Sachverhalt:
1.) Durch
Beschluss der Verbandsversammlung vom 19. Dezember 2005 wurde der prozentuale
Anteil der Mitgliedsstädte an der Verbandsumlage für die Jahre 2006 bis 2010
festgeschrieben. Daher ist ab 2011 der Umlageschlüssel neu festzulegen.
In einer gemeinsamen Dienstbesprechung aller
Bürgermeister bzw. deren Vertreter des Verbandsgebietes am 24. Februar 2011, in
der ein neuer Verteilungsschlüssel diskutiert werden sollte, wurde
vorgeschlagen, dass für das Haushaltsjahr 2011 die Verteilung der Umlage auf
Grundlage des Haushaltsjahres 2010 erfolgen soll. Darüber hinaus soll im Laufe
des Jahres ein neuer Umlageschlüssel erarbeitet werden, der ab dem
Haushaltsjahr 2012 gelten soll.
2.) Die derzeitige Haushaltswirtschaft und das Rechnungswesen des
VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd wird z. Zt. auf Grund der Vorschriften der
Gemeindeordnung und des Gesetzes der kommunalen Gemeinschaftsarbeit nach dem
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) für Gemeinden des Landes NRW
durchgeführt.
Im Entwicklungsprozess des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements fanden jedoch die Belange von Zweckverbänden keine Rücksicht,
so dass beinahe fast jeder Zweckverband bereits mit der Eröffnungsbilanz
überschuldet ist. Auch nach Meinung der Aufsichtsbehörde ist dieses nicht das
richtige System für Zweckverbände sondern vielmehr für mittlere und große
Kommunen gedacht.
Nach § 18 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit haben jedoch Zweckverbände die Möglichkeit, ihre
Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen entsprechend der Vorschriften über
die Eigenbetriebe zu führen. Ein unanfechtbarer Grundsatzbeschluss des 15.
Senats des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 26.03.2010, 15 B 27/10, bestätigt,
dass diese Wahlmöglichkeit für Zweckverbände besteht und die Zweckverbände als
Eigenbetriebe geführt werden können.
Nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW
führen Eigenbetriebe ihre Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten
Buchführung. Die Buchführung muss den handelsrechtlichen Grundsätzen oder den
für das Neue Kommunale Finanzmanagement geltenden Grundsätzen entsprechen.
Seit 2006 betreibt der Zweckverband als 100%ige
Tochtergesellschaft eine gemeinnützige GmbH, die DIA gGmbH. Die Abwicklung
aller Geschäfte der laufenden Verwaltung, zu der auch die Wirtschaftsführung
und das Rechnungswesen gehört, werden in Personalunion von den Mitarbeitern des
VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd wahrgenommen. Für die DIA gGmbH muss die
Wirtschaftsführung und die Rechnungslegung nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches wahrgenommen werden. Somit werden hier im Haus zwei
unterschiedliche Systeme betrieben.
Um zukünftig ein einheitliches Rechnungswesen zu haben, ist
es erforderlich, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auch für den
Zweckverband nach den handelsrechtlichen Grundsätzen zu führen. Dieses würde zu
folgenden Vorteilen führen:
§
mehr
Transparenz
§
Optimierung
von Personalressourcen
§
der
handelsrechtliche Lagebericht ist umfangreicher und mitunter auch informativer
als der NKF-Lagebericht
§
handelsrechtliche
Erleichterungen für den Anhang
§
der
nach NKF vorgegebene Konzernabschluss entfällt
§
weniger
Aufwand und Kosten bei der Durchführung der Buchungs-geschäfte.
Ein bereits geführtes
Gespräch mit dem Leiter der Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises, Herrn
Jürgen Kraugmann, hatte als Ergebnis, dass die Kommunalaufsicht bei
entsprechender Änderung des § 12 Abs. 5 der Satzung des VHS-Zweckverbandes
Ennepe-Ruhr-Süd keine Bedenken gegen die Einführung der Wirtschaftsführung nach
handelsrechtlichen Grundsätzen erheben wird.
In einer Dienstbesprechung mit allen Bürgermeistern bzw. deren Vertretern der Mitgliedsstädte am 24.02.2011 wurde die Absicht auf Umstellung der Wirtschaftsführung vorgestellt. Auch hier wurden keine Bedenken laut, die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes nach handelsrechtlichen Grundsätzen umzustellen.
Beschlussvorschlag:
Zu 1.)
Die Satzung des
Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd in der Fassung der 5. Änderungssatzung
vom 7. Juni 2010 wird wie folgt geändert:
§ 12 Abs. 4 erhält
folgende Fassung:
Soweit
der Finanzbedarf des Zweckverbandes nicht aus Teilnehmergebühren und sonstigen
Einnahmen gedeckt wird, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern
eine Umlage.
Die Verteilung der
jährlichen Umlage wird auf der Basis der bisherigen bis zum Jahr 2010
festgelegten Verbandsumlage zwischen den Mitgliedsstädten für das Jahr 2011
fortgeschrieben:
Stadt Breckerfeld             3,54%
Stadt Ennepetal           16,42%
Stadt Gevelsberg           38,62%
Stadt Schwelm           27,05%
Stadt Sprockhövel           14,37%
Die Umlage wird
fällig in gleichen Teilbeträgen am 01.02. und 01.08.
Zu 2.)
Die Satzung des
Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd in der Fassung der 5.
Änderungssatzung vom 7. Juni 2010 wird wie folgt geändert:
§ 12 Abs. 5 erhält
folgende Fassung:
Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Zweckverbandes finden die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe sinngemäß Anwendung. Er führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Buchführung entspricht den handelsrechtlichen Grundsätzen.