Sachverhalt:
In diesem Jahr werden
die Gebührenbedarfsberechnungen losgelöst von den Satzungen und zeitlich vor
der Einbringung des Wirtschaftsplans dem Verwaltungsrat zum Beschluss
vorgelegt.
Für dieses Verfahren sprechen folgende Gründe:
·
Die Trennung von
Zahlenwerk und inhaltlichen Satzungsänderungen führt zu einer besseren
Transparenz und Entzerrung von zu beschließenden Sachverhalten. Die
Novembersitzung des Verwaltungsrates kann inhaltlich entlastet werden.
·
Dem Verwaltungsrat wurde
die Möglichkeit eingeräumt, durch das Festlegen einer Bandbreite für den
kalkulatorischen Zinssatz auf Gebührenbedarfsberechnung Einfluss zu nehmen. Aus
der Diskussion zu den Gebührenbedarfsberechnungen im Verwaltungsrat kann sich
darüber hinaus Änderungsbedarf ergeben. Durch das getrennte Einbringen können
diese Änderungen in den Gebührensatzungen sowie im Wirtschaftsplan im
planmäßigen Sitzungszyklus besser berücksichtigt werden.
Für die Gebührenbedarfsberechnungen 2012 ergeben sich
aus der geänderten Abrechnung der TBS-Umlage im städtischen Haushalt
(resultierend aus den Prüfaufträgen) Kostenverschiebungen. Die Berücksichtigung
der Fuhrparkkosten in den Fahrzeugstundensätzen führt zu einer Erhöhung des
Aufwandes für den KFZ-Einsatz. Gleichzeitig entfällt die bisherige
Fuhrparkumlage.
Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 604.100,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr (585.200,00 €) ist eine Steigerung von 18.900,00 € (+ rd. 3 %) zu verzeichnen. Aufgrund der differenzierten Entwicklung der Gebührensätze werden die Kostenstellen Winterdienst und sonstige Straßenreinigung (Sommerreinigung) nachfolgend separat betrachtet.
Winterdienst
Im Rahmen der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Klasse A:           bisher 1,00 €             neu 2,10 €  (+ 1,10 €)
Klasse B:           bisher 1,01 €             neu 1,71 €  (+ 0,70 €)
Klasse C:           bisher 0,82 €             neu 1,33 €  (+ 0,51 €)
Die erhöhten Gebührensätze
resultieren aus einer Kostensteigerung von rd. 60.000,00 € (+ rd. 26 %) und
Mindererlösen von rd. 31.000,00 € (- rd. 30 %).
Im Wesentlichen ist die
Kostensteigerung auf höhere Einsatzzeiten des Personals und der Fahrzeuge sowie
auf höheren Salzverbrauch zurückzuführen.
Durch Wegfall des Ausgleichs
von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren sind Minderlöse in ausgewiesener Höhe zu
verzeichnen. Die bis einschl. 2008 erzielten Ãœberdeckungen waren im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) bis spätestens 2011
auszugleichen.
Im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2009 wurden die Gebührensätze Winterdienst erheblich
reduziert. Begründet war dies größtenteils durch Einrechnung eines Teilbetrages
der Überdeckung 2007 (100.000,00 €). Der Restbetrag von rd. 118.000,00 € führte
zu nahezu gleichbleibenden Gebührensätzen für 2010. Nach Verrechnung dieser
erheblichen Ãœberdeckungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
3-Jahres-Frist war für die nachfolgenden Kalkulationen mit einem Anstieg der
Gebührensätze zu rechnen (sh. Vorlage 189/2008).
Die Abweichungen (absolut und
prozentual) zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen
sind mit Erläuterungen in der Übersicht Winterdienst (Anlage 3) dargestellt.
Bei den Bemessungsgrundlagen
haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Reduzierung um insgesamt
rd. 70 Frontmeter wirkt sich ausschließlich in der Klasse B negativ mit 0,01 €
aus.
Sommerreinigung
Es wurden folgende
Gebührensätze ermittelt:
Klasse A:           bisher 0,85 €             neu 0,63 €  (- 0,22 €)
Klasse B:           bisher 1,61 €             neu 1,27 €  (- 0,34 €)
Klasse C:           bisher 1,86 €             neu 1,48 €  (- 0,38 €)
Eine Reduzierung der Kosten
um rd. 41.000,00 € (- rd. 12 %) und Erhöhung der Erlöse um rd. 10.000,00 € (+
rd. 9 %) bewirken eine Senkung der Gebührensätze.
Die Kostensenkung ist
insbesondere auf geringere Personaleinsatzzeiten und Reduzierung der
Verwaltungsumlage zurückzuführen.
Wie im Vorjahr ist in der
Kalkulation 2012 ein Überdeckungsbetrag aus Vorjahren auszugleichen. Dies führt
zu Mehrerlösen in ausgewiesener Höhe.
Einzelheiten zu den Kosten-
und Erlösarten (Abweichungen zum Vorjahr absolut und prozentual sowie
Erläuterungen) sind der als Anlage 4 beigefügten Übersicht Sommerreinigung zu
entnehmen.
Die im Bereich des
Winterdienstes getroffenen Feststellungen zu den Bemessungsgrundlagen treffen
in gleichem Maß für die Sommerreinigung zu. Hier wirkt sich die Reduzierung um
insgesamt 70 Frontmeter ebenfalls in der Klasse B negativ mit 0,01 € aus.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße
Gebühren |
2011 |
2012 |
Veränderung |
Winterdienst Klasse C |
16,40 € |
26,60 € |
+ 10,20 € |
Sommerreinigung Klasse C |
37,20 € |
29,60 € |
- 7,60 € |
Straßenreinigung gesamt |
53,60 € |
56,20 € |
+ 2,60 € |
Die jährliche Mehrbelastung
von insgesamt 2,60 € entspricht der Mehrbelastung 2011 gegenüber 2010 (vgl.
Vorlage 213/2010).
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2012 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.