Betreff
Ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe - Ruhr mbH am 08.12.2011 (Genehmigung einer ) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Vorlage
229/2011
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 24.11.2011, eingegangen am 25.11.2011, hat die Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu der am 08.12.2011  stattfindenden ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen und folgende Tagesordnung bekannt gegeben.

 

TOP 1: Genehmigung der Niederschrift I/11 über die ordentliche Gesellschafterversammlung am 09. Juni 2011

 

TOP 2: Die neue Aufbauorganisation

 

TOP 3: Geschäftsführerangelegenheiten

 

TOP 4: Investitionsplan 2012

 

TOP 5: Stellenplan 2012

 

TOP 6: Wirtschafts- und Finanzplan 2012 einschließlich mittelfristiger  Planungsrechnung

 

TOP 7: Sitzungskalender 2012

 

TOP 8: Verschiedenes

 

Anlagen zur Tagesordnung liegen noch nicht vor.

Nach den verfügbaren Unterlagen und dem derzeitigen  Informationsstand sollte der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg oder Vertreter ermächtigt werden, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) am 08.12.2011 nach pflichtgemäßem Ermessen Entscheidungen zu treffen.

 

Da die ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH)  bereits am 08.12.2011 um 11.00 Uhr  stattfindet, können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses bzw. des Rates der Stadt Schwelm  nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg oder Vertreter, wird ermächtigt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH)  am 08.12. 2011 nach pflichtgemäßem Ermessen Entscheidungen zu treffen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung  gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW.

 

Datum:  29.11.2011

 

                        gezeichnet                                                        gezeichnet        

                        ( Stobbe)                                                            ( Steuernagel )

                        Bürgermeister                                     Ratsmitglied

                       

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 29.11.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 Der Rat  genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 29.11.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH).