Betreff
a) 5. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanza usschuss und Rat)
Vorlage
219/2011
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührenkalkulation 2012

 

Im Vorfeld der Beschlussfassung über den Erlass einer Gebührensatzung hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2012 in seiner Sitzung am 04.10.2011 zugestimmt. Dieses Verfahren wurde gewählt, um die sich hieraus ergebenden finanziellen Auswirkungen bei Einbringung des Wirtschaftsplanes 2012 berücksichtigen zu können. Detaillierte Ausführungen zur Gebührenkalkulation sind in der Vorlage 188/2011 dargestellt.

Die Berechnungsunterlagen, die der Beschlussfassung zu Vorlage 188/2011 zugrunde gelegen haben, sind zur Beratung der Vorlage 219/2011 erneut beigefügt:

 

            Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)

            Gebührenkalkulation (Anlage 3)

            Vergleichsübersicht 2011 / 2012 Winterdienst einschl. Erläuterungen (Anlage 4)

            Vergleichsübersicht 2011 / 2012 Sommerreinigung einschl. Erläuterungen (Anlage 5)

 

Die ab 2012 geltenden Gebührensätze sind als Artikel 1 in den Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 

Änderung von Satzungsbestimmungen

 

Mit Artikel 2 des Nachtragsentwurfs wird dem § 7 – Gebührenpflichtige – ein Absatz 4 hinzugefügt. Die Definition des Grundstücksbegriffs entspricht der geltenden Rechtsprechung und dient der Klarstellung insbesondere für die Gebührenpflichtigen.

 

Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Der Samlandweg (Verbindungsweg zwischen Königsberger Straße und Danziger Straße) ist seit November 1981 als Gemeindestraße gewidmet. Die Benutzungsart ist auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Mit Beschluss über den 3. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wurde die Straßenreinigungs- und Winterwartungspflicht für den Samlandweg mit Wirkung vom 01.01.2011 auf die Grundstückseigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Aufgrund der extremen Wetterverhältnisse im letzten Winter haben die betroffenen Bürger gemeinschaftlich ersucht, den Samlandweg in den Winterdienst und die Straßenreinigung durch TBS einzubinden. Aus logistischer Sicht bestehen keine Bedenken. Der Samlandweg wird für den Winterdienst und die Sommerreinigung in die Reinigungsklasse C eingestuft; die Straßenreinigung erfolgt in wöchentlichem Turnus.

 

Die Änderung ist in das Straßenverzeichnis eingearbeitet. Das überarbeitete Straßenverzeichnis ist als Artikel 3 im Satzungsentwurf enthalten.

 

 

Der Entwurf des 5. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Schwelm wird mit den vorstehend ausgeführten Inhalten mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 5. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zur Vorlage 219/2011 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.