Betreff
Planung des weiteren Ausbaus von Plätzen für Unter-Dreijährige nach dem KiBiz
Vorlage
163/2011/1
Aktenzeichen
4/51-18
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Zum Kindergartenjahr 2013/14 hat der Gesetzgeber im Kinderfördergesetz (KiFöG) den Unter-Dreijährigen Kindern eine Betreuung garantiert. Er hat den Richtwert für das Ausbauziel in 2013 mit einer Betreuungsquote von 39% der Unter-Dreijährigen angegeben.

 

In den vergangenen Jahren wurden in 10 von 14 Kindertagestätten Schwelms - durch Bundesmittel finanziert (Eigenanteil der Träger 10%) - 86 U3-Plätze zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2010 standen zusätzlich 37 Plätze in Tagespflege zur Verfügung. Damit wurde in 2010 eine Betreuungsquote für Unter-Dreijährige von rd. 19% erreicht.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige dieser Plätze vom Landesjugendamt unter der Voraussetzung baulicher Veränderungen vorab genehmigt wurden, die erst jetzt, im Jahr 2011 vorgenommen werden können. Hierfür wurden zusätzlich zu den Bundesmitteln von der Landesregierung NRW den Kommunen über eine fachbezogene Pauschale Landesmittel zur Verfügung gestellt. Damit können 2011 in Schwelm außerdem in einer städtischen KiTa zwei Gruppen Typ III (3-6 Jahre) in einen Typ I(2-6 Jahre) umgewandelt werden. So entstehen dort insgesamt 12 U3-Plätze. Weiterhin ist von verschiedenen Tagespflegeeltern der Ausbau der Tagespflege um weitere 23 Plätze beantragt.

Aus einer geringeren, schon angekündigten Landespauschale für 2012 soll die in 2011 begonnene Baumaßnahme einer Einrichtung eines freien Trägers, für die insgesamt 3 Ausbauschritte geplant sind, bis zum 2. Bauabschnitt fertig gestellt werden. Hierdurch werden die 12 bereits genutzten U3-Plätze baulich und räumlich gesichert. Damit ist die zugewiesene Landespauschale ausgeschöpft.

 

In einem 3. Schritt sollen in 2012, verbunden mit einem Antrag auf Bundesmittel, in dieser Einrichtung durch Neubau  einer Typ II-Gruppe zehn weitere U3-Plätze zur Verfügung stehen.

 

Für das Jahr 2012 liegt außerdem bereits ein Antrag auf Bundesmittel für die Erweiterung einer Kita eines anderen freien Trägers um insgesamt 8 U 3-Plätze vor. 

So wäre für das Kindergartenjahr 2012/13 eine Betreuungsquote von rund 31% erreicht.

Da zur Zeit nicht absehbar ist, ob und wann die beantragten Bundesmittel bewilligt werden, ist eine Umsetzung nur durch Vorfinanzierung seitens der Träger oder der Stadt Schwelm möglich. Notwendig ist ein Volumen von ca. 330.000,- Euro.

 

Zur Erreichung der vom Gesetzgeber angestrebten 39% sind darüber hinaus noch rund 30 U3-Plätze in Einrichtungen und 10 Tagespflegeplätze bis zum Kindergartenjahr 2013/14 bereitzustellen.

 

Mit einem freien Träger werden zurzeit noch Gespräche über die Umwandlung einer Typ III-Gruppe in eine Typ I-Gruppe geführt. Die Bereitstellung weiterer U3-Plätze ist in dieser Situation nur noch durch den Bau neuer Einrichtungen und die Umwandlung von  Einrichtungen privater Träger (Spielgruppen) in anerkannte KiBiz-Gruppen möglich. Eine solche Einrichtung besteht und ist bereits ausgestattet.

 

Beispielsweise würde der Bau einer dreigruppigen KiTa 16 U3-Plätze zur Verfügung stellen. Hierzu müssen noch Sondierungsgespräche mit möglichen Trägern geführt werden.

Alternativ wird aktuell geprüft, ob es städtische Immobilien gibt, die den notwendigen Ausbau der Betreuung Unter-Dreijähriger kostengünstiger möglich machen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung fachlicher und wirtschaftlicher Aspekte ein Konzept für den weiteren Ausbau der Betreuung in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren entwickelt. Dieses wird mit der Bezirksregierung Arnsberg „vorberaten“ und anschließend dem JHA, Finanzausschuss und Rat zur Beratung und  Entscheidung vorgelegt.