Betreff
Haushaltsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.10.2011 - Teilbereich Öffentliche Verkehrsflächen
Vorlage
009/2012
Aktenzeichen
5.3 Da
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der als Anlage beigefügte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.10.2011 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.2011 zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen (VwV Nr. 221/2011/1). Danach sollen die Ergebnisse dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 22.03.2012 und dem Rat in seiner Sitzung am 29.03.2012 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Der Fachbereich Finanzen hat vorgesehen, die Ergebnisse der Ausschussberatungen in einer gesonderten Ergänzungsvorlage zur VwV 221/2011/1 zusammenzufassen.

Zu den Punkten 4 - 7 des o. g. Antrages ist die Zuständigkeit des AUS gegeben.

 

 

Zu Punkt 4 des Antrages (Unterhaltung Straßen) teilt die Verwaltung mit, dass der Haushaltsansatz 2012 nunmehr auch die bisher an anderer Stelle (12.01.01.529110 „ An TBS für sonstige Dienstleistungen“) veranschlagten TBS-Umlagekosten in Höhe von 127.700 € beinhaltet.  Darüber hinaus ergibt sich ein Mehrbedarf bei Personal- und Kfz-Kosten von lediglich 600 €, der auf allgemeine Kostensteigerungen zurückzuführen ist.  Der Kostenansatz für Fremdleistungen entspricht dem Niveau des Haushaltsjahres 2011 und sollte nach Auffassung der Verwaltung auch beibehalten werden.

 

Zu den Punkten 5 und 6 wird auf die Vorlage der  Verwaltung Nr. 200/2011 verwiesen, die in die Sitzung des AUS am 08.11.2011 zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde. Ziel dieser Vorlage war die erneute Thematisierung des teilweise schlechten Straßenzustandes sowie der Vorschläge von Verwaltung und TBS zur bestmöglichen Erhaltung des städtischen „Infrastrukturvermögens Straße“.  Im Mittelpunkt dieser Überlegungen stand dabei die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit künftiger straßenbaulichen Maßnahmen. Lochflickarbeiten und „einfache“ Unterhaltungsarbeiten wie Verschleißdeckenerneuerung in Teilflächen seien langfristig unwirtschaftlich und nicht geeignet das Vermögen zu erhalten. Vielmehr erfordere die Bewirtschaftung des Vermögens „Straße“ unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit vielfach die Erneuerung der Tragschicht und Verschleißdecke oder auch des kompletten Vertikalaufbaues. Ausgehend von den für die Eröffnungsbilanz gemachten Erhebungen zum Zustand der Straßen hatte die Verwaltung daher, zusätzlich zu den für die Folgejahre bereits etatisierten Maßnahmen,  für den Etat 2012 zwei Fahrbahndeckenerneuerungen mit dieser Zielsetzung  vorgeschlagen (in der Wilhelmstraße im Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Märkische Straße und in der Blücherstraße im Abschnitt zwischen Potthoffstraße und Lothringer Straße sollen die vorhandenen, großflächig beschädigten, zwischen 4,5 cm und 6 cm starken Fahrbahndecken durch 18 cm starke Fahrbahndecken ersetzt werden).  Beide Maßnahmen sind grundsätzlich beitragsfähig und über Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anteilig refinanzierbar.

 

Verwaltung und TBS sehen diesen  Vorschlag auch im Zusammenhang mit den  aktuell diskutierten Erkenntnissen und Empfehlungen der Fachinstitute zum „Erhaltungsmanagement“ für Innerortsstraßen. Zu einem Antrag der CDU-Fraktion vom 27.10.2011 („Erhaltung des Infrastrukturvermögens Straße“) haben  Verwaltung und  TBS  im AUS vom 08.11.2011 weitere Erläuterungen zugesagt; eine entsprechende Vorlage ist für die AUS-Sitzung am 13.03.2012 Vorgesehen.

 

Zu Punkt 7 wird auf die Seiten 2598 und 2599 des Haushaltsplan-Entwurfes (Stand 1. Änderungsliste) verwiesen.

 

2012: KAG-Beiträge: Beleuchtung Brambecke, Metzer Str. u. Ruhrstr., Döinghauser Str.

2014: KAG-Beiträge: Fahrbahn und Gehweg Wiedenhaufe sowie 4 Erneuerungsmaßnahmen Beleuchtung aus 2013

 

Die Einnahme aus Beiträgen für die o. g. Fahrbahndeckenerneuerungen soll voraussichtlich erstmalig im Haushaltsplanentwurf 2013 (Einnahme in 2015) dargestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der AUS empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat dem Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der Punkte 4 – 6 des Antrags vom 28.10.2011 nicht zu folgen.

 

Die Ausführungen der Verwaltung zu Punkt 7 werden zur Kenntnis genommen.