Sachverhalt:
Die FDP-Fraktion beantragte am 10.01.2012 (siehe Anlage 1) mit Haushaltsantrag Nr. XII die Aufwendungen im Produkt 02.01.05 (Bürgerbüro) pauschal um 10% zu kürzen.
Gleichzeitig hebt die Antragsbegründung auf eine Reduzierung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros um 10 % ab.
Nach überschlägiger Berechnung der Verwaltung würde die beantragte Kürzung der (Gesamt-) Aufwendungen des Produkts 02.01.05 eine Reduzierung der Öffnungszeiten um 4,6 Wochenstunden (von derzeit 31,5 Wochenstunden) erfordern. Demgegenüber würde die beantragte Reduzierung der Öffnungszeiten um 10 % eine Reduzierung der Aufwendungen von 6,8 % *1 ermöglichen.
Für das Haushaltsjahr 2012
wurden von der Verwaltung zum Produkt 02.01.05 insgesamt Aufwendungen in Höhe
341.053,00 € (Personal- und Sachaufwand) und Erträge in Höhe von insgesamt
158.540,00 € zum Etat angemeldet.
Neben Personalaufwendungen
von insgesamt 219.097,00 € enthält der Ansatz einen Betrag von 121.956,00 €,
welcher im wesentlichen für die Herstellung der Personalausweise und Reisepässe
durch die Bundesdruckerei vorgesehen
ist. Dieser Aufwand ist wiederum gedeckt durch die von den Antragstellern zu
erhebenden Gebühren.
Bei der aktuellen Öffnungszeit des Bürgerbüros von 31,5 Std./
Woche würde eine Kürzung um 10% zu
einer Öffnungszeit von 28,5 Wochenstunden (- 3 Wochenstunden) führen. Für 3 Öffnungsstunden
werden grundsätzlich 9 Mitarbeiterstunden benötigt, da das Bürgerbüro während
der Öffnung von montags bis freitags mit mindestens 3 Servicekräften besetzt
sein sollte.
Die Reduzierung der Öffnungszeiten
zwischen Montag und Freitag um 10 %
würde somit die Reduzierung der Gesamtaufwendungen des Produkts Bürgerbüro um
20.980,67 € (= 6,15 % *2 der Gesamtkosten)
ermöglichen.
Eine weitere
Einschränkung der Öffnungszeiten “in
der Woche“ erscheint aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht sinnvoll, da
inzwischen mit Ausnahme des Montag         Â
(zusätzlich 14 – 18 Uhr) lediglich an den Vormittagen zwischen 7:30 und
12:30 Uhr Sprechzeiten angeboten werden. Eine früher praktizierte Schließung an
Dienstagen wurde aufgrund kritischer Bürgerreaktionen als untunlich angesehen
und 2009 geändert.
In diesem Zusammenhang ist
festzuhalten, dass seit seiner Gründung im Jahre 1998 die Öffnungszeiten des
Bürgerbüros wiederholt – und nach Maßgabe der „Kundennachfrage“ verändert
wurden. Gleichzeitig wurden die angebotenen Zeiten bei entsprechendem Stellenabbau
insgesamt reduziert, sodass die
angegebene Personalstärke für ausreichend, aber auch erforderlich angesehen
wird. Hierbei werden im Übrigen Personalausfälle durch Urlaub, Krankheit und
Fortbildung durch Überstunden der Teilzeitkräfte aufgefangen. Die
Teilzeitkräfte sind nur während der Öffnungszeiten im Dienst, während die
erforderlichen Backofficearbeiten außerhalb der Öffnungszeiten von den
Vollzeitkräften erledigt werden.
Somit kommt aus Sicht der
Verwaltung für eine weitere Reduzierung der Öffnungszeiten nur der Samstag in Betracht. An diesem Tag ist
das Bürgerbüro von 10 – 13 Uhr mit einer Besetzung von 2 Mitarbeiter/innen
geöffnet. In dieser Zeit sprechen nach den letzten Erhebungen durchschnittlich
80 Bürgerinnen und Bürger vor.
Die Streichung der
Samstagsöffung des Bürgerbüros würde eine Einsparung von ( 2 x 3 )
Mitarbeiterstunden ermöglichen und damit eine Reduzierung der Personalkosten
im Produkt von 14.723,28 €. Der Gesamtaufwand des Produkts 02.01.05
könnte damit um  4,32 % *3 herabgesetzt
werden.
Da die im Produktansatz enthaltenen Sachkosten, insbesondere für die Herstellung von Ausweisdokumenten bei der Bundesdruckerei, nicht in Relation zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros stehen, wäre die im Antrag geforderte Herabsetzung des Gesamtansatzes lediglich durch eine weitergehende Reduzierung des Personalaufwands zu erreichen.
Mit den vorstehenden Zahlenangaben ergibt sich hierzu folgende Berechnung:
341.053,00 € (Personal- und Sachaufwand)
x 10 %     =            34.105,30 €         Â
(Einsparziel lt. Antrag)
34.105,30 € =  13,9 Mitarbeiterstunden / Woche
                      =    4,6 Öffnungsstunden Montag bis Freitag
                  (  =    6,0 Samstagsöffnung + 2,6 Öffnungsstunden mo – fr.)
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: |
|
Montag |
07:30 - 12:00 Uhr |
Di. bis Fr. |
07:30 - 12:30 Uhr |
Samstag |
10:00 - 13:00 Uhr |
|
|
*1 Erläuterung bei Einsparung von 10 % der Gesamtaufwendungen:
10% der Gesamtaufwendungen
(341.053,00 €) ergibt 34.105,30 €. Lt. KGSt sind für einen Mitarbeiter des m.
D. 47,19 € pro Stunden in Ansatz zu bringen. 34.105,30 € / 47,19€ ergibt 722,72
Stunden/jährlich (13,9 Std./wtl.). Die Mindestbesetzung des Bürgerbüros beträgt
3 Mitarbeiter während der Öffnungszeit. 13,9 Std./wtl. / 3 Mitarbeiter ergibt
4,6 Öffnungsstunden was 14,6 % der bisherigen Öffnungszeit darstellt.
*1 Erläuterung bei
Einsparung von 10% der Öffnungszeit:
10% der Wochenöffnungsstunden
(31,5) ergibt 3,15 Std./wtl. Bei der oben genannten Mindestbesetzung (3
Mitarbeiter) ergibt die Kürzung 9,45 Std./wtl. Jährlich bedeutet das 491,40
Mitarbeiterstunden. 491,40 Mitarbeiterstunden ergeben nach o. g. KGSt-Sätzen
23.189,17 €. Diese Summe entspricht 6,8% der Gesamtaufwendungen.
*2 Erläuterung der
Einsparung von 10% der Öffnungszeit zwischen montags und freitags:
10% der Öffnungsstunden von
montags bis freitags (28,5) ergibt 2,85 Std./wtl. Bei der oben genannten
Mindestbesetzung (3 Mitarbeiter) ergibt die Kürzung 8,55 Std./wtl. Jährlich
bedeutet das 444,60 Mitarbeiterstunden. 444,60 Mitarbeiterstunden ergeben nach
o. g. KGSt-Sätzen 20.980,67 €. Diese Summe entspricht 6,15% der
Gesamtaufwendungen.
*3 Erläuterung der Streichung der Samstagsöffnung:
3 Stunden Samstagsöffnung ergibt 312 Mitarbeiterstunden/jährl. Dies
entspricht nach o. g. Sätzen Personalkosten in Höhe von 14.723,28 € und ergeben
somit 4,32% der Gesamtaufwendungen.
Abschließende Beratungen/Entscheidungen sind in der Finanzausschusssitzung am 22.03. bzw. in der Ratssitzung am 29.03.2012 unter Vorlagen-Nr. 044/2012 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag XII der Fraktion der FDP vom 10.01.2011 wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kostenaufwand für die Erstellung dieser Vorlage:
1 Mitarbeiter mittlerer Dienst     ca. 2Std.           a 46,00 €                      92,00 €
1 Mitarbeiter gehobener Dienst ca. 5 Std.     a 56,00 €                    280,00 €
3 Mitarbeiter höherer Dienst ca. 1,5 Std.                a
72,00 €                    108,00 €
                                                                                                                  480,00 €