Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
003/2012
Aktenzeichen
3/La
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2010/2011 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden  mit Sitzungsvorlage Nr. 049/2011 vom 02.03.2011 Haushaltsüberschreitungen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 bekannt gegeben.

Zwischenzeitlich sind weitere Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2011 genehmigt worden.

Bis zur endgültigen Feststellung der jeweiligen Jahresabschlüsse kann sich die Notwendigkeit weiterer Haushaltsüberschreitungen ergeben.

 

Ab dem 01.03.2011 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2011 (bis 31.12.2011) die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2011 im Zeitraum vom 01.03.2011 bis zum 31.12.2011 im Ergebnisplan in Höhe von   387.308,64  € und im Finanzplan in Höhe von 97.884,78 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.