Sachverhalt:
Am „Runden Tisch
Winterdienst“ wurde in verschiedenen Sitzungen Maßnahmen beschlossen, die von
TBS und Verwaltung zum Winter 2011 / 2012 umgesetzt werden sollen. In der 2.
Sitzung des „Runden Tisches“ am 12.04.2011 sind von TBS und Verwaltung unter
anderem nachfolgende Straßenbereiche benannt worden, in denen dauerhaft
in Einmündungsbereichen von Straßen ein Haltverbot zur Verkehrssicherung
einzurichten ist, da hier der TBS bei Müllabfuhr/Winterdienst und die Feuerwehr
in regulären Einsätzen behindert werden.
Folgende Straßenbereiche sind
betroffen:
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Weststraße – in der Westraße beidseitig im Einmündungsbereich
Potthoffstraße
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Kolpingstraße – in der Kolpingstraße beidseitig im
Einmündungsbereich Potthoffstraße
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Straßburger Straße – in der Straßburger Straße beidseitig im
Einmündungsbereich Potthoffstraße
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Blücherstraße – in der Blücherstraße gegenüber der Einmündung
Elsässer Straße auf einer Länge von ca. 20 m
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Gustavstraße – in der Gustavstraße beidseitig im Einmündungsbereich
Linderhauser Straße und beidseitig im Einmündungsbereich Herdstraße
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John-F.-Kennedy-Straße – in der John-F.-Kennedy-Straße beidseitig im Bereich
zwischen der Stichstraße zu den Häusern 5 und 9 und dem Zugang zu Haus Nr. 9
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Am Steinbruch – in der Straße Am Steinbruch im Bereich zwischen der
Einmündung Jahnstraße und Ende Haus Nr. 4 (westliche Seite)
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Windmühlenstraße – in der Windmühlenstraße auf der nördlichen Seite vor
der Einmündung B 483 Kölner Straße auf einer Länge von ca. 20 m
Die Haltverbote sind mit den
Fachstellen (Verkehrsplanung, TBS, Polizei, Feuerwehr und
Straßenverkehrsbehörde) abgestimmt worden. Die Umsetzung erfolgt sukzessive
durch den TBS auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt).
TBS und Verwaltungsleitung
beabsichtigen in absehbarer Zukunft die Öffentlichkeit noch umfänglich über die
beschlossenen Maßnahmen des „Runden Tisches Winterdienst“ zu informieren.
Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwendungen für die Aufstellung von Haltverbotschildern lt. vorläufiger Einschätzung des TBS in Höhe von ca. 5.600 €