Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 01.01.13 - "Gebäudemanagement"
Vorlage
231/2011
Aktenzeichen
FB 2 Bam
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der gegebenen Eilbedürftigkeit (zur Zahlung anstehende Rechnungen) ist eine Beschlussfassung über die nachstehend beschriebenen Haushaltsüberschreitungen in der Ratssitzung am 15.12.2011 zwingend erforderlich. Da die nächsterreichbare Sitzung des Liegenschaftsausschusses erst zum 06.03.2012 vorgesehen ist,  kann die reguläre Beratungsabfolge (Liegenschaftsausschuss, Finanzausschuss, Rat) nicht eingehalten werden. Finanzausschuss und Rat werden daher gebeten, den TOP auch ohne Vorberatung im Liegenschaftsausschuss zu behandeln.

 

Die für den Betrieb und die Unterhaltung der städtischen Immobilien zentralen Haushaltsstellen befinden sich innerhalb eines sog. "Deckungskreises" (DK-Nr. 101132). Aufgrund der gegenseitigen Deckung der einzelnen Etatansätze sind überplanmäßige Mehrausgaben auf diesen Haushaltsstellen damit zwar ohne besonderes Verfahren möglich, gehen aber automatisch zu Lasten der Etatansätze der übrigen Haushaltsstellen des Deckungskreises.

Gegenwärtig (Stand 30.11.11) weist der gesamte Deckungskreis nur noch ein Volumen von rd. 34.000,-- € auf. Dieser Betrag reicht zur Begleichung der noch ausstehenden Kosten des Jahres 2011 (z. B. Kosten für Fremdreinigung rd. 35.000,-- € / Kosten für Abschlagszahlungen bei Energie und Wasser rd. 80.000,-- € / Kosten für Bauunterhaltungsmaßnahmen) nicht aus, so dass Haushaltsüberschreitungen erforderlich sind.

Ursächlich für die im Deckungskreis fehlenden Mittel ist eine Überbuchung, d. h. über den ursprünglichen Etatansatz hinaus, der Haushaltsstellen 01.01.13.524190 um rd. 114.000,-- € und 01.01.13.543160 um rd. 64.000,-- €. Die Überbuchung bei 01.01.13.524190 ist auf die Entscheidung zurückzuführen, ab dem 01.04.11 bestehende Zeitarbeitsverträge im Bereich der Gebäudereinigung nicht mehr zu verlängern und auf den weiteren Einsatz von Vertretungs- / Aushilfskräften bei der Gebäudereinigung vollständig zu verzichten. Im Ergebnis hat dies zu entsprechenden Kosten für die Beauftragung von Fremdreinigungsunternehmen geführt (bislang rd. 110.000,-- €), die aber im ursprünglichen Etatansatz dieser Haushaltsstelle für 2011 nur in Höhe von rd. 26.600,-- € berücksichtigt waren.

Ähnliches gilt bei der Haushaltsstelle 01.01.13.543160. Wesentliche Faktoren für die Überbuchung sind hier eine unvorhersehbare Zahlung in Höhe von 18.000,-- € im Zusammenhang mit einem zivilrechtlichen Klageverfahren und die im Juli 2011 erfolgte Auftragserteilung über rd. 40.000,-- € an eine Dortmunder Unternehmensberatung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 26.05.2011 (Vorlage 101/2011/2) im Zusammenhang mit der Gebäudereinigung bei der Stadt Schwelm.

 

Insgesamt kann damit der Betrieb und die laufende Unterhaltung der städtischen Immobilien ohne die Bewilligung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 178.000,-- € zum Ausgleich der vorbeschriebenen Mehrkosten nicht sichergestellt werden. Diese überplanmäßigen Aufwendungen können in Abstimmung mit dem FB 1 durch Minderausgaben im Personalkostenbereich als Folge der verringerten Zahl der Reinigungskräfte kompensiert werden.


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 01.01.13.524190 - "sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen" werden überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 114.000,-- € und bei der Haushaltsstelle 01.01.13.543160 - "Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten" in Höhe von 64.000,-- € bewilligt. Die Deckung ist durch Minderaufwand / Minderauszahlungen in Höhe von 178.000,-- € bei der Haushaltsstelle 01.01.13.501200 - "Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte" sichergestellt.