Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm - Präsentation des Entwurfs und weiteres Vorgehen
Vorlage
005/2012
Aktenzeichen
StEB / Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 18.11.2010 (SV Nr. 224/2010) die Fortschreibung des Schwelmer Einzelhandelskonzeptes beschlossen.

 

Die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Einzelhandelsstruktur soll auf eine tragfähige, städtebaulich-funktional ausgewogene und rechtsichere Gesamtkonzeption gründen. Die Zentren sollen gestärkt, die Nahversorgung soll gesichert und weiterentwickelt und ergänzende Standorte sollen bereitgestellt werden. Nicht zuletzt soll die ortstypische Sortimentsliste fortgeschrieben werden.

 

Das Einzelhandelskonzept soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Stadtentwicklung allgemein und für die Bauleitplanung konkret der nächsten Jahre bilden. Der Rechtscharakter entspricht dem eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

 

Mit der gutachterlichen Überprüfung und Aktualisierung wurde das Büro Stadt + Handel aus Dortmund beauftragt, welches den Entwurf des Endberichts in der  Ausschusssitzung vorstellen wird.

 

Der vorliegende Entwurf des Endberichts (Stand: 21.12.2011) liefert konkrete Empfehlungen zur gesamtstädtischen Zentren- und Standortstruktur des Einzelhandels (S. 95 ff). Zudem wird die sog. „Schwelmer Liste“ mit den für Schwelm zentrenrelevanten Sortimenten fortgeschrieben (S. 116 ff). Darüber hinaus werden Ansiedlungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhabensspezifische Zulässigkeitsentscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten sollen, formuliert (S. 124 ff).

 

Im Rahmen der Untersuchung wurden folgende Erhebungsschritte durchgeführt (S. 12 ff):

  • Bestandserhebung der EH-Betriebe,
  • Bestandsanalyse Städtebau,
  • Passantenfrequenzzählung,
  • Händlerbefragung,
  • Haushaltsbefragung,
  • Prozessbegleitender Arbeitskreis.

 

Der vorgenannte Arbeitskreis setzt sich aus Vertreter folgender Institutionen zusammen:

  • Politik und Verwaltung der Stadt Schwelm,
  • Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm,
  • Südwestfälische Industrie- und Handelskammer,
  • Einzelhandelsverband Südwestfalen e.V.,
  • Werbegemeinschaft Schwelm e.V.,
  • Haus & Grund Schwelm e.V.,

 

 

Weiteres Vorgehen:

Die  Verwaltung empfiehlt, nach  erfolgter Beratung den vorliegen Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes den unten aufgeführten Behörden, Institutionen und Nachbarkommunen zur Abgabe einer Stellungnahme zuzusenden und eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Beides für die Dauer von einem Monat.

 

Im Anschluss daran erfolgt eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch Verwaltung und Gutachter mit einer anschließenden Einbringung des Endberichts des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes mit den Abwägungsvorschlägen zur Vorberatung in den AUS und abschließender Beschlussfassung in den Rat.

 

Damit das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB tatsächlich gelten kann, muss es entsprechend den Empfehlungen des Einzelhandelserlasses NRW 2008 (Punkt 4.1) vom Rat der Gemeinde nach Abwägung der betroffenen Belange förmlich beschlossen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Behörden, Institutionen und Nachbarkommunen zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern:

  • SIHK zu Hagen,
  • Handwerkskammer Dortmund,
  • Einzelhandelsverband Südwestfalen,
  • Bezirksregierung Arnsberg,
  • Regionalverband Ruhr,
  • Werbegemeinschaft Schwelm,
  • Stadt Wuppertal,
  • Stadt Ennepetal,
  • Stadt Gevelsberg,
  • Stadt Sprockhövel,
  • Stadt Breckerfeld,
  • Stadt Wetter,
  • Stadt Radevormwald.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf (Stand: 21.12.2011) des Endberichts zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der im Sachverhalt aufgeführten Nachbarkommunen, Behörden und Institutionen durchzuführen.

Den Beteiligten wird eine Frist von einem Monat zur Abgabe der Stellungnahmen gegeben.