Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen 2012
Vorlage
018/2012
Aktenzeichen
5.12 Sob
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.11.2011 beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Daniela Weithe, die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2012. Freigegeben werden sollen die Sonntage 06.05.2012 und 07.10.2012 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, so wie der 16.12.2012 in Verbindung mit dem 3. Advent.

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden jährlich vier Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Öffnungszeit darf jeweils fünf Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Von der Freigabe der Sonn- und Feiertage sind 3 Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen. In der Adventszeit sind drei Sonntage von der Freigabe ausgenommen, so dass maximal ein Verkaufssonntag in der Adventszeit freigegeben werden kann.

Die Voraussetzungen zur Freigabe der beantragten Verkaufssonntage sind insofern erfüllt. Geplante Öffnungszeiten für die Geschäfte ist der Zeitraum von 13 bis 18 Uhr.

Der Antrag stimmt auch mit der grundsätzlichen Entscheidung des Rates überein, nur insgesamt drei Sonntage jährlich freizugeben.

 

Durch Erlass des Ladenöffnungsgesetzes NRW 2006 entfällt die zwingende Beteiligung der verschiedenen Interessenverbände. Es wurde auf eine freiwillige Beteiligung verzichtet, da auch für 2012 nicht mit anderen Stellungnahmen als in den Vorjahren gerechnet wird. Regelmäßig haben die Gewerkschaften die Freigabe abgelehnt und die Interessenverbände des Einzelhandels der Freigabe zugestimmt. Der Rat hat in den vergangenen Jahren die Freigabe der Verkaufssonntage beschlossen.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Veröffentlichung fallen keine Kosten an.