Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2012 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
189/2011
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr werden die Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor der Einbringung des Wirtschaftsplans dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.

Für dieses Verfahren sprechen folgende Gründe:

 

·          Die Trennung von Zahlenwerk und inhaltlichen Satzungsänderungen führt zu einer besseren Transparenz und Entzerrung von zu beschließenden Sachverhalten. Die Novembersitzung des Verwaltungsrates kann inhaltlich entlastet werden.

·          Dem Verwaltungsrat wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch das Festlegen einer Bandbreite für den kalkulatorischen Zinssatz auf Gebührenbedarfsberechnung Einfluss zu nehmen. Aus der Diskussion zu den Gebührenbedarfsberechnungen im Verwaltungsrat kann sich darüber hinaus Änderungsbedarf ergeben. Durch das getrennte Einbringen können diese Änderungen in den Gebührensatzungen sowie im Wirtschaftsplan im planmäßigen Sitzungszyklus besser berücksichtigt werden.

 

Für die Gebührenbedarfsberechnungen 2012 ergeben sich aus der geänderten Abrechnung der TBS-Umlage im städtischen Haushalt (resultierend aus den Prüfaufträgen) Kostenverschiebungen. Die Berücksichtigung der Fuhrparkkosten in den Fahrzeugstundensätzen führt zu einer Erhöhung des Aufwandes für den KFZ-Einsatz. Gleichzeitig entfällt die bisherige Fuhrparkumlage.


 

Gebührensätze

 

Aus der Kalkulation ergeben sich für 2012 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2011

Gebührensatz

2012

Veränderung

Voraussichtl.

Gebühren-

aufkommen

 

€

€

€

%

€

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,68

1,70

+ 0,02

+ 1,2

172.700,00

Ãœbrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,01

3,02

+ 0,01

+ 0,3

4.093.450,00

Benutzer mit abflusslosen Gruben

8,07

9,68

+ 1,61

+ 20,0

23.700,00

Benutzer mit Kleinkläranlagen

0,85

 --

 --

 --

 --

Kleinkläranlagen Grundgebühr

 --

5,86

 --

 --

2.800,00

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

 --

15,85

 --

 --

8.950,00

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,09

1,04

- 0,05

- 4,6

132.750,00

Ãœbrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,21

1,17

- 0,04

- 3,3

3.110.900,00

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass die Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um rd. 4,5 % reduziert sind. Die Verteilung auf Schmutz- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) entspricht in etwa dem Vorjahr:

 

SW       2011: 56,6 %              2012: 56,7 %              (+ 0,1 %)

NW      2011: 43,4 %              2012: 43,3 %              (-  0,1 %)

 

Für 2012 sind keine umfangreichen Kanalsanierungen geplant; hierdurch ergibt sich eine Kostenreduzierung um 280.000,00 € gegenüber dem Vorjahr.

Darüber hinaus werden bei der kalkulatorischen Verzinsung 52.500,00 € eingespart. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt wie im Vorjahr 5,25 €. Mit dem Ziel einer weitgehenden Gebührenkonstanz wurde durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 28.06.2011 eine Bandbreite von 4,75 % bis 5,25 % für den kalkulatorischen Zinssatz 2012 festgelegt (sh. Vorlage 120/2011). Eine Senkung des Zinssatzes um 0,25 Prozentpunkte würde eine Reduzierung um 0,04 € (SW) bzw. 0,03 € (NW) ergeben. Aufgrund der relativ konstanten Gebührensätze ist eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für 2012 nicht vorgesehen.

 

Bedingt durch auszugleichende Überdeckungsbeträge aus Vorjahren werden die Erlöse um rd. 33.000,00 € erhöht.

 

Die Abweichungen (absolut und prozentual) der Kosten- und Erlöspositionen zum Vorjahr sind mit Erläuterungen in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) im Einzelnen dargestellt.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrundegelegt.

Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einem Rückgang von rd. 135.000 m³ zu rechnen. Hiervon entfallen rd. 90.000 m³ auf Großverbraucher, rd. 45.000 m³ werden von den übrigen Benutzern weniger verbraucht. Die negative Auswirkung auf den Gebührensatz beläuft sich auf 0,18 €.

Wie im Vorjahr sind die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswasserbeseitigung relativ konstant geblieben. Die Erhöhung um rd. 9.000 m² wirkt sich nicht auf den Gebührensatz aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².

 

 

Gebühren

 

2011

 

2012

 

Veränderung

 

Schmutzwasser

 

602,00 €

 

604,00 €

 

+ 2,00 €

 

Niederschlagswasser

 

157,30 €

 

152,10 €

 

- 5,20 €

 

Entwässerung gesamt

 

759,30 €

 

756,10 €

 

- 3,20 €

 

 

Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben

 

Für Benutzer mit Gruben und Kleinkläranlagen wurde die Schmutzwassergebühr bisher wie bei Verbandsmitgliedern und übrigen Benutzern nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Aufgrund des geringen Kostenvolumens von jährlich rd. 46.000,00 € (rd. 1 % der Gesamtkosten) wirken sich bereits geringfügige Änderungen der Verbrauchsmengen erheblich auf die Gebührensätze aus. Aus diesem Grund wurde bereits im Rahmen der Kalkulation 2011 eine Umstellung der Kalkulation 2012 auf Grund- und Zusatzgebühr angedacht (sh. Vorlage 212/2010, S. 3).

Die Grundgebühr wird zur Abdeckung der Vorhalte(Fix-)kosten als Jahresgebühr unabhängig von der Häufigkeit der Leerung der Abwasseranlage festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage dient die Anzahl der gemeldeten Einwohner des betreffenden Grundstücks.

Über die Entsorgungs(Zusatz-)gebühr werden ausschließlich die für die Entsorgung anfallenden Kosten veranlagt. Die Jahresgebühren werden auf Basis der tatsächlich abgefahrenen Schmutzwassermengen berechnet.

 

Zur Kalkulation der Grundgebühr 2012 wurden für Kleinkläranlagen Fixkosten (Personal- und Verwaltungskosten, Verbandslasten abzüglich Überdeckungsausgleich) in Höhe von rd. 2.800,00 € ermittelt. Bei einer Bemessungsgrundlage von 482 Einwohnern ergibt sich ein Gebührensatz von 5,86 € je Einwohner.

Die Entsorgungsgebühr von 15,85 € je Kubikmeter abgefahrenes Schmutzwasser errechnet sich aus geplanten Entsorgungskosten von rd. 9.000,00 € und Abfuhrmengen von insgesamt 565 m³ (Basis: Istmengen 2010).

Bei den Kleinkläranlagennutzern führt die Veranlagung von Grund- und Entsorgungsgebühr zu einer höheren Gebührengerechtigkeit. Auf Grund der technischen bzw. biologischen Beschaffenheit der Anlagen ist eine Abfuhr des Klärschlamms in der Regel lediglich alle 2 bis 3 Jahre erforderlich. Nur in diesen Jahren erfolgt zukünftig eine Veranlagung zu Entsorgungsgebühren. Eine jährliche Veranlagung zu verbrauchsunabhängigen Grundgebühren ist nach der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung gerechtfertigt.

 

Für die Nutzer von abflusslosen Gruben sind die Vorteile der Erhebung einer Grund- und einer Entsorgungsgebühr nicht gegeben. Im Gegensatz zu den Kleinkläranlagen sind die Gruben (abhängig vom Füllvolumen) im Schnitt monatlich zu entleeren. Die jährlich abgefahrenen Mengen entsprechen daher in der Regel den Jahresfrischwasserverbräuchen. Aus diesem Grund wird für Nutzer mit abflusslosen Gruben die bisherige Gebührenfestsetzung nach dem Frischwassermaßstab beibehalten.

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2012 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.