Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2012 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
188/2011
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr werden die Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor der Einbringung des Wirtschaftsplans dem Verwaltungsrat zum Beschluss vorgelegt.

Für dieses Verfahren sprechen folgende Gründe:

 

·          Die Trennung von Zahlenwerk und inhaltlichen Satzungsänderungen führt zu einer besseren Transparenz und Entzerrung von zu beschließenden Sachverhalten. Die Novembersitzung des Verwaltungsrates kann inhaltlich entlastet werden.

·          Dem Verwaltungsrat wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch das Festlegen einer Bandbreite für den kalkulatorischen Zinssatz auf Gebührenbedarfsberechnung Einfluss zu nehmen. Aus der Diskussion zu den Gebührenbedarfsberechnungen im Verwaltungsrat kann sich darüber hinaus Änderungsbedarf ergeben. Durch das getrennte Einbringen können diese Änderungen in den Gebührensatzungen sowie im Wirtschaftsplan im planmäßigen Sitzungszyklus besser berücksichtigt werden.

 

Für die Gebührenbedarfsberechnungen 2012 ergeben sich aus der geänderten Abrechnung der TBS-Umlage im städtischen Haushalt (resultierend aus den Prüfaufträgen) Kostenverschiebungen. Die Berücksichtigung der Fuhrparkkosten in den Fahrzeugstundensätzen führt zu einer Erhöhung des Aufwandes für den KFZ-Einsatz. Gleichzeitig entfällt die bisherige Fuhrparkumlage.

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 604.100,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr (585.200,00 €) ist eine Steigerung von 18.900,00 € (+ rd. 3 %) zu verzeichnen. Aufgrund der differenzierten Entwicklung der Gebührensätze werden die Kostenstellen Winterdienst und sonstige Straßenreinigung (Sommerreinigung) nachfolgend separat betrachtet.


 

Winterdienst

 

Im Rahmen der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

Klasse A:            bisher 1,00 €               neu 2,10 €   (+ 1,10 €)

Klasse B:            bisher 1,01 €               neu 1,71 €   (+ 0,70 €)

Klasse C:            bisher 0,82 €               neu 1,33 €   (+ 0,51 €)

 

Die erhöhten Gebührensätze resultieren aus einer Kostensteigerung von rd. 60.000,00 € (+ rd. 26 %) und Mindererlösen von rd. 31.000,00 € (- rd. 30 %).

 

Im Wesentlichen ist die Kostensteigerung auf höhere Einsatzzeiten des Personals und der Fahrzeuge sowie auf höheren Salzverbrauch zurückzuführen.

 

Durch Wegfall des Ausgleichs von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren sind Minderlöse in ausgewiesener Höhe zu verzeichnen. Die bis einschl. 2008 erzielten Überdeckungen waren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) bis spätestens 2011 auszugleichen.

Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 wurden die Gebührensätze Winterdienst erheblich reduziert. Begründet war dies größtenteils durch Einrechnung eines Teilbetrages der Überdeckung 2007 (100.000,00 €). Der Restbetrag von rd. 118.000,00 € führte zu nahezu gleichbleibenden Gebührensätzen für 2010. Nach Verrechnung dieser erheblichen Überdeckungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen 3-Jahres-Frist war für die nachfolgenden Kalkulationen mit einem Anstieg der Gebührensätze zu rechnen (sh. Vorlage 189/2008).

 

Die Abweichungen (absolut und prozentual) zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen sind mit Erläuterungen in der Übersicht Winterdienst (Anlage 3) dargestellt.

 

Bei den Bemessungsgrundlagen haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Reduzierung um insgesamt rd. 70 Frontmeter wirkt sich ausschließlich in der Klasse B negativ mit 0,01 € aus.

 

Sommerreinigung

 

Es wurden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

Klasse A:            bisher 0,85 €               neu 0,63 €   (- 0,22 €)

Klasse B:            bisher 1,61 €               neu 1,27 €   (- 0,34 €)

Klasse C:            bisher 1,86 €               neu 1,48 €   (- 0,38 €)

 

Eine Reduzierung der Kosten um rd. 41.000,00 € (- rd. 12 %) und Erhöhung der Erlöse um rd. 10.000,00 € (+ rd. 9 %) bewirken eine Senkung der Gebührensätze.

 

Die Kostensenkung ist insbesondere auf geringere Personaleinsatzzeiten und Reduzierung der Verwaltungsumlage zurückzuführen.

 

Wie im Vorjahr ist in der Kalkulation 2012 ein Überdeckungsbetrag aus Vorjahren auszugleichen. Dies führt zu Mehrerlösen in ausgewiesener Höhe.

 

Einzelheiten zu den Kosten- und Erlösarten (Abweichungen zum Vorjahr absolut und prozentual sowie Erläuterungen) sind der als Anlage 4 beigefügten Übersicht Sommerreinigung zu entnehmen.

 

Die im Bereich des Winterdienstes getroffenen Feststellungen zu den Bemessungsgrundlagen treffen in gleichem Maß für die Sommerreinigung zu. Hier wirkt sich die Reduzierung um insgesamt 70 Frontmeter ebenfalls in der Klasse B negativ mit 0,01 € aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße

 

Gebühren

2011

2012

Veränderung

 

Winterdienst Klasse C

 

16,40 €

 

26,60 €

 

+ 10,20 €

 

Sommerreinigung Klasse C

 

37,20 €

 

29,60 €

 

- 7,60 €

 

Straßenreinigung gesamt

 

53,60 €

 

56,20 €

 

+ 2,60 €

 

Die jährliche Mehrbelastung von insgesamt 2,60 € entspricht der Mehrbelastung 2011 gegenüber 2010 (vgl. Vorlage 213/2010).

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2012 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.