Betreff
Haushaltsantrag Nr. XII der FDP -Aufwandsreduzierung im Etat des Bürgerbüros 02.01.05-
Vorlage
032/2012
Aktenzeichen
5.1 Rü.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion beantragte am 10.01.2012 (siehe Anlage 1) mit Haushaltsantrag Nr. XII die Aufwendungen im Produkt 02.01.05 (Bürgerbüro) pauschal um 10% zu kürzen.

Gleichzeitig hebt die Antragsbegründung auf eine Reduzierung  der  Öffnungszeiten des Bürgerbüros um 10 % ab.

 

Nach überschlägiger Berechnung der Verwaltung würde die beantragte Kürzung der (Gesamt-) Aufwendungen des Produkts 02.01.05 eine Reduzierung der Öffnungszeiten um 4,6 Wochenstunden (von derzeit 31,5 Wochenstunden) erfordern. Demgegenüber  würde die beantragte Reduzierung der Öffnungszeiten um 10 % eine Reduzierung der Aufwendungen von 6,8 % *1 ermöglichen.

 

Für das Haushaltsjahr 2012 wurden von der Verwaltung zum Produkt 02.01.05 insgesamt Aufwendungen in Höhe 341.053,00 € (Personal- und Sachaufwand) und Erträge in Höhe von insgesamt 158.540,00 € zum Etat angemeldet.

Neben Personalaufwendungen von insgesamt 219.097,00 € enthält der Ansatz einen Betrag von 121.956,00 €, welcher im wesentlichen für die Herstellung der Personalausweise und Reisepässe durch die  Bundesdruckerei vorgesehen ist. Dieser Aufwand ist wiederum gedeckt durch die von den Antragstellern zu erhebenden Gebühren.

 

Bei der aktuellen  Öffnungszeit des Bürgerbüros von 31,5 Std./ Woche  würde eine Kürzung um 10% zu einer Öffnungszeit von 28,5 Wochenstunden (- 3 Wochenstunden) führen. Für 3 Öffnungsstunden werden grundsätzlich 9 Mitarbeiterstunden benötigt, da das Bürgerbüro während der Öffnung von montags bis freitags mit mindestens 3 Servicekräften besetzt sein sollte.

Die Reduzierung der Öffnungszeiten zwischen Montag und Freitag  um 10 % würde somit die Reduzierung der Gesamtaufwendungen des Produkts Bürgerbüro um 20.980,67 €  (=  6,15 % *2 der Gesamtkosten) ermöglichen.

 

Eine weitere Einschränkung  der Öffnungszeiten “in der Woche“ erscheint aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht sinnvoll, da inzwischen mit Ausnahme des Montag           (zusätzlich 14 – 18 Uhr) lediglich an den Vormittagen zwischen 7:30 und 12:30 Uhr Sprechzeiten angeboten werden. Eine früher praktizierte Schließung an Dienstagen wurde aufgrund kritischer Bürgerreaktionen als untunlich angesehen und 2009 geändert.

 

 

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass seit seiner Gründung im Jahre 1998 die Öffnungszeiten des Bürgerbüros wiederholt – und nach Maßgabe der „Kundennachfrage“ verändert wurden. Gleichzeitig wurden die angebotenen Zeiten bei entsprechendem Stellenabbau insgesamt reduziert, sodass  die angegebene Personalstärke für ausreichend, aber auch erforderlich angesehen wird. Hierbei werden im Übrigen Personalausfälle durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung durch Überstunden der Teilzeitkräfte aufgefangen. Die Teilzeitkräfte sind nur während der Öffnungszeiten im Dienst, während die erforderlichen Backofficearbeiten außerhalb der Öffnungszeiten von den Vollzeitkräften erledigt werden.

 

Somit kommt aus Sicht der Verwaltung für eine weitere Reduzierung der Öffnungszeiten nur  der Samstag in Betracht. An diesem Tag ist das Bürgerbüro von 10 – 13 Uhr mit einer Besetzung von 2 Mitarbeiter/innen geöffnet. In dieser Zeit sprechen nach den letzten Erhebungen durchschnittlich 80 Bürgerinnen und Bürger vor.

 

Die Streichung der Samstagsöffung des Bürgerbüros würde eine Einsparung von ( 2 x 3 ) Mitarbeiterstunden ermöglichen und damit eine Reduzierung der Personalkosten im Produkt von 14.723,28 €. Der Gesamtaufwand des Produkts 02.01.05 könnte damit um   4,32 % *3 herabgesetzt werden.

 

Da die im Produktansatz enthaltenen Sachkosten, insbesondere für die Herstellung von Ausweisdokumenten bei der Bundesdruckerei, nicht in Relation  zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros stehen, wäre die im Antrag geforderte Herabsetzung des Gesamtansatzes lediglich durch eine weitergehende Reduzierung des Personalaufwands zu erreichen.

Mit den vorstehenden Zahlenangaben ergibt sich hierzu folgende Berechnung:

 

341.053,00 € (Personal- und Sachaufwand)

x  10 %      =             34.105,30 €           (Einsparziel lt. Antrag)

 

34.105,30 €  =   13,9  Mitarbeiterstunden / Woche

                       =     4,6  Öffnungsstunden Montag bis Freitag

                   (   =     6,0  Samstagsöffnung + 2,6 Öffnungsstunden mo – fr.)

 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag

07:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Di. bis Fr.

07:30 - 12:30 Uhr

Samstag

10:00 - 13:00 Uhr

 

 

*1 Erläuterung bei Einsparung von 10 % der Gesamtaufwendungen:
10% der Gesamtaufwendungen (341.053,00 €) ergibt 34.105,30 €. Lt. KGSt sind für einen Mitarbeiter des m. D. 47,19 € pro Stunden in Ansatz zu bringen. 34.105,30 € / 47,19€ ergibt 722,72 Stunden/jährlich (13,9 Std./wtl.). Die Mindestbesetzung des Bürgerbüros beträgt 3 Mitarbeiter während der Öffnungszeit. 13,9 Std./wtl. / 3 Mitarbeiter ergibt 4,6 Öffnungsstunden was 14,6 % der bisherigen Öffnungszeit darstellt.

*1
Erläuterung bei Einsparung von 10% der Öffnungszeit:
10% der Wochenöffnungsstunden (31,5) ergibt 3,15 Std./wtl. Bei der oben genannten Mindestbesetzung (3 Mitarbeiter) ergibt die Kürzung 9,45 Std./wtl. Jährlich bedeutet das 491,40 Mitarbeiterstunden. 491,40 Mitarbeiterstunden ergeben nach o. g. KGSt-Sätzen 23.189,17 €. Diese Summe entspricht 6,8% der Gesamtaufwendungen.

*2
Erläuterung der Einsparung von 10% der Öffnungszeit zwischen montags und freitags:

10% der Öffnungsstunden von montags bis freitags (28,5) ergibt 2,85 Std./wtl. Bei der oben genannten Mindestbesetzung (3 Mitarbeiter) ergibt die Kürzung 8,55 Std./wtl. Jährlich bedeutet das 444,60 Mitarbeiterstunden. 444,60 Mitarbeiterstunden ergeben nach o. g. KGSt-Sätzen 20.980,67 €. Diese Summe entspricht 6,15% der Gesamtaufwendungen.

*3 Erläuterung der Streichung der Samstagsöffnung:
3 Stunden Samstagsöffnung ergibt 312 Mitarbeiterstunden/jährl. Dies entspricht nach o. g. Sätzen Personalkosten in Höhe von 14.723,28 € und ergeben somit 4,32% der Gesamtaufwendungen.

 

Abschließende Beratungen/Entscheidungen sind in der Finanzausschusssitzung am 22.03. bzw. in der Ratssitzung am 29.03.2012 unter Vorlagen-Nr. 044/2012 vorgesehen.


Beschlussvorschlag:

Der Antrag XII der Fraktion der FDP vom 10.01.2011 wird zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kostenaufwand für die Erstellung dieser Vorlage:

 

1 Mitarbeiter mittlerer Dienst      ca. 2Std.            a 46,00 €                        92,00 €

1 Mitarbeiter gehobener Dienst  ca. 5 Std.      a 56,00 €                      280,00 €

3 Mitarbeiter höherer Dienst ca. 1,5 Std.                  a 72,00 €                      108,00 €

                                                                                                                        480,00 €