Betreff
Personalwirtschaftskonzept 2011 - 2017
Vorlage
181/2011
Aktenzeichen
1.2 Ka
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Das Personalwirtschaftskonzept 2011 – 2017 stellt die Fortschreibung dieses Bestandteils des Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2017 dar.

 

Sollte es aufgrund der noch nicht abschließend geklärten Regelungen zum „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ zu anderen Anforderungen an ein Personalwirtschaftskonzept kommen, so wird das vorgelegte Konzept entsprechend modifiziert und dem Finanzausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bei inhaltlichen Änderungen wird es dem Hauptausschuss erneut zur Beratung vorgelegt.

 

Das überarbeitete Personalwirtschaftskonzept erläutert in der Einführung ausführlich die Rahmenbedingungen der Personalkostenreduzierung, die bisherigen Bemühungen und die Schwierigkeiten, die hiermit verbunden sind. Die im Laufe des Ausgleichszeitraums geplanten Maßnahmen zur Konsolidierung werden bezogen auf die Produktbereiche dargestellt. Hieraus ergibt sich eine Prognose, in welchen Produktbereichen sich welche Konsolidierungsbeiträge aus dem Personalausgabenbudget generieren lassen.

 

In der Anlage 1 wird für alle altersbedingt ausscheidenden Beschäftigten eine Zielgröße für eine realistische Reduzierung bzw. Streichung der frei werdenden Stellen definiert. Für prognostizierte Fluktuationen mit Stellenabbau aus anderen Gründen werden die entsprechenden Stellenanteile den einzelnen Produktbereichen zugeordnet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass hieraus keine Schlüsse über die Notwendigkeit der derzeitigen Form der Aufgabenwahrnehmung gezogen werden können. Daher werden im Stellenplan auch keine konkret auf Stellen bezogenen kw-Vermerke angebracht.

Stellenausweitungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben bzw. Ratsbeschlüssen werden ebenfalls dargestellt, um diesen Anpassungsbedarf gesondert aufzuzeigen.

 

In der Anlage 2 „ Entwicklung der Personalkosten“ werden die sich aus der Anlage 1 ergebenen Konsolidierungsbeiträge bei den Summen der Personalkosten und bei den geplanten Reduzierungen im Stellenplan aufgezeigt. Erstmalig wird auch ein Abgleich zwischen den in der Vergangenheit prognostizierten Werten zum Ist-Ergebnis 2010 (nur vorläufige Werte, da noch kein Jahresabschluss vorliegt) vorgenommen. Hier ist eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses festzustellen, das zum größten Teil (685.000€) auf einer veränderte Berechnung der Zuführung zu den Rückstellungen basiert. Aber auch im Bereich der Aufwendungen, die gleichzeitig Auszahlungen sind, konnten erhebliche Reduzierungen verzeichnet werden.

 

In der Anlage 3  werden die bestehenden oder geplante Kooperationen genannt. Die Bemühungen im Rahmen interkommunaler Projekte Kosten zu senken bzw. Einnahmen zu erzielen sollen weiter verstärkt werden.

 

Im Übrigen wird auf die ausführlichen inhaltlichen Erläuterungen des Personalwirtschaftskonzepts verwiesen.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte werden im Rahmen der bestehenden Vorschriften beteiligt . Evt. Stellungnahmen werden nachgereicht.

 

Sollte darüber hinaus Erläuterungsbedarf bestehen, wird um entsprechende Mitteilung gebeten, damit die Fragen ggf. auch für den nicht-öffentlichen Teil aufgearbeitet werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Personalwirtschaftskonzept 2011 – 2017 wird grundsätzlich zugestimmt.

Den im Rahmen der Haushaltsberatungen zuständigen Gremien wird ebenfalls Zustimmung empfohlen.