Betreff
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes sowie 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2012
Vorlage
193/2011
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Berichtsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Landtag hat am 18.05.2011 die  Änderung des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen (GO NRW) zum Haushaltssicherungskonzept beschlossen.

Danach ist die Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten nunmehr zulässig, wenn spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 GO NRW wieder erreicht wird.

Im Fall einer Überschuldung ist ein Haushaltssicherungskonzept nur genehmigungsfähig, wenn es sowohl den Haushaltsausgleich als auch den Abbau der Überschuldung innerhalb der Zehnjahresfrist darstellt.

Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden.

 

Die Einbringung des  Etatentwurfs 2012 in der Ratssitzung (Sitzungsvorlage 155/2011) am 15.09.2011 erfolgte aus den in der Sitzungsvorlage genannten Gründen  zunächst ohne Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept. 

Zwischenzeitlich hat das Innenministerium mit Erlass vom 09.09.2011 die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung im Zeitraum 2012 bis 2015 vorgelegt.

Für den darüber hinausgehenden Zeitraum ab 2016 hat  jede Kommune für verschiedene Ertrags – und Aufwandsarten individuelle Wachstumsraten zu ermitteln.

Grundlage sind die tatsächlichen Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwände über einen Zeitraum der letzten zehn Jahre.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden verschiedene Etatansätze neu berechnet.

Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der 1. Änderungsliste zum Etatentwurf 2012, die zur Ratssitzung am 20.10. 2011 vorgelegt wird.

 

In seiner Sitzung am 29.09.2011 hat der Hauptausschuss als zuständiger Fachausschuss das Personalwirtschaftskonzept 2011 – 2017 beschlossen.

Hierzu wird zur Zeit eine Fortschreibung für weitere Folgejahre erstellt.

 

Zu den übrigen noch offenen Punkten ( GFG 2012, Umsetzung des Stärkungspakts „Stadtfinanzen“) liegen noch keine neuen Erkenntnisse vor.

Nach dem Entwurf des Stärkungspaktgesetzes gehört die Stadt Schwelm zu den teilnehmenden Pflichtkommunen.

 

Für die weiteren Beratungen zum Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept ist folgender Zeitplan vorgesehen:

 

17.11.2011 Hauptausschuss (Fortschreibung Personalwirtschaftskonzept für weitere Folgejahre)

01.12.2011 Finanzausschuss (Vorberatung Haushaltssicherungs- und             Personalwirtschaftskonzept)

15.12.2011 Rat (Entscheidung Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes wird zur Kenntnis genommen.