Betreff
Personalwirtschaftskonzept 2011 - 2021
Vorlage
181/2011/2
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Vorlage 181/2011 wurde das Personalwirtschaftskonzept als Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2011 – 2017 vorgelegt und in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2011 beschlossen.

 

Um der Forderung aus dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ Rechnung zu tragen, ein Haushaltssicherungskonzept über einen Zeitraum von 10 Jahren darzustellen, wurde das Personalwirtschaftskonzept durch die Vorlage 181/2011/1 auf die Jahre 2011 – 2022 erweitert. Der entsprechende Beschluss wurde in der Sitzung am 17.11.2011 gefasst.

 

Da mittlerweile feststeht, dass der Sanierungsplan für den Zeitraum 2011 – 2021 zu erstellen ist, wurde eine erneute Modifizierung des Konzeptes notwendig.

 

Mit dieser Änderung wurde gleichzeitig die Höhe der Personalkosten, deren Entwicklung in der Anlage 2 aufgezeigt wird, den aktuellen Haushaltsansätzen (Stand 2. Änderungsliste) angepasst.

In die  etatisierten Personalaufwendungen sind Orientierungsdaten von 1% eingerechnet, so dass eine Anrechnung im Personalwirtschaftskonzept nicht mehr erfolgt.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob und wann das Jobcenter in eine AöR übergeht, wurden sowohl die Personalaufwendungen als auch die Erstattungsbeträge ab 2013 wieder in das Personalwirtschaftskonzept eingerechnet.

Außerdem wurden bei der Aktualisierung der Personalaufwendungen in einigen Produkten  Fehler ausgeräumt, die durch falsche Produktzuordnungen einzelner Beschäftigten entstanden sind. 

 

In den Erläuterungen und den Anlagen 1 und 3 wurden nur redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Im Übrigen wird auf die  ausführlichen inhaltlichen Erläuterungen des Personalwirtschaftskonzepts verwiesen.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte werden im Rahmen der bestehenden Vorschriften beteiligt. Eventuelle Stellungnahmen werden nachgereicht.

 

Sollte zum aktualisierten Personalwirtschaftskonzept Erläuterungsbedarf bestehen, wird um entsprechende Mitteilung gebeten, damit die Fragen ggf. auch für den nicht-öffentlichen Teil aufgearbeitet werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Personalwirtschaftskonzept 2011 – 2021 wird grundsätzlich zugestimmt.

Den im Rahmen der Haushaltsberatungen zuständigen Gremien wird ebenfalls Zustimmung empfohlen.