei den Buchungsstellen
(a)
12.01.01.522117Â (Bezeichnung ab 2012: 12.01.01.524208) um
57.740 €
(b)
12.01.01.522120Â (Bezeichnung ab 2012: 12.01.01.524211) um
5.000 €
reduziert werden.
Hierzu bleibt zunächst
grundsätzlich auszuführen, dass der Bereich Straßenbegleitgrün mit Umfang und
derzeitigem Standard detailliert in der Verwaltungsvorlage Nr. 169/2010 für die
Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Stadtplanung am 08.09.2010 und des
Finanzausschusses am 09.09.2010 dargestellt und in den Ausschüssen beraten
worden ist.
In der Niederschrift zur
Sitzung des Finanzausschusses ist hierzu u. a. festgehalten:
„ ... Die Fraktionen
verständigen sich, dass weitergehende Beratungen zur Vorgabe von Standards etc.
im Bereich der Grünflächenpflege im Verwaltungsrat der TBS erfolgen müssen ...“
Nach Mitteilung der TBS
wird dort z. Zt. eine umfangreiche Aufgabenanalyse „Stadtgrün“ erarbeitet, die
sowohl Aufgabenstandards als auch Kosten für alle Grünbereiche darstellen wird.
Um diesen Ausführungen
nicht vorzugreifen, wird deshalb zu den einzelnen Haushaltsstellen vorab
nur folgendes ausgeführt:
Zu (a):
Es handelt sich hierbei um die an die TBS zu erstattenden Kosten für die übertragene Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht und der gärtnerischen Pflegearbeiten an den Grünflächen und Straßenbäumen der öffentlichen Gemeindestraßen in der Baulast der Stadt. In Vorjahren waren die Kosten bei dieser Buchungsstelle mit 212.000 € beziffert worden. Die jetzt erfolgte „Erhöhung“ auf insgesamt 288.700 € basiert im wesentlichen auf einer Änderung der Haushaltssystematik, denn ein Teilbetrag von 63.200 € war bisher dargestellt bei der Buchungsstelle 12.01.01.529110 „An TBS Umlage“. Die restlichen 13.500 € entfallen auf die von TBS gemeldeten erhöhten Personal- und Kfz-Kosten.
Von Seiten der Verwaltung kann aufgrund der vorstehenden
Beschlusslage eine weitere Standardreduzierung derzeit nicht befürwortet
werden. Bei der Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten sollten zur
Vermeidung von Haftungsrisiken Einsparungen ohnehin nicht in Betracht genommen
werden.
Zu (b):
Es handelt sich hierbei um die an die TBS zu erstattenden Kosten für die übertragene Aufgabe der Verkehrssicherungspflicht /Kontrolle der vorhandenen Straßenbäume an Gemeindestraßen und öffentlichen Parkplätzen. Die jetzt erfolgte „Erhöhung“ von 15.000 € auf insgesamt 24.900 € basiert im wesentlichen auf einer Änderung der Haushaltssystematik, denn ein Teilbetrag von 5.900 € war bisher dargestellt bei der Buchungsstelle 12.01.01.529110 „An TBS Umlage“.
Eine Mittelkürzung an
dieser Stelle würde bei entsprechenden Schadensfällen mit anzunehmender
Wahrscheinlichkeit zu durchgreifenden Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt
führen.
TBS weisen noch darauf
hin, dass Ansatzreduzierungen grundsätzlich zu einer Verschlechterung des
Jahresergebnisses führen werden, wenn nicht gleichzeitig eine entsprechende
Aufgaben- und eine damit verbundene Personalkostenreduzierung stattfindet.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der FDP-Fraktion soll nicht gefolgt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung dieser Verwaltungsvorlage werden wie folgt angegeben:
4 Arbeitsstunden des höheren Dienstes = 288,00 €, 2 Arbeitsstunden des mittleren Dienstes = 92,00 €, gesamt = 380,00 €.
(Stundensätze gem. RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 01.07.2011)