Betreff
Entgeltordnung der Stadt Schwelm für die Nutzung von Sportstätten
Vorlage
212/2011
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Aufgrund der finanziellen Haushaltslage müssen auch die Nutzer der Sportstätten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Aus diesem Grund wurde eine Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten entwickelt. Danach soll für jede Nutzungsstunde 1,00 € erhoben werden. Sofern die Schwelmer Sportvereine aufgrund von Auslastung keine Sportstätte nutzen können, können auch Schulräume zur Verfügung gestellt werden. Dann findet die Entgeltordnung der Stadt Schwelm für die Nutzung von Sportstätten Anwendung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Entgeltordnung gem. der Anlage zur Vorlage-Nr. 2012/2011 wird beschlossen.

 

 


Anlage 1 ( 2 Seiten)