Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen für Buchungsstelle 02.01.05.543190 -Sonstige Geschäftsaufwendungen- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Vorlage
228/2011
Aktenzeichen
FB 5.11 Fe
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der betroffenen Haushaltsstelle wurde für das Haushaltsjahr 2011 ein Ansatz in Höhe von 80 T€ veranschlagt. Bereits im September d. J. wurde eine Mehrausgabe in Höhe von 20 T€ vom Kämmerer bewilligt. Es stellte sich zwischenzeitlich heraus, dass diese Bewilligung nicht ausreicht. Es liegen erneut Rechnungen in einer Größenordnung von 9.546,17 € von der Bundesdruckerei vor. Verfügbar bei benannter Haushaltsstelle sind z. Zt. noch 1.378,86  €. Für den restlichen November und für den Dezember 2011 werden noch insgesamt ca. 16 T€ benötigt. So dass insgesamt weitere 25 T€ überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei Bewilligung der Haushaltsüberschreitung im Sept. d. J. war noch nicht klar, dass die Antragzahlen weiter steigen.

Die Vorlagenfrist konnte durch das stetige Ansteigen der Antragszahlen nicht eingehalten werden.

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bzw. für die Zahlung der Rechnungen der Bundesdruckerei werden bei der Haushaltsstelle 02.01.05.543190 –Sonstige Geschäftsauwendungen- weitere 25.000,00€ überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Sie sind durch Mehrerträge bei der Haushaltsstelle 02.01.05.431100 –Verwaltungsgebühren- gedeckt.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW.

 

Datum: 29.11.2011

 

 

 

                        (Stobbe)                                                         (Schwunk)

                        Bürgermeister                                     Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am                   29.11.2011 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei der Haushaltsstelle 02.01.05.543190 -Sonstige Geschäftsaufwendungen- zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 29.11.2011 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei der Haushaltsstelle 02.01.05.543190 -Sonstige Geschäftsaufwendungen-.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen bei Haushaltstelle 02.01.05.543100 (sonstige Geschäftsaufwendungen) erfolgt durch eine Mehrerträge bei Haushaltstelle 02.01.05.431100 (Verwaltungsgebühren)