Betreff
Bebauungsplan Nr. 85 "Östlich Zamenhofweg" Abwägung und Beschlussfassung aus § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage
192/2011
Aktenzeichen
StEB
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

1. Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 85 „Östlich Zamenhofweg“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung hat, nach ortsüblicher Bekanntmachung, in der Zeit vom 02.08.2011 bis einschließlich 06.09.2011 stattgefunden. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Schwelm den Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst. Die TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 25.07.2011, unter Fristsetzung bis zum 31.08.2011, durchgeführt.

 

 

2. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen keine Anregungen ein.

 

 

3. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 52 TÖB`s angeschrieben. Aus dieser Beteiligung ergaben sich 17 Rückmeldungen, von denen eine eine Anregung beinhaltete. Die Rückmeldungen mit der  Anregung wird nachfolgend behandelt.

 

Anregung der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER)

Mit elektronischer Mitteilung vom 29.07.2011, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, trägt die VER folgende Anregung vor:

In der Entwurfsbegründung sollten die aufgeführten Buslinien im Kapitel 3.1.2 an den aktuellen Stand angepasst werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregung wie folgt zu behandeln:

Der Anregung der VER wird gefolgt. Die Begründung wird entsprechen aktualisiert.

 

4. Weiteres Vorgehen

Nach Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 kann als nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgen.

Dieser Vorlage sind als Anlage 2 ein Übersichtsplan, als Anlage 3 der Bebauungsplanentwurf, als Anlage 4 die Planzeichenerklärung und als Anlage 5 die Entwurfsbegründung beigefügt.

 

5. Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 6  beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Sitzungsvorlage 192/2011 dargestellt, abgewogen.

 

2. Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 85 „Östlich Zamenhofweg“ der Stadt Schwelm als Satzung und die zugehörige Begründung vom 15. September 2011 beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 15.09.2011)  Gemarkung  Schwelm, Flur 21, Flurstücke: 454 teilw., 457 teilw., 540 teilw., 541 teilw., 581, 582, 583, 591, 592, 597, 598, 607, 608, 613, 614, 615 teilw., 616 teilw.

Die genauen Grenzen setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).