Sachverhalt:
Der
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 18.11.2010
(SV Nr. 224/2010) die Fortschreibung des Schwelmer Einzelhandelskonzeptes
beschlossen.
Die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Einzelhandelsstruktur soll auf eine tragfähige, städtebaulich-funktional ausgewogene und rechtsichere Gesamtkonzeption gründen. Die Zentren sollen gestärkt, die Nahversorgung soll gesichert und weiterentwickelt und ergänzende Standorte sollen bereitgestellt werden. Nicht zuletzt soll die ortstypische Sortimentsliste fortgeschrieben werden.
Das
Einzelhandelskonzept soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine
grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Stadtentwicklung allgemein
und für die Bauleitplanung konkret der nächsten Jahre bilden. Der
Rechtscharakter entspricht dem eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Mit der gutachterlichen Überprüfung und Aktualisierung wurde das Büro Stadt + Handel aus Dortmund beauftragt, welches den Entwurf des Endberichts in der Ausschusssitzung vorstellen wird.
Der
vorliegende Entwurf des Endberichts (Stand: 21.12.2011) liefert konkrete
Empfehlungen zur gesamtstädtischen Zentren- und Standortstruktur des
Einzelhandels (S. 95 ff). Zudem wird die sog. „Schwelmer Liste“ mit den für
Schwelm zentrenrelevanten Sortimenten fortgeschrieben (S. 116 ff). Darüber
hinaus werden Ansiedlungsleitsätze in Form klar formulierter
Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhabensspezifische
Zulässigkeitsentscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische
Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten sollen, formuliert (S. 124 ff).
Im
Rahmen der Untersuchung wurden folgende Erhebungsschritte durchgeführt (S. 12
ff):
- Bestandserhebung der
EH-Betriebe,
- Bestandsanalyse
Städtebau,
- Passantenfrequenzzählung,
- Händlerbefragung,
- Haushaltsbefragung,
- Prozessbegleitender
Arbeitskreis.
Der
vorgenannte Arbeitskreis setzt sich aus Vertreter folgender Institutionen
zusammen:
- Politik und
Verwaltung der Stadt Schwelm,
- Gesellschaft für
Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm,
- Südwestfälische
Industrie- und Handelskammer,
- Einzelhandelsverband
Südwestfalen e.V.,
- Werbegemeinschaft
Schwelm e.V.,
- Haus & Grund
Schwelm e.V.,
Weiteres
Vorgehen:
Die Verwaltung empfiehlt, nach erfolgter Beratung den vorliegen Entwurf der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes den unten aufgeführten Behörden,
Institutionen und Nachbarkommunen zur Abgabe einer Stellungnahme zuzusenden und
eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung
durchzuführen. Beides für die Dauer von einem Monat.
Im
Anschluss daran erfolgt eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch
Verwaltung und Gutachter mit einer anschließenden Einbringung des Endberichts
des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes mit den Abwägungsvorschlägen zur
Vorberatung in den AUS und abschließender Beschlussfassung in den Rat.
Damit
das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB tatsächlich gelten kann, muss es entsprechend den
Empfehlungen des Einzelhandelserlasses NRW 2008 (Punkt 4.1) vom Rat der
Gemeinde nach Abwägung der betroffenen Belange förmlich beschlossen werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, folgende Behörden, Institutionen und Nachbarkommunen
zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern:
- SIHK zu Hagen,
- Handwerkskammer
Dortmund,
- Einzelhandelsverband
Südwestfalen,
- Bezirksregierung
Arnsberg,
- Regionalverband
Ruhr,
- Werbegemeinschaft
Schwelm,
- Stadt Wuppertal,
- Stadt Ennepetal,
- Stadt Gevelsberg,
- Stadt Sprockhövel,
- Stadt Breckerfeld,
- Stadt Wetter,
- Stadt Radevormwald.
Beschlussvorschlag:
Dem
Entwurf (Stand: 21.12.2011) des Endberichts zur Fortschreibung des
Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
Â
Die
Verwaltung wird beauftragt, zum Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der im Sachverhalt aufgeführten Nachbarkommunen, Behörden und
Institutionen durchzuführen.
Den
Beteiligten wird eine Frist von einem Monat zur Abgabe der Stellungnahmen
gegeben.