Betreff
Konzept zur Mitwirkung behinderter Menschen in Schwelm
Vorlage
225/2011/1
Aktenzeichen
4/50-20 Kh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund kurzfristig eingegangener Änderungsvorschläge des Antragstellers, die seitens der Verwaltung als durchaus nachvollziehbar eingeschätzt werden, ist die Satzung punktuell ergänzt worden – daher die verfasste Ergänzungsvorlage.

 

Die politischen Parteien  und die Verwaltung der Stadt Schwelm sind im Sinne der allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) entschlossen, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Schwelm gem. § 13 BGG NRW durch die Bestimmung einer Satzung sicherzustellen.

Auf der Grundlage der politischen Anträge der SPD und CDU wurde die Thematik bereits in den Sitzungen des Sozialausschusses der Stadt Schwelm am 18.05. und 21.09.2011 behandelt. Als Fazit wurde u.a. festgehalten, dass eine Satzung von der Verwaltung vorbereitet, das kurzfristige Beratungsergebnis aus den Fraktionen abgewartet und dann ein neuer Termin koordiniert wird.

Des weiteren fand am 07.09.2011 eine Informationsveranstaltung mit VertreterInnen der in Schwelm tätigen Einrichtungen, Verbände und Selbsthilfegruppen für Behinderte, Sportvereinen, Kirchengemeinden und interessierten BürgerInnen im Jugendzentrum Schwelm statt.

 

Der Entwurf der „Satzung der Stadt Schwelm über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Schwelm“ ist dieser Vorlage beigefügt. Diesem Entwurf liegt - wie in den anderen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises -, die über eine Satzung verfügen, die Mustersatzung des „Arbeitskreises BehindertenkoordinatorInnen NRW“ zugrunde.

Die Schwerpunkte der Satzung beziehen sich auf die Einrichtung und Aufgabenbereiche eines Behindertenbeirates und eines/einer Behindertenkoordinators/-in. Bei den Aufgaben unterscheidet sich die Satzung der Stadt Schwelm dahingehend von den Satzungen der Nachbarstädte, dass die  Aufgaben nach § 3 D des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes  (GVFG) vom Behindertenbeirat und nicht von dem/ der Behindertenkoordinator/-in übernommen werden.  Außerdem sollen keine Vertreter der politischen Parteien in dem Behindertenbeirat vertreten sein.  

 


Beschlussvorschlag:

 

Die von der Verwaltung eingebrachte Satzung der Stadt Schwelm über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Schwelm gemäß der Anlage zur Vorlage Nr. 225/2011 wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Inkrafttreten der Satzung Maßnahmen zur personellen Besetzung des Behindertenbeirates zu treffen.