Betreff
Entgeltordnung der Stadt Schwelm für die Nutzung von Sportstätten
Vorlage
212/2011/1
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der finanziellen Haushaltslage müssen auch die Nutzer der Sportstätten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Aus diesem Grund wurde eine Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten entwickelt. Danach soll für jede Nutzungsstunde 1,00 € erhoben werden. Sofern die Schwelmer Sportvereine aufgrund von Auslastung keine Sportstätte nutzen können, können auch Schulräume zur Verfügung gestellt werden. Dann findet die Entgeltordnung der Stadt Schwelm für die Nutzung von Sportstätten Anwendung.

 

Nach weitergehenden Gesprächen mit dem Arbeitskreis Sport wurde von den Vereinsvertretern eine Änderung des § 3 Höhe der Entgelte angeregt.

Da die Nutzungseinheiten nicht immer auf volle Stunden sondern auch auf halbe Stunden festgelegt sind, sollten die Entgelte für 60 Minuten 1 € und für 30 Minuten 0,50 € betragen.

Weiterhin wurde der § 5 Fälligkeit redaktionell überarbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Entgeltordnung gem. der Anlage zur Vorlage Nr. 212/2011/1 wird beschlossen.

Diese Vorlage tritt an die Stelle der bisherigen Vorlage Nr. 212/2011.


Anlage 1 ( 2 Seiten)