Betreff
Winterdienst / Sachstandsbericht zu erforderlichen Maßnahmen aus dem Bereich der Straßenverkehrsbehörde
Vorlage
210/2011/2
Aktenzeichen
5.12
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Zu dem im Rat am 20.10.2011 angekündigten Bericht der Verwaltung zu erforderlichen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde, welcher in der AUS-Sitzung vom 08.11.2011 mit Verwaltungsvorlage 210/2011 vorgelegt wurde, haben die Fraktionen CDU, FDP, BfS und SWG den als Anlage beigefügten Antrag vom 03.11.2011 gestellt.

In der AUS-Sitzung am 08.11.11 wurde der anliegenden Antrag nicht abschließend beschlossen. Die Antragsteller habe angekündigt ihren Antrag zurückzuziehen, wenn die Verwaltung dem Hauptausschuss und Rat gegenüber näher erläutert, wie die Entscheidung zur Einrichtung der Haltverbotszonen zustande gekommen ist.

 

Die Verwaltung hat zum Protokoll der AUS-Sitzung vom 03.11.11 wie folgt ausgeführt:

 

Am 05. Okt. 2011 fand eine abschließende Begehung der in Vorlage 210/2011 aufgeführten Gefahrenpunkte statt. Teilgenommen an der Begehung haben Vertreter der TBS, Kreispolizeibehörde und der Straßenverkehrsbehörde.

 

Feuerwehr hat mit Stellungnahme des LdF vom 22.06.11 die Gefahrträchtigkeit der mit Vorlage 210/2011 aufgeführten Einmündungsbereiche bestätigt. Aus Sicht der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurde festgestellt, dass durch das Parken in den betroffenen Einmündungsbereichen ein Befahren ohne Behinderung der Einsatzfahrzeuge nicht gegeben ist. In den betroffenen Bereichen kam es zu Einschränkungen der Kurvenradien für Großfahrzeuge. Erforderliches Rangieren verlängert die zwingend einzuhaltenden Hilfsfristen der Feuerwehr. Die FW hat sicherzustellen, dass die ersten Einsatzkräfte 8 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen. Diese bindende Hilfsfrist kann nicht eingehalten werden, wenn behindernd geparkte Fahrzeuge das zügige Aus- und Anrücken verhindern.

 

Die Feuerwehr hat weiter ausgeführt, dass sie an weiteren Stellen in der Stadt Behinderungen beobachtet hat und hier bei Verschärfung der Situation ebenfalls die Einrichtung von Haltverboten fordern wird. Sollte sich bei Einsätzen oder Probebefahrungen mit Einsatzfahrzeugen Behinderungen herausstellen, werden weiter Haltverbotszonen zur Aufrechterhaltung der störungsfreien Einsatzfähigkeit der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erforderlich.

 

TBS hat in den betroffenen Bereichen nicht ausschließlich Probleme im Winterdienst, sondern zusätzlich während der Abfallentsorgung. In den betroffenen Bereichen kam es zu Einschränkungen der Kurvenradien für die Fahrzeuge der Müllabfuhr. Erforderliches Rangieren führt dazu, dass die Ablaufpläne für die Abfallbeseitigung nicht eingehalten werden können (Zeitverzögerung). Die Effektivität der TBS in der Abfallbeseitigung wird hierdurch eingeschränkt. Diese Einschränkungen führen letztlich zur Erhöhung der Abfallgebühren (erhöhter Personal- und Fahrzeugeinsatz).

 

Kreispolizeibehörde bestätigte letztlich die Notwendigkeit der Haltverbotszonen.

 

Die jetzt eingebrachte Vorlage 210/2011/02 ersetzt die Vorlage 210/2011/01.


Beschlussvorschlag:

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU, FDP, BfS und SWG vom 03.11.2011 wird zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Auf die nachstehenden Erläuterungen der Verwaltung wird Bezug genommen.


Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP, BfS und SWG