Sachverhalt:
Gebührenkalkulation 2012
Im Vorfeld der Beschlussfassung über den Erlass einer Gebührensatzung hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2012 in seiner Sitzung am 04.10.2011 zugestimmt. Dieses Verfahren wurde gewählt, um die sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen bei Einbringung des Wirtschaftsplanes 2012 berücksichtigen zu können. Detaillierte Ausführungen zur Gebührenkalkulation sind in der Vorlage 188/2011 dargestellt.
Die Berechnungsunterlagen,
die der Beschlussfassung zu Vorlage 188/2011 zugrunde gelegen haben, sind zur
Beratung der Vorlage 219/2011 erneut beigefügt:
           Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)
           Gebührenkalkulation (Anlage 3)
           Vergleichsübersicht 2011 / 2012 Winterdienst einschl.
Erläuterungen (Anlage 4)
           Vergleichsübersicht
2011 / 2012 Sommerreinigung einschl. Erläuterungen (Anlage 5)
Die ab 2012 geltenden
Gebührensätze sind als Artikel 1 in den Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.
Änderung von Satzungsbestimmungen
Mit Artikel 2 des Nachtragsentwurfs wird dem § 7 – Gebührenpflichtige – ein Absatz 4 hinzugefügt. Die Definition des Grundstücksbegriffs entspricht der geltenden Rechtsprechung und dient der Klarstellung insbesondere für die Gebührenpflichtigen.
Änderung des Straßenverzeichnisses
Der Samlandweg
(Verbindungsweg zwischen Königsberger Straße und Danziger Straße) ist seit
November 1981 als Gemeindestraße gewidmet. Die Benutzungsart ist auf den
Fußgängerverkehr beschränkt. Mit Beschluss über den 3. Nachtrag zur
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wurde die Straßenreinigungs- und
Winterwartungspflicht für den Samlandweg mit Wirkung vom 01.01.2011 auf die
Grundstückseigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Aufgrund der
extremen Wetterverhältnisse im letzten Winter haben die betroffenen Bürger
gemeinschaftlich ersucht, den Samlandweg in den Winterdienst und die
Straßenreinigung durch TBS einzubinden. Aus logistischer Sicht bestehen keine
Bedenken. Der Samlandweg wird für den Winterdienst und die Sommerreinigung in
die Reinigungsklasse C eingestuft; die Straßenreinigung erfolgt in
wöchentlichem Turnus.
Die Änderung ist in das
Straßenverzeichnis eingearbeitet. Das überarbeitete Straßenverzeichnis ist als
Artikel 3 im Satzungsentwurf enthalten.
Der Entwurf des 5. Nachtrages
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt
Schwelm wird mit den vorstehend ausgeführten Inhalten mit der Bitte um Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 5. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 219/2011
wird beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss (zu b):
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.