Sachverhalt:
In diesem Jahr werden die
Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor der
Einbringung des Wirtschaftsplans dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.
Für dieses Verfahren sprechen folgende Gründe:
·
Die Trennung von
Zahlenwerk und inhaltlichen Satzungsänderungen führt zu einer besseren
Transparenz und Entzerrung von zu beschließenden Sachverhalten. Die
Novembersitzung des Verwaltungsrates kann inhaltlich entlastet werden.
·
Dem Verwaltungsrat wurde
die Möglichkeit eingeräumt, durch das Festlegen einer Bandbreite für den
kalkulatorischen Zinssatz auf Gebührenbedarfsberechnung Einfluss zu nehmen. Aus
der Diskussion zu den Gebührenbedarfsberechnungen im Verwaltungsrat kann sich
darüber hinaus Änderungsbedarf ergeben. Durch das getrennte Einbringen können
diese Änderungen in den Gebührensatzungen sowie im Wirtschaftsplan im
planmäßigen Sitzungszyklus besser berücksichtigt werden.
Für die Gebührenbedarfsberechnungen 2012 ergeben sich
aus der geänderten Abrechnung der TBS-Umlage im städtischen Haushalt
(resultierend aus den Prüfaufträgen) Kostenverschiebungen. Die Berücksichtigung
der Fuhrparkkosten in den Fahrzeugstundensätzen führt zu einer Erhöhung des
Aufwandes für den KFZ-Einsatz. Gleichzeitig entfällt die bisherige
Fuhrparkumlage.
Gebührensätze
Aus der Kalkulation ergeben
sich für 2012 folgende Gebührensätze:
|
Gebührensatz 2011 |
Gebührensatz 2012 |
Veränderung |
Voraussichtl. Gebühren- aufkommen |
|
|
€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder
|
1,68 |
1,70 |
+ 0,02 |
+ 1,2 |
172.700,00 |
Ãœbrige Benutzer (Kanalanschluss)
|
3,01 |
3,02 |
+ 0,01 |
+ 0,3 |
4.093.450,00 |
Benutzer mit abflusslosen Gruben
|
8,07 |
9,68 |
+ 1,61 |
+ 20,0 |
23.700,00 |
Benutzer mit Kleinkläranlagen
|
0,85 |
 -- |
 -- |
 -- |
 -- |
Kleinkläranlagen Grundgebühr
|
 -- |
5,86 |
 -- |
 -- |
2.800,00 |
Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr
|
 -- |
15,85 |
 -- |
 -- |
8.950,00 |
Niederschlagswassergebühr
|
|
|
|
|
|
Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder
|
1,09 |
1,04 |
- 0,05 |
- 4,6 |
132.750,00 |
Ãœbrige Benutzer (Kanalanschluss)
|
1,21 |
1,17 |
- 0,04 |
- 3,3 |
3.110.900,00 |
Kosten / Erlöse
Aus der Vergleichsübersicht
(Anlage 3) ist zu entnehmen, dass die Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr um rd.
4,5 % reduziert sind. Die Verteilung auf Schmutz- (SW) und
Niederschlagswasserbeseitigung (NW) entspricht in etwa dem Vorjahr:
SWÂ Â Â Â Â Â 2011: 56,6 %Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 2012: 56,7 %Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â (+ 0,1 %)
NWÂ Â Â Â Â 2011: 43,4 %Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 2012: 43,3 %Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â (-Â 0,1 %)
Für 2012 sind keine
umfangreichen Kanalsanierungen geplant; hierdurch ergibt sich eine
Kostenreduzierung um 280.000,00 € gegenüber dem Vorjahr.
Darüber hinaus werden bei der
kalkulatorischen Verzinsung 52.500,00 € eingespart. Der kalkulatorische
Zinssatz beträgt wie im Vorjahr 5,25 €. Mit dem Ziel einer weitgehenden
Gebührenkonstanz wurde durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 28.06.2011 eine
Bandbreite von 4,75 % bis 5,25 % für den kalkulatorischen Zinssatz 2012
festgelegt (sh. Vorlage 120/2011). Eine Senkung des Zinssatzes um 0,25
Prozentpunkte würde eine Reduzierung um 0,04 € (SW) bzw. 0,03 € (NW) ergeben.
Aufgrund der relativ konstanten Gebührensätze ist eine Senkung des
kalkulatorischen Zinssatzes für 2012 nicht vorgesehen.
Bedingt durch auszugleichende
Überdeckungsbeträge aus Vorjahren werden die Erlöse um rd. 33.000,00 € erhöht.
Die Abweichungen (absolut und
prozentual) der Kosten- und Erlöspositionen zum Vorjahr sind mit Erläuterungen
in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) im Einzelnen dargestellt.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen
an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter
Fläche (NW) zugrundegelegt.
Bei der
Schmutzwasserbeseitigung ist mit einem Rückgang von rd. 135.000 m³ zu rechnen.
Hiervon entfallen rd. 90.000 m³ auf Großverbraucher, rd. 45.000 m³ werden von
den übrigen Benutzern weniger verbraucht. Die negative Auswirkung auf den Gebührensatz
beläuft sich auf 0,18 €.
Wie im Vorjahr sind die
Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswasserbeseitigung relativ konstant
geblieben. Die Erhöhung um rd. 9.000 m² wirkt sich nicht auf den Gebührensatz
aus.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte
Fläche beträgt 130 m².
Gebühren |
2011 |
2012 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
602,00 € |
604,00 € |
+ 2,00 € |
Niederschlagswasser |
157,30 € |
152,10 € |
- 5,20 € |
Entwässerung gesamt |
759,30 € |
756,10 € |
- 3,20 € |
Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben
Für Benutzer mit Gruben und
Kleinkläranlagen wurde die Schmutzwassergebühr bisher wie bei
Verbandsmitgliedern und übrigen Benutzern nach dem Frischwassermaßstab
berechnet. Aufgrund des geringen Kostenvolumens von jährlich rd. 46.000,00 €
(rd. 1 % der Gesamtkosten) wirken sich bereits geringfügige Änderungen der
Verbrauchsmengen erheblich auf die Gebührensätze aus. Aus diesem Grund wurde
bereits im Rahmen der Kalkulation 2011 eine Umstellung der Kalkulation 2012 auf
Grund- und Zusatzgebühr angedacht (sh. Vorlage 212/2010, S. 3).
Die Grundgebühr wird zur
Abdeckung der Vorhalte(Fix-)kosten als Jahresgebühr unabhängig von der
Häufigkeit der Leerung der Abwasseranlage festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage
dient die Anzahl der gemeldeten Einwohner des betreffenden Grundstücks.
Ãœber die
Entsorgungs(Zusatz-)gebühr werden ausschließlich die für die Entsorgung
anfallenden Kosten veranlagt. Die Jahresgebühren werden auf Basis der
tatsächlich abgefahrenen Schmutzwassermengen berechnet.
Zur Kalkulation der
Grundgebühr 2012 wurden für Kleinkläranlagen Fixkosten (Personal- und
Verwaltungskosten, Verbandslasten abzüglich Überdeckungsausgleich) in Höhe von
rd. 2.800,00 € ermittelt. Bei einer Bemessungsgrundlage von 482 Einwohnern
ergibt sich ein Gebührensatz von 5,86 € je Einwohner.
Die Entsorgungsgebühr von
15,85 € je Kubikmeter abgefahrenes Schmutzwasser errechnet sich aus geplanten
Entsorgungskosten von rd. 9.000,00 € und Abfuhrmengen von insgesamt 565 m³
(Basis: Istmengen 2010).
Bei den
Kleinkläranlagennutzern führt die Veranlagung von Grund- und Entsorgungsgebühr
zu einer höheren Gebührengerechtigkeit. Auf Grund der technischen bzw. biologischen
Beschaffenheit der Anlagen ist eine Abfuhr des Klärschlamms in der Regel
lediglich alle 2 bis 3 Jahre erforderlich. Nur in diesen Jahren erfolgt
zukünftig eine Veranlagung zu Entsorgungsgebühren. Eine jährliche Veranlagung
zu verbrauchsunabhängigen Grundgebühren ist nach der einschlägigen Literatur
und Rechtsprechung gerechtfertigt.
Für die Nutzer von
abflusslosen Gruben sind die Vorteile der Erhebung einer Grund- und einer
Entsorgungsgebühr nicht gegeben. Im Gegensatz zu den Kleinkläranlagen sind die
Gruben (abhängig vom Füllvolumen) im Schnitt monatlich zu entleeren. Die
jährlich abgefahrenen Mengen entsprechen daher in der Regel den
Jahresfrischwasserverbräuchen. Aus diesem Grund wird für Nutzer mit
abflusslosen Gruben die bisherige Gebührenfestsetzung nach dem
Frischwassermaßstab beibehalten.
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2012 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.